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# taz.de -- Urteil nach Morden im Oberlinhaus: 15 Jahre Haft für Ines R.
> Im April ermordete eine Pflegekraft vier Menschen mit Behinderung in
> einer Wohneinrichtung in Potsdam. Nun wurde sie verurteilt.
Bild: Die Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Potsdam
Potsdam taz | 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen
Klinik für die langjährige Pflegerin Ines R. Das urteilte das Landgericht
Potsdam nun im Mordprozess um die Tötung von vier Menschen mit Behinderung
Ende April dieses Jahres. Eine 43-jährige Bewohnerin der Einrichtung
überlebte die Gewalttat mit schweren Verletzungen. Die Angeklagte sei des
vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung
von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
Dass die Pflegerin Ines R. die Täterin ist, war von Beginn an unstrittig.
Sie gestand die Gewalttat am [1][Abend ihrem Ehemann] und wurde
festgenommen. Aufgrund ihrer psychischen Vorerkrankungen ging das Gericht
schon vor Prozessbeginn von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit
aus. Die 52-jährige Pflegekraft sprach am ersten Prozesstag unter anderem
von mehreren Schicksalsschlägen und langjährigen Depressionen.
Immer wieder wurden vor Gericht auch die [2][Arbeitsbedingungen in der
Pflege und im Oberlinhaus] im Konkreten thematisiert. Mehrere Pflegekräfte
sprachen von Überforderung. Eine Begründung für Mord könne das aber niemals
sein, sagte auch die Staatsanwältin Maria Stiller in [3][ihrem Plädoyer am
vergangenen Freitag].
Sie hatte unter anderem für die einzelnen Straftaten Haftstrafen von
jeweils acht bis zwölf Jahren gefordert, die zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 15 Jahren zusammengefasst werden sollten. Das Gericht folgt der
Forderung mit seinem Urteilsspruch. Auch der Verteidiger Henry Timm
beantragte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie. Er
plädierte aber aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für schuldunfähig.
Die [4][psychiatrische Gutachterin] Cornelia Mikolaiczyk hatte am
Donnerstag vergangener Woche über die Persönlichkeitsstörung der
Angeklagten vor Gericht Auskunft gegeben. Dabei waren besonders die
Schilderungen der Gewaltfantasien, die sie auch gegen Bewohner*innen
hegte, erschreckend. Bei der Angeklagten läge außerdem ein langjähriger
Medikamenten- und Alkoholmissbrauch vor. Aufgrund erhöhter Suizidgefahr
empfahl auch die Gutachterin eine Unterbringung im Maßregelvollzug.
Das Oberlinhaus gab nach dem Urteilsspruch eine Presseerklärung heraus.
Darin heißt es, dass „die Tat und das grenzenlose Leid, das damit über die
Opfer und ihre Angehörigen gebracht wurde, unermesslich“ bleibe. „Kein
Urteil kann das Verbrechen und den Verlust auch nur ansatzweise abbilden.“
Sie wünschten sich, dass die Angehörigen der getöteten Bewohner*innen
und alle Beteiligten durch den Urteilsspruch jetzt Ruhe fänden, das
Verbrechen zu verarbeiten. „Die Trauer wird uns alle noch sehr lange
begleiten, die Erinnerung an die Opfer wird das Oberlinhaus auf immer
bewahren.“
22 Dec 2021
## LINKS
[1] /Gewalttat-im-Potsdamer-Oberlinhaus/!5816445
[2] /Gewalttat-im-Oberlinhaus-Potsdam/!5817400
[3] /Plaedoyers-im-Oberlinhaus-Prozess/!5822782
[4] /Gewalttat-im-Oberlinhaus-in-Potsdam/!5822604
## AUTOREN
Linda Gerner
## TAGS
Behinderung
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Potsdam
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