| # taz.de -- Nach Polizistenmorden von Kusel: Hafturteil ist rechtskräftig | |
| > Andreas S. erschoss zwei Polizisten bei einer Kontrolle und wurde dafür | |
| > wegen Doppelmordes verurteilt. Die Revision hat der Bundesgerichtshof nun | |
| > verworfen. | |
| Bild: An dieser Landstraße bei Kusel wurden die beiden Polizisten im Januar 20… | |
| Karlsruhe dpa/afp/taz | Anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf | |
| eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der | |
| Täter Andreas S. rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er die | |
| Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom November | |
| verworfen habe. Das Landgericht hatte S. des zweifachen Mords schuldig | |
| gesprochen. (Az. 4 StR 117/23) | |
| Es stellte außerdem [1][die besondere Schwere der Schuld] fest. Der BGH | |
| fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten in dem Urteil, wodurch | |
| es rechtskräftig wird. Eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren gilt | |
| damit als nahezu ausgeschlossen. | |
| Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der | |
| Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige | |
| Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit | |
| Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen. | |
| Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. | |
| ## Verteidigung hatte für „gerechtes Urteil“ plädiert | |
| Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. | |
| Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe | |
| „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der | |
| Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im | |
| angrenzenden Saarland festgenommen worden. | |
| Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“ | |
| plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat [2][„kein | |
| Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“]. Einen Nebenangeklagten, | |
| der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar | |
| [3][der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei] schuldig. Es sah | |
| aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn | |
| umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und | |
| wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals. | |
| 21 Jul 2023 | |
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