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# taz.de -- „Plansche-Urteil“ in Berlin: Kein gutes Zeichen für das LADG
> Eine Frau wird gezwungen, ihre Brust zu bedecken. Darin sieht das
> Landgericht Berlin keine Diskriminierung. Zum Glück gibt es ein
> Berufungsverfahren.
Bild: Inzwischen ist „oben ohne“ in der Plansche für alle erlaubt
Berlin taz | Die Entscheidung des Landgerichts, die Klage von [1][Gabrielle
Lebreton] auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem
Landesantidiskriminierungssetz (LADG) abzulehnen, ist eine Überraschung und
Enttäuschung zugleich.
Erstmals stand das bundesweit einzigartige Gesetz, das die Diskriminierung
durch Landesbehörden und ihre Mitarbeitenden verbietet, auf dem Prüfstand.
Dass eine Richterin nun meint, es sei keine Diskriminierung einer Frau,
wenn sie wegen ihrer nackten Brüste einer öffentlichen Grünanlage verwiesen
wird, ist für die Intention des Gesetzes, Menschen vor ungerechtfertigter
Ungleichbehandlung zu schützen, kein gutes Zeichen.
Zudem ließ der Verlauf der Verhandlung am Mittwoch dies nicht erwarten,
denn die Argumente der Verteidigung waren extrem schwach. Rechtsanwalt
Eike-Heinrich Duhme von der Kanzlei Kunze, Dietrich und Duhme, die für die
Finanzverwaltung als Rechtsvertretung des Landes auftrat, konnte letztlich
nur mit an sich schon diskriminierenden Vorstellungen begründen, warum die
Verweisung von Gabrielle Lebreton gerechtfertigt gewesen sei.
So behauptete er, ein paar Leute hätten sich über die nackten Brüste
beschwert, nur deshalb sei der Sicherheitsdienst tätig geworden. Und weil
die [2][Plansche] ein Spielplatz sei, kein Schwimmbad, seien solche
Beschwerden auch in Ordnung. Es gehe auf Spielplätzen nämlich um die
Kinder, nicht um die freie Entfaltung von Erwachsenen. Kinder aber
bräuchten ihre Eltern – und es gebe nun mal konservative, „verklemmte“
Menschen, so Duhme, die nackte Frauenbrüste stören: „Da kann man sich ruhig
ein T-Shirt überziehen.“
## Männliche Brusthaare müssen nicht bedeckt werden
[3][Rechtsanwältin Leonie Thum] zerpflückte diese Argumentation mit
Präzision und Humor. „Ich bestreite, dass auf einem Spielplatz nackte
Männer geduldet würden“, sagte sie, und: „In der Plansche ist mit
partieller Nacktheit zu rechnen“, darüber könne man sich also nicht
beschweren.
Vor allem aber sei es diskriminierend, einer Frau, die einfach oben ohne in
der Sonne sitzt, quasi Erregung öffentlichen Ärgernisses vorzuwerfen, indem
man Beschwerden darüber recht gibt. „Das ist doch genau das Problem der
Diskriminierung“, sagte Thum, schließlich seien weibliche Brüste sekundäre
Geschlechtsorgane genau wie männliche Brusthaare – die auch niemand zu
bedecken verlange.
Offenbar konnte die Richterin mit diesem Argument nichts anfangen. So
bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz mit etwas mehr Verständnis für
Antidiskriminierungsbelange da rangeht. Die Klägerin wird voraussichtlich
in Berufung gehen, erklärte Thum nach der Entscheidung. Dies wäre auch im
Sinne des LADG.
14 Sep 2022
## LINKS
[1] /Kampf-fuer-Gleichberechtigung/!5843208
[2] /Antidiskriminierung-in-Berlin/!5865642
[3] /Interview-mit-Anwaeltin-fuer-Diskriminierung/!5867544
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
LADG
Brüste
Landesantidiskriminierungsgesetz
Feminismus
LADG
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Wochenkommentar
Landesantidiskriminierungsgesetz
Feminismus
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