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# taz.de -- Paritätische Wahllisten: Ausgebremste Symbolik
> Paritätsgesetze scheitern regelmäßig am Bundesverfassungsgericht. Doch ob
> sie zu mehr Gleichheit führen, ist ohnehin umstritten.
Bild: Demonstration für eine Paritätsregelung vor dem Verfassungsgerichts in …
Der Wind hat sich gedreht. Noch vor einigen Jahren schien es nur eine Frage
der Zeit zu sein, bis es in vielen Bundesländern und auch bei
Bundestagswahlen quotierte Wahllisten gibt, abwechselnd besetzt mit Frauen
und Männern. Doch die ersten beiden Gesetze in Thüringen und Brandenburg
wurden sofort von den jeweiligen Landesverfassungsgerichten kassiert. Und
auch das Bundesverfassungsgericht sendet eher entmutigende Signale.
Die Karlsruher Richter:innen haben nun in Bezug auf Thüringen erneut
deutlich gemacht, dass aus dem Grundgesetz zumindest keine Pflicht zu einer
paritätischen Besetzung von [1][Wahllisten] abzuleiten ist. Auch ein
paritätisches Bundeswahlgesetz würde wohl für nichtig erklärt, weil der
Eingriff in die Parteienfreiheit nicht gerechtfertigt ist.
Nun könnte man versuchen, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Dafür
wäre aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich und die fehlt, weil
CDU/CSU und AfD solche Regelungen bisher entschieden ablehnen.
Es ist eher zu fragen, ob [2][Paritätsgesetze] angesichts dieser
ungünstigen Rahmenbedingungen weiterhin mit viel Aufwand verfolgt werden
sollten. Vermutlich wäre es sinnvoller, sich auf die Kandidatenaufstellung
der fortschrittlichen Parteien zu konzentrieren. Für Frauenanliegen dürfte
es mehr bringen, viele Feministinnen aus SPD, Grünen, Linken und FDP im
Parlament zu haben, als die AfD zu paritätischen Listen zu zwingen. Mehr
Alice Weidel und mehr Beatrix von Storch im Bundestag bringt die Sache der
Frauen nicht unbedingt voran.
Die Bedeutung der Wahllisten wurde in der bisherigen Diskussion ohnehin
überschätzt. In den meisten deutschen Parlamenten wird nur die Hälfte der
Sitze über Wahllisten vergeben und die andere Hälfte über Direktmandate im
Wahlkreis. [3][Paritätische Wahllisten] garantieren also gar nicht, dass
auch die Landtage und der Bundestag am Ende paritätisch besetzt sind. Es
ging bei den Paritätsgesetzen also doch mehr um die Symbolik auf dem
Wahlzettel als um das Resultat im Sitzungssaal.
18 Jan 2022
## LINKS
[1] /Ursula-Nonnemacher-im-Interview/!5660409
[2] /Zu-wenig-Frauen-in-den-Parlamenten/!5744965
[3] /Vorstoss-fuer-Paritaet-in-Niedersachsen/!5651239
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Parität
Wahlen
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