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# taz.de -- Bundesregierung dämpft Energiekosten: Preisdeckel wirkt schon ab J…
> Die Bundesregierung will die Gas- und die Strompreisbremse zwar erst im
> März einführen. Aber beide sollen rückwirkend gelten.
Bild: Endlich: Die Gaspreisbremse soll schon im Januar kommen
Berlin taz | Privathaushalte, Pflege- und Bildungseinrichtungen sowie
kleinere Betriebe können schon ab Januar mit einer Entlastung bei den
Kosten für Gas und Fernwärme rechnen. Die Bundesregierung will die
sogenannte [1][Gaspreisbremse], die auch für Fernwärme gilt, im März
rückwirkend zum 1. Januar einführen, heißt es in Regierungskreisen.
Ursprünglich sollte der Preisdeckel für Wärme erst im März greifen. Für die
Strompreisbremse ist der gleiche Mechanismus vorgesehen.
Im Zuge des Krieges gegen die Ukraine und [2][ausbleibender russischer
Gaslieferungen] sind die Energiepreise drastisch gestiegen. Um die Kosten
für Bürger:innen und Unternehmen zu dämpfen, hat die Bundesregierung
eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Im Dezember wird der Staat eine Gas-
oder Fernwärmeabschlagszahlung übernehmen, das ist bereits beschlossen. Von
März 2023 bis April 2024 soll einem Gesetzentwurf zufolge die
Gaspreisbremse gelten, mit der der Preis für Gas bei 12 Cent je
Kilowattstunde und bei Fernwärme bei 9,5 Cent gedeckelt wird, allerdings
nur für bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die darüber
liegenden Mengen muss der – meist höhere – Marktpreis gezahlt werden.
Um Haushalte, Einrichtungen und Firmen auch für Januar und Februar zu
entlasten, sollen die Versorger nun im März rückwirkend die Preisdämpfung
für diese beiden Monate anrechnen. Die Energiewirtschaft hatte sich gegen
die Einführung der Gaspreisbremse zum 1. Januar mit dem Argument gewehrt,
das sei technisch nicht machbar. Die Ministerpräsident:innen hatten
sich aber bei ihrer letzten Konferenz für einen Start zu Jahresbeginn
eingesetzt. Der derzeitige Vorsitzende der Konferenz, Niedersachsens
Regierungschef Stephan Weil (SPD), begrüßte die Pläne der Bundesregierung.
„Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach
einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise
hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen
hätte gerechnet werden können“, sagte er.
Die vorgesehene Preisbremse für Strom soll ebenfalls von März 2023 bis
April 2024 gelten. Auch hier wird die Erstattung rückwirkend für Januar und
März verrechnet. Verbraucher:innen müssen maximal 40 Cent pro
Kilowattstunde zahlen, allerdings auch hier nur für bis zu 80 Prozent des
vorherigen Verbrauchs. Beide Preisbremsen gelten überall da, wo ein Zähler
vorhanden ist und ein Vertrag mit einem Versorger besteht, also auch für
Zweitwohnsitze oder Datschen. Für Verbraucher:innen, die aufgrund hoher
Energiekosten in die Bredouille geraten, sind Härtefallregelungen
vorgesehen.
## Dividenden trotz Preisbremse
Großabnehmer in der Industrie zahlen für Gas bis 70 Prozent des
Vorjahresverbrauchs einen Nettopreis von 7 Cent, für Strom 13 Cent bis zur
gleichen Grenze. Das gilt nach Angaben aus Regierungskreisen für
bundesweit 25.000 Unternehmen sowie 1.900 Krankenhäuser.
Betriebe, die von den Preisbremsen profitieren, können dem aktuellen
Gesetzentwurf zufolge weiterhin Dividenden an Aktionär:innen und Boni
an Manager:innen ausschütten. Die Organisation Finanzwende fordert, das
zu ändern. „Gibt es kein umfassendes Dividendenverbot bei Staatshilfen,
verheizt der Staat ohne Not Milliarden unserer Steuergelder – und das in
Zeiten knapper Kassen“, sagte Vorstand Gerhard Schick, der früher grüner
Bundestagsabgeordneter war. Nehmen Unternehmen staatliche Rettungsmaßnahmen
in Anspruch, sollen sie dem Gesetzentwurf zufolge keine Boni und Dividenden
ausschütten dürfen.
Finanziert werden die Preisbremsen [3][aus dem mit 200 Milliarden Euro
gefüllten Wirtschaftsstabilisierungsfonds] der Bundesregierung. Für die
Strompreisbremse will sie außerdem hohe krisenbedingte Profite von
Energiekonzernen abschöpfen, die von der Bundesregierung sogenannten
Zufallsgewinne. Kraftwerke sollen von September 2022 bis mindestens Juni
2023 Zufallsgewinne abführen. Das gilt für Wind-, Photovoltaik- und
Wasserkraftanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, AKW und
Braunkohlekraftwerke. Sie erzeugen zu niedrigen Kosten Strom, den sie zu
hohen Preisen verkaufen. Steinkohlekraftwerke müssen keine Übergewinne
abführen. Aufgrund der gestiegenen Kohlepreise und der CO2-Emissionspreise
seien die Produktionskosten gerade bei älteren Anlagen hoch und nahe an
denen von Gaskraftwerken, hieß es. Die Regierung fürchtet, dass Betreiber
sie abschalten würden und stattdessen mehr Gaskraftwerke laufen müssten.
Zur Ermittlung der Übergewinne können Betreiber zwischen zwei
Abrechnungsarten entscheiden: Entweder legen sie ihre Verträge offen oder
ihre Gewinne werden anhand von Durchschnittspreisen am Spot- und
Terminmarkt berechnet.
22 Nov 2022
## LINKS
[1] /Energiepreisbremse-der-Bundesregierung/!5882806
[2] /Energiegeschaefte-mit-Russland/!5842959
[3] /Bundesregierung-verkuendet-Gaspreisbremse/!5880548
## AUTOREN
Anja Krüger
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