# taz.de -- Kunstaktion für Flüchtlingshilfe: Peng!-Video ohne Regierungs-Logo | |
> Das Kunstkollektiv Peng! versprach im Namen des Innenministeriums Hilfe | |
> für Geflüchtete. Ein Gericht verbot jetzt, das Hoheitszeichen so zu | |
> nutzen. | |
Bild: Ausschnitt aus dem Imagefilm des Peng-Kollektivs | |
BERLIN taz | Youtube darf das Video „Seebrücke des Bundes“ nicht mehr | |
verbreiten, wenn dabei das Logo des Bundesinnenministeriums eingeblendet | |
wird. Das entschied an diesem Mittwoch das Landgericht Berlin. | |
Das Video stammt vom [1][Künstlerkollektiv Peng!] und verbreitete 2018 die | |
Botschaft: „Deutschland nimmt bis Ende 2019 freiwillig alle Menschen auf, | |
die [2][im Mittelmeer aus Seenot gerettet] werden“. Das Signet des | |
Bundesinnenministeriums (BMI) deutete an, dass es sich hier um ein | |
Versprechen der Bundesregierung handele. Nachdem der TV-Comedien Jan | |
Böhmermann die satirische Flunkerei verbreitete, wurde das Video schnell | |
populär. | |
Doch Innenminister Horst Seehofer [3][ging gegen die Nutzung des BMI-Logos | |
zivilrechtlich vor.] Er berief sich dabei auf das Namensrecht des | |
Ministeriums. In Zeiten zunehmender Desinformation sei der Schutz von | |
Hoheitszeichen wichtig. Prozessgegner war nicht das Peng!-Kollektiv, | |
sondern Google als Betreiber von Youtube. Google berief sich aber auf die | |
Freiheit der Kunst. | |
Nachdem das Ministerium schon im Eilverfahren erfolgreich war, entschied | |
das Berliner Landgericht nun auch im Hauptsacheverfahren zugunsten des | |
Ministeriums. Google müsste 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn es das | |
Seebrücke-Video noch einmal mit BMI-Logo verbreitet. | |
Der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts verlas allerdings nur den Tenor des | |
Urteils und war zu weiteren Erläuterungen nicht bereit. So bleibt zunächst | |
offen, wie das Gericht den Vorrang des Namensrechts vor der Kunstfreiheit | |
begründete. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird die taz vertieft | |
berichten. | |
Das Urteil des Landgerichts ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig. Google | |
könnte Berufung einlegen. | |
1 Feb 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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