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# taz.de -- Hintergrund Energiespargesetze: Sie müssen nur wollen
> Es ist in Deutschland möglich, das Einsparen von Energie gesetzlich
> vorzuschreiben. Ein berühmtes Beispiel sind die autofreien Sonntage von
> 1973.
Bild: Das Kamener Kreuz am 2. autofreien Sonntag 1973
Deutschland muss viel Gas sparen und auch Gas durch andere Energieträger
ersetzen. Wenn dies nicht freiwillig gelingt, muss der Staat gesetzliche
Vorgaben machen. Dass er das kann und darf, daran besteht kein Zweifel.
Ein Beispiel ist die Ölkrise 1973. Als Reaktion auf die US-Unterstützung
für Israel im Jom-Kippur-Krieg verhängten die arabischen Ölproduzenten ein
Embargo gegen die USA. Dies ließ den Ölpreis massiv ansteigen und führte zu
einer weltweiten Rezession. Um Öl zu sparen, ordnete die Bundesregierung
sehr kurzfristig vier autofreie Sonntage an und setzte ein Tempolimit von
100 Stundenkilometern auf Autobahnen fest.
Grundlage hierfür war das Energiesicherungsgesetz, das der Bundestag 1973
ad hoc beschlossen hatte. Dieses Gesetz war zunächst bis Ende 1974
befristet, wurde dann aber neu beschlossen und 1979 endgültig entfristet.
Das [1][Energiesicherungsgesetz] besteht noch heute und wird seit dem
russischen Angriff auf die Ukraine auch wieder genutzt. So beschloss der
Bundestag am 12. Mai, dass russisch kontrollierte Gasspeicher zeitweilig
unter deutsche Treuhandverwaltung genommen werden können. Im Extremfall ist
nun sogar eine Enteignung (gegen Entschädigung) möglich.
Eine weitere Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes beschloss der
Bundestag am 7. Juli dieses Jahres. Die Bundesregierung kann seitdem per
Verordnung bestimmen, dass die gestiegenen Gaskosten gleichmäßig auf alle
Gasverbraucher:innen verteilt werden.
Mit diesem und anderen Gesetzen kann der Bundestag in diesem Herbst und
Winter also noch viele Einschränkungen im wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und privaten Leben einführen. In der Regel sind die
gesetzlichen Normen kurz und erlauben der Bundesregierung die Regelung der
Details per Verordnung, etwa durch die Gassicherungs-Verordnung.
Beachten muss der Bund dabei nur zwei verfassungsrechtliche Vorgaben: Wie
bei jedem staatlichen Handeln gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
auch hier. Das heißt, die Energiesparmaßnahmen müssen geeignet,
erforderlich und angemessen sein. Dabei hat der Gesetzgeber aber einen
weiten Spielraum.
Die zweite Einschränkung betrifft den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder
„sachliche Grund“ eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Mit guten Gründen
können also entweder die Wirtschaft oder die privaten Verbraucher:innen
bei bestimmten Maßnahmen bevorzugt oder benachteiligt werden.
6 Aug 2022
## LINKS
[1] /Energiepreiskrise-in-Berlin/!5870853
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Energie
Ukraine-Konflikt
Gasknappheit
Gas
Energiekrise
Energiepreise
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
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