| # taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Erster Einspruch eingegangen | |
| > Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner | |
| > Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen | |
| > gerechnet. | |
| Bild: Die Pannen am 26. September werden die Berliner Politik noch lange besch�… | |
| Berlin dpa/taz | Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist am Freitagmorgen | |
| ein erster Einspruch gegen die [1][Wahl zum Abgeordnetenhaus] eingegangen. | |
| Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes auf Anfrage mit. | |
| Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am | |
| Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und | |
| organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa | |
| fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, | |
| wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den | |
| Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie | |
| haben dafür bis Ende November Zeit. | |
| Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, | |
| der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er | |
| Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum | |
| einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen | |
| verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für | |
| jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe. | |
| Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch | |
| kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. | |
| Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun. | |
| ## Die Prüfung wird Monate dauern | |
| Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der | |
| Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob | |
| die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt | |
| und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch | |
| nehmen. | |
| Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen | |
| Ergebnisses und [2][gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken] Einspruch | |
| einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die | |
| Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist | |
| damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für | |
| Inneres mit. | |
| 29 Oct 2021 | |
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