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# taz.de -- Corona-Pandemie im Norden: Hamburg erklärt sich zum Hotspot
> Wie Mecklenburg-Vorpommern hält die Stadt noch vier Wochen an den
> Schutzmaßnahmen fest. In Niedersachsen fallen ab Sonntag die
> Zugangsbeschränkungen.
Bild: Bleibt in Hamburg bis Ende April Pflicht: Masketragen beim Einkaufen
Hamburg taz | Die Stadt Hamburg will nach Auslaufen der bundesweiten
Coronaregeln noch vier Wochen an den Schutzmaßnahmen festhalten und
„Hotspot“ werden. Das beschloss am Mittwoch auf Antrag von Rot-Grün die
Bürgerschaft. Als Grund wird die starke Ausbreitung der Omikron-Variante
genannt, die dazu geführt habe, dass sich die Zahl der Covid-19-Patienten
auf Normalstationen seit dem 4. März von 245 Personen auf 464 erhöhte. Auch
Mecklenburg-Vorpommern hatte in der vergangenen Woche das ganze Bundesland
zu einem Hotspot erklärt und will daran festhalten.
Wie berichtet, sieht das [1][Infektionsschutzgesetz als Kompromiss der
Berliner Ampel-Regierung] ab dem 2. April nur noch einen niedrigschwelligen
„Basisschutz“ vor wie etwa Maske im Personennahverkehr oder Testpflicht in
Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus kann es die bisherigen Schutzmaßnahmen
wie die Maskenpflicht im Supermarkt nur für „konkret benannte Gebiete“
geben, wenn in einer Region eine bedrohliche Infektionslage herrscht, eben
in Hotspots.
Senatssprecher Marcel Schweitzer hatte im Vorwege erklärt, Hamburg drohe
eine Überlastung des Gesundheitssystems. Zum einen führten mehr infizierte
Patienten zu einer Mehrbelastung, auch wenn diese nur mit und nicht wegen
einer Corona-Infektion in der Klinik seien. Zum anderen führe Omikron auch
zu einem höheren Krankenstand beim Klinikpersonal.
Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Pressemitteilung den Ausdruck
„Hotspot“-Regel sorgsam vermieden und spricht nun von „Fortsetzung der
Basisschutzmaßnahmen“. Sie habe Verständnis für Menschen, die Normalität
wünschen, sagt die SPD-Gesundheitssprecherin Claudia Loss. Es gehe aber
darum, dass sich die ohnehin angespannte Lage beim Klinikpersonal nicht
durch eine steigende Bettenauslastung verschlechtere. Die sicherste
Maßnahme sei nun mal die „Maskenpflicht in Innenräumen“. Wieder möglich
ohne 2G-Nachweis sei der Gastronomiebesuch. Nur für Tanzveranstaltungen
gebe es weiter den 2G-plus-Nachweis.
## FDP-Politiker will klagen
Die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frohwein warf dem Senat vor, die
Hotspot-Regel zu „verbiegen“. Ihr früherer Fraktionskollege und heutige
FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kruse kündigte an, dagegen zu klagen.
„Ein Hotspot kann erklärt werden, wenn zum Beispiel Patienten aus Hamburg
verlegt werden müssten oder wenn die Notfallversorgung gefährdet ist“, sagt
er. „Diese Kriterien sind in Hamburg nicht erfüllt.“ Hamburgs
Auslastungsgrad der Intensivbetten sei „moderat“ und gehöre bundesweit zu
den niedrigsten. Auch zeige der hohe Anteil auswärtiger Patienten, dass
Hamburg hier Kapazitäten hätte.
Die CDU wetterte, die Ampel-Koalition im Bund habe mit ihrem Gesetz
„Corona-Chaos“ angerichtet, weil die Voraussetzungen für die
„Hotspot-Regelung“ [2][nicht näher definiert] sei. Sie forderte eine
Hamburger Bundesratsinitiative zur [3][Änderung des Gesetzes].
Dass die Regelung deutbar ist, zeigt der Blick nach Niedersachsen. Dort
sollen ab Sonntag die Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch besagte
niedrigschwellige Maßnahmen gelten. Gesundheitsministerin Daniela Behrens
(SPD) erklärte, eine landesweite Hotspot-Regelung wie in Hamburg komme
nicht infrage. Noch vor einem Jahr hätten bei einer niedrigen Inzidenz von
119 mehr 256 Menschen mit Corona auf Intensivstationen gelegen, heute seien
es 175. „Das zeigt, wie unterschiedlich sich die Virusvarianten auswirken.“
Man könne von einem hohen Infektionsgeschehen in Niedersachsen sprechen,
„aber nicht von einer Überlastung der Intensivstationen“.
31 Mar 2022
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## AUTOREN
Kaija Kutter
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