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# taz.de -- Verkürzter Genesenenstatus: Klagen mit Erfolgsaussichten
> Laut einem Urteil war die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig.
> Nun droht eine Klagewelle, die die Bundesregierung noch abwenden will.
Bild: Kontrolle des Impf- und Genesenstatus in einem Restaurant in Berlin
Freiburg taz | Wer jüngst seinen Genesenenstatus verloren hat, weil dieser
von sechs auf drei Monate verkürzt wurde, kann beim Verwaltungsgericht
Berlin klagen und wird ihn wohl zurückbekommen. Das ist die Folge einer
gesetzgeberischen Fehlleistung von Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat. Zwar hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits eine
Neuregelung angekündigt, er kann aber nicht sagen, wann sie kommt und mit
welchem Inhalt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied am Donnerstag, dass die
derzeitige Regelung des Genesenenstatus „rechtswidrig“ ist. Laut
Infektionsschutzgesetz müsse die Bundesregierung die Dauer des
Genesenenstatus selbst bestimmen. Die Regierung durfte diese Aufgabe nicht
an das Robert Koch-Institut (RKI) delegieren, das Mitte Januar den
Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzte.
Das VG Berlin erklärte sich sogar bundesweit für entsprechende Klagen
zuständig, weil es um eine Verordnung der Bundesregierung geht. Am Freitag
lagen schon 50 weitere Klagen vor. Es könnten Zehntausende werden, wenn die
Bundesregierung nicht bald reagiert.
Dabei konnte Lauterbach gewarnt sein. Schon am 28. Januar hatte der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf verfassungsrechtliche Zweifel
hingewiesen. Am 6. Februar hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die
Delegation ans RKI für „verfassungswidrig“ erklärt. Ähnlich entschieden
daraufhin die Verwaltungsgerichte in Hamburg, Halle und Ansbach. Am 11.
Februar äußerte sogar das Bundesverfassungsgericht in seinem Eilbeschluss
zur Pflege-Impfpflicht „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ der Verweisu…
auf das RKI.
## Hin und her zwischen RKI und Bundesregierung
Auch der politische Druck ist hoch. Schon Anfang Februar forderte die
Gesundheitsministerkonferenz eine Rückkehr zur alten Regelung, wonach die
Bundesregierung den Genesenenstatus definiert. Auch die CDU forderte, der
Minister müsse so etwas selbst entscheiden. Schließlich sagte Lauterbach
selbst kürzlich in Bild: „Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den
Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden.“ Die
Bund-Länder-Konferenz bekräftigte Lauterbachs Vorhaben, die Delegation
rückgängig zu machen.
Dabei hatte die Bundesregierung die Delegation aufs RKI erst am 10. Januar
beschlossen, auf Vorschlag Lauterbachs. Aber die Verantwortung ist
kollektiv: Am 13. Januar stimmte der Bundestag der Änderung in der
„Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ zu, mit den Stimmen von
Ampel, CDU/CSU und Linken.
Am 14. Januar kam der Bundesrat sogar zu einer Sondersitzung zusammen und
stimmte ebenfalls zu. Dort versprach Lauterbach: Der Genesenenstatus werde
vom RKI „ausschließlich auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse“ verändert, „also ohne eine Beeinflussung durch den Minister
zum Beispiel“.
Sogar die Halbierung des Genesenenstatus, die nun immer als
Eigenmächtigkeit von RKI-Chef Wieler kritisiert wird, war bekannt. Am 13.
Januar sagte Sabine Dittmar (SPD) im Bundestag: „Der Genesenenstatus wird
künftig nach 3 Monaten bzw. 90 Tagen entfallen.“ Dittmar ist
parlamentarische Staatssekretärin in Lauterbachs Ministerium.
18 Feb 2022
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Karl Lauterbach
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Pandemie
Verwaltungsgericht
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