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# taz.de -- Maskenpflicht in Berlin fällt weg: Abwarten ist keine Taktik
> Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erklären sich zum Hotspot. Berlin will
> abwarten. Dabei gibt es nichts mehr zu verlieren. Ein Wochenkommentar.
Bild: So sieht Basisschutz aus: Masketragen in der U-Bahn
Sogenannte [1][„Basisschutzmaßnahmen“ lässt der Bund den Ländern] noch a…
der Bundesinfektionsschutzverordnung übrig – die Maskenpflicht in
Innenräumen gehört nicht dazu. Auch in Berlin gilt seit Freitag nur noch in
Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen die
Pflicht zum Masketragen.
Doch warum ausgerechnet die Maske kein niedrigschwelliger „Basisschutz“
sein soll, [2][insbesondere in den Schulen], wo die Impfquote unter den
Kindern deutlich geringer ist als im Durchschnitt der Bevölkerung, versteht
kaum jemand. Doch niemand tut etwas.
Weil niemand etwas tun kann, heißt es entschuldigend seitens der
rot-grün-roten Landesregierung. „Wir erfüllen in Berlin die Voraussetzungen
für einen Hotspot einfach nicht“, hat sich die Regierende Franziska Giffey
(SPD) diese Woche wiederholt. Wenn eine Überlastung der Krankenhäuser droht
oder die Inzidenzen deutlich in die Höhe schießen, können die Länder auch
wieder Maskenpflicht oder 3G-Regel einführen.
Berlin will das nicht tun. Sie könne keine „exorbitant hohe Belastung der
Krankenhausstruktur“ erkennen, argumentiert Giffey. Zudem hatte Berlin
zuletzt die niedrigste Inzidenz bundesweit. Von den beiden großen
landeseigenen Krankenhausgesellschaften Charité und Vivantes hieß es, die
Personallage sei zwar angespannt, und geplante Operationen müssten
nachwievor verschoben werden – was eigentlich ein Lauterbachsches
Hotspot-Kriterium ist. Aber dramatisch sei die Lage eben noch nicht.
Da stellt sich die Frage: Was genau ist in dem Fall die Definition von
„dramatisch“? Denn tatsächlich gibt der Bund keine fixen Werte vor, ab wann
der Personalausfall in Kliniken oder die allgemeine Inzidenzlage ein
kritisches Ausmaß erreicht haben.
## Ein gewisser Handlungsspielraum
Was wiederum den Landesregierungen einen gewissen Handlungsspielraum lässt
– sofern man ihn denn nutzen will: In [3][Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern haben die Parlamente kurzerhand eine Hotspot-Regel
beschlossen], obwohl die Kliniken bisher nicht unter Personalschwund
zusammenbrechen. Dass das die Gerichte beschäftigen wird, gilt als
ausgemacht, wie auch Giffey sogleich mit Blick auf die renitenten
Nordländer betonte – zugleich war es ein weiteres ihrer Argumente, warum
man in Berlin erstmal abwarte.
Fragt sich, ob abwarten die richtige Taktik ist bei einer nachwievor
„dynamischen“ Infektionslage. Oder ob eine mögliche juristische Niederlage
nicht das kleinere Übel wäre – weil es eigentlich schon längst nichts mehr
zu verlieren gibt für die Länder.
2 Apr 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
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