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# taz.de -- Räumung im Danneröder Forst: Noch kein Urteil gegen „Ella“
> Im Gießener Prozess gegen die Aktivistin aus dem Danneröder Forst fordert
> die Anklage 2 Jahre und 4 Monate Haft.
Bild: Die Aktivistin Ella während des Berufungsprozesses in Gießen
Frankfurt taz | „What happens to You?“ – Mit völligem Unverständnis hat…
„Ella“ im November 2020 auf das harte Urteil des Alsfelder Amtsrichters
reagiert: Zwei Jahre und drei Monate Haft wegen gefährlicher
Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. „Ella“, die
ihre Identität nicht preisgibt und deshalb im Amtsdeutsch UWP1, unbekannte
weibliche Person heißt, sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Ihr war vorgeworfen worden, sich mit Gewalt Polizeibeamten widersetzt zu
haben, als die Siedlung „Nirgendwo“ im Dannenröder Forst mit einem
Polizeieinsatz gewaltsam geräumt wurde. Am Mittwoch sollte der
Berufungsprozess vor dem Landgericht Gießen zu Ende gehen, doch bis
Redaktionsschluss lag kein Urteil vor. Bis zuletzt liefern sich in diesem
Verfahren Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor Gericht heftige
Wortgefechte. Nach Überzeugung der Strafverteidigerin Waltraud Verleih ist
die Anklage nicht mehr zu halten. Die Hauptbelastungszeugen aus dem ersten
Verfahren, zwei Polizeibeamte, hatten ihre Aussagen teilweise korrigieren
müssen, nachdem Videos, die vor allem die Polizei selbst aufgenommen hatte,
wesentliche Vorwürfe entkräften konnten.
Zum einen habe „Ella“ dem Beamten nicht gezielt gegen den Kopf getreten;
außerdem sei er, anders als behauptet, mit Seilen gesichert gewesen,
Todesgefahr habe es für die Beamten zu keinem Zeitpunkt gegeben, so die
Verteidigung. Zuletzt hatte die Anwältin sogar einen Befangenheitsantrag
gegen den Gießener Berufungsrichter gestellt. Er hatte es abgelehnt, den
Haftbefehl aufzuheben, und folgte damit nicht der Argumentation, nach Lage
der Dinge sei die weitere Untersuchungshaft nicht mehr zu rechtfertigen.
Ella sitzt seit 18 Monaten in Haft. Weil sie ihre Identität nicht
preisgibt, bejahte das Gericht weiterhin Fluchtgefahr. Der
Befangenheitsantrag gegen den Richter ist abgelehnt. Für Mittwoch standen
die Plädoyers der Prozessbeteiligten auf dem Programm, neue Argumente waren
dabei nicht zu erwarten. Die Verteidigung erwartet vom Berufungsurteil die
sofortige Freilassung „Ellas“. Selbst wenn sie zu einer Haftstrafe
verurteilt werden würde, sei diese durch die Untersuchungshaft bereits
verbüßt. Die Anklagebehörde erreichte die Fortdauer der U-Haft und fordert
eine Haftstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Der Prozess wird im April
fortgesetzt.
23 Mar 2022
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
## TAGS
Dannenröder Forst
Schwerpunkt Hambacher Forst
Natur
Dannenröder Forst
Naturschutz
Schwerpunkt Klimawandel
Lesestück Recherche und Reportage
Verkehrswende
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