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# taz.de -- Tübinger Einwegsteuer gekippt: McDonald’s siegt
> Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Tübinger Verpackungsabgabe
> für unwirksam erklärt. Das dortige Experiment ist damit vorerst
> gescheitert.
Bild: Jede Menge Abfall, weiterhin erlaubt
Freiburg taz | Rückschlag für Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer
(Grüne): Die seit Jahresbeginn in Tübingen geltende Steuer auf
Einwegverpackungen ist „unwirksam“. Das entschied der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim nach einer Klage der Tübinger
McDonald’s-Filiale.
Der Tübinger Gemeinderat hatte die örtliche Steuer im Januar 2020 per
Satzung eingeführt. Seit 1. Januar 2022 ist sie in Kraft. Seitdem sind in
der baden-württembergischen Stadt 50 Cent fällig für Einwegbecher,
Einwegteller und Einwegspeiseverpackungen. 20 Cent kostet jedes
Einwegbesteck-Set. Pro Mahlzeit fallen maximal 1,50 Euro an. Zwar sind
Plastik- und Styropor-Behälter seit Mitte 2021 ohnehin verboten, aber die
Steuer gilt auch für Papierteller und Holzbesteck.
So wollte die Stadt Ressourcen schonen und die Vermüllung der Innenstadt
aufhalten. Eine erste Zwischenbilanz ergab, dass im Tübinger Stadtgebiet im
Januar 2022 nur noch rund 31 Tonnen Abfall entsorgt werden mussten –
gegenüber 34 Tonnen im Januar 2020. Der Rückgang könnte allerdings auch
coronabedingt sein.
Gegen die Tübinger Verpackungssteuer erhob die örtliche McDonald’s-Filiale
eine Normenkontrollklage zum VGH Mannheim, da die örtliche Steuer gegen
Bundesrecht verstoße. Die deutsche McDonald’s-Zentrale unterstützte die
Klage. Es sei unpraktikabel, wenn jede Kommune eine eigene „Insellösung“
beschließe. Die Deutsche Umwelthilfe hatte Tübingen bei seinem Kurs
unterstützt: Die Fast-Food-Riese sei 2019 in Deutschland für einen 51.000
Tonnen schweren Verpackungsmüllberg verantwortlich gewesen.
Die Klage von McDonald’s hatte Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte
die Tübinger Satzung für unwirksam. Die Begründung will das Gericht
allerdings erst im Laufe des Aprils vorlegen.
Bereits 1998 hatte das Bundesverfassungsgericht eine lokale
Verpackungsabgabe der Stadt Kassel gekippt. Diese verstoße gegen die auf
freiwillige Maßnahmen zielende Konzeption des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
des Bundes, hieß es damals. Tübingen versuchte deshalb mit einem Gutachten
zu belegen, dass das Bundesrecht heute einer lokalen Verpackungssteuer
nicht mehr entgegensteht. Beim VGH hatte die Stadt damit aber
offensichtlich keinen Erfolg.
## Revision hätte aufschiebende Wirkung
Oberbürgermeister Palmer zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung: „Wir
haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in
Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große
Mehrheit der Menschen ist zufrieden.“
Immerhin ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Darüber
werde jetzt der Tübinger Gemeinderat entscheiden, hieß es bei der Stadt.
Eine Revision hätte aufschiebende Wirkung – und die Verpackungsteuer bliebe
vorerst in Kraft.
30 Mar 2022
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Müll
Einweg
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Boris Palmer
Verpackungsmüll
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