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# taz.de -- Gewaltvorwürfe gegen die BVG: Das ist längst nicht mehr egal
> Erneut gibt es Vorwürfe von rassistischer Gewalt durch BVG-Mitarbeitende.
> Polizist zwingt eine Zeugin ihr Video zu löschen – vermutlich zu Unrecht.
Bild: Immer wieder gibt es Kritik, dass Sicherheitsleute der BVG rassistisch un…
Berlin taz | Die Botschaft des legendären „Is mir egal“-Videos der BVG ist
sympathisch: Da toleriert der Kontrolleur alles, solange man einen
Fahrschein hat. Dass die Realität oft weniger spaßig ist, wissen die Opfer
von Racial Profiling und Gewalt durch BVG-Mitarbeitende. Das Phänomen ist
so augenfällig, dass es sogar eine Initiative namens #BVGWeilWirUnsFürchten
gibt – deren Petition [1][über 38.000 Unterschriften] hat.
Dieser Tage sind wieder zwei Vorfälle ans Licht gekommen, die keine gute
Werbung für das Verkehrsunternehmen abgeben. Am Sonntag sorgte ein
[2][Bericht des Guardian] für Aufmerksamkeit, wonach der Schwarze
Opernsänger Jeremy Osborne im Oktober 2020 von Kontrolleuren rassistisch
beleidigt und tätlich angegriffen worden sein soll. Osborne verklage jetzt
die BVG. „In no city have I felt as unsafe as Berlin“, zitiert ihn die
Zeitung.
Der zweite Vorfall spielte sich am vergangenen Donnerstag am U-Bahnhof
Kottbusser Tor ab; die 18-jährige Betül Torlak vom Landesvorstand der
Partei „Die Urbane“ berichtete davon am Montag in einem [3][auf Twitter
kursierenden Video], in dem sie der Linken-Abgeordnete Ferat Koçak dazu
interviewt. Der taz erzählte Torlak: Am Bahnsteig der U1 sei ihr gegen
17.30 Uhr aufgefallen, wie zwei Sicherheitsleute der BVG einen jungen
Schwarzen Mann aus einem Zug zogen, schlugen, sodass er zu Boden ging, und
an der Hose über den Bahnsteig schleiften. „Ich habe sie gefragt, was sie
da tun, und angefangen, mit meinem Handy zu filmen.“
Als kurze Zeit darauf die Polizei eintraf, filmte Torlak erneut. „Ein
Beamter kam auf mich zu und fragte mich laut, was ich mache.“ Dann habe er
verlangt, dass sie das Video lösche, da nun seine Stimme auf der Aufnahme
sei – nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) sei sie dazu verpflichtet.
Er habe ihr das Handy und ihren Personalausweis abgenommen. Als sie
zustimmte, das Video zu löschen, habe der Beamte Apps und Ordner ihres
Handys kontrolliert, ob sie dies wirklich getan habe.
## Gerichte sind anderer Meinung
Das Problem ist mit Racial Profiling eng verknüpft: [4][Filmen Zeug*innen
Polizeieinsätze], bekommen sie oft Scherereien mit Beamten, die auf 201
StGB verweisen. Der Paragraf verbietet, das „nichtöffentlich gesprochene
Wort eines anderen“ aufzunehmen oder weiterzugeben. Ob er auf Polizisten im
Dienst anwendbar ist, ist umstritten. Mehrere Gerichtsurteile besagen, dass
deren Äußerungen gegenüber Bürger*innen per se „öffentlich“ sind.
Ein Polizeisprecher sagte, das Video mit Torlaks Aussage sei an die interne
Beschwerdestelle weitergeleitet worden, der involvierte Beamte werde dazu
befragt. Sollte es sich so zugetragen haben, wie sie sagt, „hätte er die
Löschung der Daten nicht verlangen dürfen“. Es sei erlaubt, Polizeieinsätze
zu filmen. Die BVG wollte sich zum Fall nicht äußern, weil Torlak
Strafanzeige gegen die BVGler gestellt hat – vor allem, um die Videos der
Überwachungskameras zu sichern, die sonst nach 48 Stunden gelöscht werden.
Man toleriere aber weder Diskriminierung noch Gewalt, betonte ein Sprecher
– und gehe „selbstverständlich“ jedem Vorwurf nach.
25 May 2022
## LINKS
[1] https://www.change.org/p/bvgweilwirdichf%C3%BCrchten-stoppt-diskriminierung…
[2] https://www.theguardian.com/world/2022/may/22/in-no-city-have-i-felt-as-uns…
[3] https://twitter.com/der_neukoellner/status/1528331187470618624
[4] /Aktion-Go-Film-the-Police/!5816907
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Polizei Berlin
Racial Profiling
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