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# taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Erster Einspruch eingegangen
> Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner
> Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen
> gerechnet.
Bild: Die Pannen am 26. September werden die Berliner Politik noch lange besch�…
Berlin dpa/taz | Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist am Freitagmorgen
ein erster Einspruch gegen die [1][Wahl zum Abgeordnetenhaus] eingegangen.
Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes auf Anfrage mit.
Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am
Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und
organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa
fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen,
wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den
Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie
haben dafür bis Ende November Zeit.
Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht,
der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er
Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum
einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen
verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für
jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe.
Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch
kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen.
Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.
## Die Prüfung wird Monate dauern
Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der
Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob
die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt
und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch
nehmen.
Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen
Ergebnisses und [2][gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken] Einspruch
einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die
Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist
damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für
Inneres mit.
29 Oct 2021
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