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# taz.de -- Urteil zu Polizistenmord bei Kusel: Lebenslange Haft für Angeklagt…
> Der Mord an zwei Polizisten hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun
> hat das Landgericht Kaiserslautern den Angeklagten zu einer lebenslangen
> Haftstrafe verurteilt.
Bild: In der Nähe des Tatorts bei Mayweilerhof im Januar 2022
Kaiserslautern dpa | Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei
Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt
worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die
besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des
39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der
Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre
älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei
einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem
[1][Verbrechen Jagdwilderei] vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum
Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der
gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der
33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe
damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll
sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben.
Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland
festgenommen worden.
## Besondere Schwere der Schuld
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die
beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit
einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten
angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39)
habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem
Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das
Gericht aber nicht.
Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der
verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die
Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere [2][Mordmerkmale
erfüllt], und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege
eine besondere Schwere der Schuld vor.
Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete
Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung
mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
30 Nov 2022
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