# taz.de -- Michael Blume gegen Twitter: Auf dem Experimentierfeld | |
> Es ist richtig Twitter zur Löschung von Verleumdungen zu verpflichten. | |
> Aufgepasst werden muss nur, dass nicht auch zulässige Tweets gelöscht | |
> werden. | |
Bild: Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg | |
Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume ist mutig. Sich gegen den | |
Vorwurf der Pädophilie zu wehren, kann auch nach hinten losgehen. | |
Vielleicht bleibt in der öffentlichen Erinnerung doch etwas hängen. Aber es | |
ist wichtig, dass sich mutige Menschen gegen solche Rufmordkampagnen | |
stellen, um zu zeigen, dass und wie man sie politisch und persönlich | |
überleben kann. | |
Und natürlich ist es auch wichtig, dass es Gerichte gibt, die in einer | |
derartigen Bedrängnis schnell und entschieden helfen, so wie jetzt das | |
[1][Landgericht Frankfurt am Main], das den Kurznachrichtendienst Twitter | |
verpflichtete, solche rechtswidrigen Tweets nicht mehr zu verbreiten. Auch | |
die Frankfurter Richter:innen haben mit ihrer eindeutigen Entscheidung | |
der politischen Kultur einen großen Dienst erwiesen. Es ist zu hoffen, dass | |
die Entscheidung in höheren Instanzen bestätigt wird. | |
Eigentlich sollte auch [2][Twitter] bei solchen Hetzkampagnen die | |
Betroffenen schützen. Doch damit ist insbesondere [3][seit der Übernahme | |
durch Elon Musk] kaum zu rechnen. Also müssen Gerichte in Europa | |
nachhelfen. Immerhin ist Twitter leichter zu fassen als Trolle, die oft | |
anonym oder aus dem Ausland hetzen. Und wenn erst einmal ein | |
Lügen-Shitstorm losgebrochen ist, dann hilft ohnehin nur noch der Zugriff | |
auf die Plattform. | |
Spannend wird sein, wie Twitter die Auflage umsetzt, auch „kerngleiche“ | |
Aussagen zu entfernen – wenn es also statt „Nähe zur Pädophilie“ beim | |
nächsten Mal „Hang zum Kinderficken“ heißt. Denn natürlich besteht dann … | |
Gefahr, dass auch zulässige Aussagen aussortiert werden, noch mehr als dies | |
bei automatisierten Uploadfiltern ohnehin der Fall ist. | |
Es kommt also sehr auf die Ausgestaltung des Verfahrens an. Auch die | |
Urheber:innen umstrittener Behauptungen müssen erfahren, dass ihre | |
Aussagen auf dem Index landen sollen und sie sich wehren können. Teilweise | |
ist das gesetzlich bereits vorgesehen, gilt aber noch nicht. Das | |
Blume-Verfahren zeigt, dass wir uns noch auf dem Experimentierfeld bewegen. | |
14 Dec 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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