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# taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Bundeswahlleiter legt Einspruch ein
> Der Druck, die zahlreichen Pannen bei der Vierfach-Wahl am 26. September
> aufzuarbeiten, wächst: Auch der Bundeswahlleiter legt Einspruch ein.
Bild: Nichts ging mehr für ziemlich lange: Schlange vor einem Wahllokal in Pre…
Berlin dpa | Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat
Bundeswahlleiter Georg Thiel [1][Einspruch gegen das Ergebnis] der
Bundestagswahl eingelegt. „Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen
Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20.
Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt“, erklärte er
am Freitag in Wiesbaden.
Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, „dass
sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen
Bundestages ergeben hätte“. Zuvor hatte Business Insider über das Thema
berichtet.
Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder
falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie
aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen.
Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge
viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß
es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch bezieht sich auf
die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf,
79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost.
Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der
Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden
Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt
und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der
Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die
aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.
Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem
Bundeswahlleiter stehe die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim
Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, hieß es in
der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters. Die Frist hierfür ende am 26.
November 2021.
Auch Marcel Luthe hat bereits Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Luthe war
als Spitzenkandidat der wenig erfolgreichen Freien Wähler angetreten. Er
bemängelt in seinem Schriftsatz unter anderem die mangelhafte Organisation
der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie,
gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen
habe. Auch die [2][Landeswahlleiterin von Berlin hatte angekündigt],
Einspruch einlegen zu wollen.
19 Nov 2021
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[1] /Wahlchaos-in-Berlin/!5811760
[2] /Amtliches-Ergebnis-in-Berlin/!5808051
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