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# taz.de -- Michael Blume gegen Twitter: Auf dem Experimentierfeld
> Es ist richtig Twitter zur Löschung von Verleumdungen zu verpflichten.
> Aufgepasst werden muss nur, dass nicht auch zulässige Tweets gelöscht
> werden.
Bild: Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg
Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume ist mutig. Sich gegen den
Vorwurf der Pädophilie zu wehren, kann auch nach hinten losgehen.
Vielleicht bleibt in der öffentlichen Erinnerung doch etwas hängen. Aber es
ist wichtig, dass sich mutige Menschen gegen solche Rufmordkampagnen
stellen, um zu zeigen, dass und wie man sie politisch und persönlich
überleben kann.
Und natürlich ist es auch wichtig, dass es Gerichte gibt, die in einer
derartigen Bedrängnis schnell und entschieden helfen, so wie jetzt das
[1][Landgericht Frankfurt am Main], das den Kurznachrichtendienst Twitter
verpflichtete, solche rechtswidrigen Tweets nicht mehr zu verbreiten. Auch
die Frankfurter Richter:innen haben mit ihrer eindeutigen Entscheidung
der politischen Kultur einen großen Dienst erwiesen. Es ist zu hoffen, dass
die Entscheidung in höheren Instanzen bestätigt wird.
Eigentlich sollte auch [2][Twitter] bei solchen Hetzkampagnen die
Betroffenen schützen. Doch damit ist insbesondere [3][seit der Übernahme
durch Elon Musk] kaum zu rechnen. Also müssen Gerichte in Europa
nachhelfen. Immerhin ist Twitter leichter zu fassen als Trolle, die oft
anonym oder aus dem Ausland hetzen. Und wenn erst einmal ein
Lügen-Shitstorm losgebrochen ist, dann hilft ohnehin nur noch der Zugriff
auf die Plattform.
Spannend wird sein, wie Twitter die Auflage umsetzt, auch „kerngleiche“
Aussagen zu entfernen – wenn es also statt „Nähe zur Pädophilie“ beim
nächsten Mal „Hang zum Kinderficken“ heißt. Denn natürlich besteht dann …
Gefahr, dass auch zulässige Aussagen aussortiert werden, noch mehr als dies
bei automatisierten Uploadfiltern ohnehin der Fall ist.
Es kommt also sehr auf die Ausgestaltung des Verfahrens an. Auch die
Urheber:innen umstrittener Behauptungen müssen erfahren, dass ihre
Aussagen auf dem Index landen sollen und sie sich wehren können. Teilweise
ist das gesetzlich bereits vorgesehen, gilt aber noch nicht. Das
Blume-Verfahren zeigt, dass wir uns noch auf dem Experimentierfeld bewegen.
14 Dec 2022
## LINKS
[1] /Antisemitismusbeauftragter-gegen-Twitter/!5897727
[2] /Twitter-/-X/!t5008995
[3] /Nach-Musks-Uebernahme/!5893124
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Antisemitismus
Twitter / X
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Schwerpunkt Emmanuel Macron
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