| # taz.de -- Verfassungsschutzbericht zum NSU: Die Akten sind frei | |
| > Ein Bericht zur Arbeit der hessischen Verfassungsschützer im NSU-Fall | |
| > sollte geheim bleiben. Frag den Staat und das „ZDF Magazin Royale“ haben | |
| > ihn geleakt. | |
| Bild: Die Schwarz-Grüne Landesregierung in Hessen wollte die NSU-Akten unter V… | |
| Berlin Zweimal hat der Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem | |
| sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der [1][zwischen 2000 | |
| und 2007 zehn Menschen ermordete], eine erstaunliche Geschwindigkeit an den | |
| Tag gelegt – und zwar jeweils erst kurz nach der Selbstenttarnung des NSU | |
| am 4. November 2011. Der erste Vorgang hatte weitreichende Folgen auch für | |
| den zweiten. | |
| Am 10. November ließ ein Referatsleiter des Bundesamts für | |
| Verfassungsschutz die Akten von sieben V-Leuten aus der Thüringer | |
| Neonazi-Szene vernichten. Und am 14. November 2011 begann man im hessischen | |
| Amt für Verfassungsschutz mit der Sichtung „relevanter Akten“ rund um das | |
| Kerntrio Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, „um mögliche Hinweise auf | |
| die rechtsterroristische Gruppierung zeitnah zu ermitteln“. | |
| Was bei dieser Prüfung herauskam, wurde „regelmäßig, aber nicht immer | |
| umgehend“ an das hessische Innenministerium übermittelt. Um etwas mehr | |
| Struktur in die Aufarbeitung zu bekommen, verpflichtete Hessens damaliger | |
| Innenminister Boris Rhein (CDU) das Landesamt, einen Bericht zu seiner | |
| Arbeit im Fall NSU zu erstellen. Das Ergebnis lag im November 2014 vor. Und | |
| sollte für 120 Jahre geheim gehalten werden. Nach dem [2][Mord am Kasseler | |
| Regierungspräsidenten Walter Lübcke] im Jahr 2019, heftiger öffentlicher | |
| Kritik an der Geheimhaltung und jahrelangen Anstrengungen von | |
| Aktivist*innen und Hinterbliebenen der Opfer („Gebt die Akten frei!“) | |
| wurde die Frist auf 30 Jahre herabgestuft – mit Möglichkeit der | |
| Verlängerung. Damit hätte der Bericht frühestens im Jahr 2044 öffentlich | |
| werden können. | |
| Seit Freitag ist er nun aber [3][frei im Internet verfügbar]: Die Sendung | |
| „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann und das Portal Frag den Staat haben | |
| den Bericht zugespielt bekommen und – mit wenigen Schwärzungen – für die | |
| Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daraus stammen auch die obigen Zitate. | |
| Was steht drin? Details über die Morde des NSU oder über weitere Mittäter | |
| erfährt man praktisch nicht. Das liegt zum einen daran, dass der Fokus auf | |
| der Auswertung liegt, darauf, ob der Verfassungsschutz seine Arbeit richtig | |
| gemacht hat. Konkrete Informationen zu Personen und Vorgängen erhält man | |
| nur wenige, teils wird lediglich auf Aktenzeichen verwiesen. Zum anderen | |
| liegt es daran, dass der Verfassungsschutz nach eigenen Angaben selbst kaum | |
| wesentlich neue Erkenntnisse aus seinem Aktenstudium gewonnen hat. | |
| Das wiederum hat auch zwei wesentliche Ursachen: „Aus dem Bereich der | |
| Auswertung konnte der Verbleib von 541 Aktenstücken … nicht geklärt | |
| werden“, heißt es im Bericht. Über 500 möglicherweise sehr relevante Akten | |
| waren also einfach nicht auffindbar. Ob auch die vom Bundesamt | |
| geschredderten dazu zählen, ist nicht bekannt. „Eine abschließende | |
| Sicherheit, dass Personen, Objekte und Ereignisse“ im Zusammenhang mit dem | |
| NSU stehen, ließe sich aber nur „durch eine Sichtung der nicht auffindbaren | |
| Aktenstücke“ erzielen, resümiert der Bericht. | |
| Doch das ist nicht die einzige Verfehlung, die dort aufgelistet wird. Akten | |
| wurden chaotisch geführt, sodass eine Person teils bis zu 15 verschiedene | |
| Aktenzeichen hatte, die nicht alle am gleichen Ort abgeheftet wurden. | |
| Interessanten Hinweisen oder Anhaltspunkten sei „nicht immer konsequent | |
| nachgegangen“ worden. Auch nach Hinweisen, dass als rechtsextrem bekannte | |
| Personen Waffen besäßen, wurde häufig nicht kontrolliert, ob diese | |
| rechtmäßig erworben worden waren und ihre Besitzer über einen Waffenschein | |
| verfügten. | |
| Der Bericht resümiert selbstkritisch, aber zurückhaltend: Die „Aktenführung | |
| und die damit verbundene Dokumentation von Arbeitsschritten im LfV Hessen | |
| [waren] insbesondere in den 1990er Jahren nicht gut.“ | |
| Härter fällt das Urteil der Rechercheplattform Exif Recherche aus, die den | |
| Bericht detailliert analysiert hat: Der Geheimbericht zeige eklatante | |
| Analyse- und Wissensdefizite des hessischen Inlandsgeheimdienstes. „Den | |
| Mitarbeitenden fehlt offensichtlich die Kompetenz, die | |
| Informationsbausteine zu einem Gesamtbild zusammenzufügen, rechten Terror | |
| zu erkennen und dessen Netzwerke zu begreifen.“ Das übernimmt dann Exif | |
| Recherche und geht [4][auf der eigenen Webseite] detailliert auf Personen | |
| und Fälle ein, die „nahezu alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts | |
| bereits öffentlich bekannt oder Teil von Ermittlungsverfahren“ waren. | |
| Auffällig an dem Bericht des hessischen Verfassungsschutzes ist auch, dass | |
| manche grundlegende Fakten zum NSU nicht stimmen oder zurechtgebogen | |
| wirken. So heißt es zu Beginn, der NSU sei am 10. November 2011 | |
| bekanntgeworden. Tatsächlich war die Selbstenttarnung am 4. November, als | |
| Böhnhardt und Mundlos tot in ihrem Wohnmobil in Eisenach aufgefunden wurden | |
| und Zschäpe ihre Wohnung in Zwickau abbrannte und Bekennervideos versandte. | |
| Statt von einer Selbstenttarnung zu sprechen, heißt es im Bericht, das | |
| Auffliegen des NSU sei das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen gewesen. Und | |
| schließlich wird mehrfach von einem Trio gesprochen, ohne anzuerkennen, | |
| dass der NSU ein Netzwerk war, das über die zwei Uwes und die mittlerweile | |
| verurteilte Beate Zschäpe hinausging. | |
| 29 Oct 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Johanna Treblin | |
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