# taz.de -- Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Urlaub verfällt nicht automatisch | |
> Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren, urteilt das | |
> Bundesarbeitsgericht – es sei denn, es gab rechtzeitig eine Aufforderung, | |
> ihn zu nehmen. | |
Bild: Urlaubsansprüche bleiben bestehen über Jahre | |
ERFURT dpa | Urlaub verjährt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts | |
nicht automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre | |
Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, [1][ihren Urlaub] zu nehmen und | |
sie vor einer drohenden Verjährung warnen, entschied das | |
Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 266/20). Sein | |
Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer in Deutschland, die | |
über offene Urlaubsansprüche streiten, die teilweise Jahre zurückliegen. Es | |
stärkt ihre Position. | |
Die Informationspflicht des Arbeitgebers gelte auch für Arbeitnehmer, die | |
für lange Zeit erkrankt sind. Ihnen drohte bisher auch für das [2][Jahr | |
ihrer Erkrankung] der Verfall von Urlaub 15 Monate nach Ende des | |
Kalenderjahres. | |
Das gilt nun nicht mehr. Mit ihren Urteilen setzten die höchsten deutschen | |
Arbeitsrichter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von | |
September um, nachdem Arbeitgeber eine aktive Rolle spielen müssen und | |
nicht zuschauen dürfen, wie Urlaubsansprüche erlöschen. Erfüllen sie diese | |
Pflicht nicht, bleibe der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen. | |
Zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen hatten sich bis in die höchsten | |
Gerichtsinstanzen in Deutschland und Europa geklagt. Es ging unter anderem | |
um 101 offene Urlaubstage aus mehreren Jahren sowie 14 Tage Resturlaub nach | |
langwieriger Krankheit. | |
20 Dec 2022 | |
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