# taz.de -- Urteil im Koblenzer Folterprozess: Lebenslang für 27-fachen Mord | |
> Im Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Anwar | |
> R. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er selbst plädierte auf | |
> unschuldig. | |
Bild: Protest von syrischen Frauen mit Fotos ihrer verstorbenen Angehörigen vo… | |
Koblenz afp/dpa | Im [1][Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien] ist | |
der Angeklagte am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt | |
worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt sprach den | |
58-jährigen Anwar R. wegen [2][Verbrechen gegen die Menschlichkeit], | |
27-fachen Mordes und weiterer Delikte schuldig. Es war der weltweit erste | |
Prozess um Folter durch den syrischen Staat. | |
Den Mitangeklagten A. verurteilte das Gericht in Koblenz bereits im Februar | |
2021 wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb | |
Jahren Haft. Über seine Revision ist noch nicht entschieden worden. Eyad A. | |
hatte nach Überzeugung der Koblenzer Richter 2011 in Syrien dazu | |
beigetragen, 30 Demonstranten ins Foltergefängnis des Hauptangeklagten zu | |
bringen. | |
Nach Überzeugung der Anklage war R. der militärische Vorgesetzte des | |
berüchtigten Al-Khatib-Gefängnisses in Damaskus. Unter seiner Befehlsgewalt | |
sollen zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4.000 Häftlinge | |
während ihrer Inhaftierung mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks | |
gefoltert worden sein. Die Bundesanwaltschaft forderte schon im Dezember | |
lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. | |
Die Anwälte der Nebenkläger stellten überwiegend keine eigenen Anträge. R.s | |
Verteidigung plädierte auf Freispruch. | |
Der Angeklagte hat sich als unschuldig bezeichnet. Er habe nicht gefoltert | |
und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe auch | |
für Freilassungen gefangener Demonstranten des Arabischen Frühlings | |
gesorgt. Insgeheim habe er mit der syrischen Opposition sympathisiert und | |
sie nach der Flucht aus seiner Heimat unterstützt – auch mit der Teilnahme | |
an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf. | |
Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande | |
mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. | |
Anwar R. und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren nach ihrer Flucht in | |
Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin und | |
Zweibrücken festgenommen worden. | |
13 Jan 2022 | |
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