| # taz.de -- Urteil gegen Mietpreisbremse: Bremst Urteil Bremse? | |
| > Das Amtsgericht Neukölln erklärt die Mietpreisbremse für nichtig – gegen | |
| > die bisherige Rechtsprechung höherer Instanzen. | |
| Bild: Sieht's anders als das Amtsgericht: Der Bundesgerichtshof | |
| Berlin taz | Handelt es sich um die nächste große gerichtliche Schlappe für | |
| das Land Berlin? Wie der Tagesspiegel am Montag berichtete, hat das | |
| Amtsgericht Neukölln in einem Mietstreit die Mietpreisbremse kurzerhand für | |
| nichtig erklärt. Ein Paar hatte auf Mietminderung geklagt und sich dabei | |
| auf die Bremse bezogen – doch das Gericht wies die Klage mit der Begründung | |
| ab, diese sei „nicht anzuwenden, weil nichtig“. Gegen das Urteil kann das | |
| Paar vor dem Landgericht Berufung einlegen. | |
| Interessant ist die Begründung des Gerichts, die der taz vorliegt. Nicht | |
| angreifbar ist laut dem Richter der Inhalt der [1][Mietpreisbremse, die | |
| 2015 vom Bund verabschiedet wurde]. Unter Berufung auf die Untersuchung | |
| eines Sachverständigen sagt der Richter aber, dass die Begründung der | |
| Verordnung, mit welcher das Land Berlin die Bremse in Kraft setzte, für die | |
| Öffentlichkeit nur schwer zu finden gewesen sei. Das sei ein „zwingender | |
| Bestandteil“ einer Verordnung. Fehlt diese, sei sie nichtig. | |
| Das Amtsgericht Neukölln stellt sich mit dem Urteil gegen die | |
| Rechtsprechung des Landgerichts und auch des Bundesgerichtshofs. Beide | |
| haben geurteilt, dass die Verordnung rechtmäßig veröffentlicht wurde. So | |
| heißt es im Beschluss des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. | |
| Mai 2020, die Verordnung sei „mit den üblichen Suchhilfen im Internet – | |
| sogar mühelos – abrufbar“. | |
| ## Keine Konsequenzen für Mieter:innen | |
| Laut Gutachter war das aber erst ab 2017, nach einem Serveraustausch im | |
| Abgeordnetenhaus, der Fall. Wie der Gutachter dazu kommt, geht aus dem | |
| Urteil nicht klar hervor. Es heißt dort: „Seine Erkenntnisse hat der | |
| Sachverständige zu 90 Prozent aus eigener Sachkunde gewonnen.“ | |
| Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sagte | |
| der taz, das Urteil, das der Verwaltung nicht vorläge, sei „überraschend“. | |
| Folgen für Berlins Mieter:innen ergäben sich aber nicht. Ein | |
| zivilrechtliches Verfahren betreffe nur die beteiligten Parteien. Außerdem | |
| verweist Pallgen auf die höher instanzlichen Urteile. | |
| Mietrechtsanwalt Benjamin Raabe kritisiert die Berichterstattung des | |
| Tagesspiegels als „fahrlässig“. Dort hieß es, bei Bestätigung des Urteils | |
| könnten „Tausende Mieter“ betroffen sein. Es sei aber „sehr, sehr | |
| unwahrscheinlich“, dass Landgericht und Bundesgerichtshof ihre bisherige | |
| Rechtsprechung revidieren. Selbst wenn, beträfe ein solches Urteil nur | |
| laufende Rechtsstreits, die sich auf den Zeitraum bis 2020 beziehen. Da | |
| wurde die Bremse verlängert – und unstrittig korrekt verkündet. | |
| 21 Nov 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Timm Kühn | |
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