# taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Erster Einspruch eingegangen | |
> Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner | |
> Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen | |
> gerechnet. | |
Bild: Die Pannen am 26. September werden die Berliner Politik noch lange besch�… | |
BERLIN dpa/taz | Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist am Freitagmorgen | |
ein erster Einspruch gegen die [1][Wahl zum Abgeordnetenhaus] eingegangen. | |
Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes auf Anfrage mit. | |
Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am | |
Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und | |
organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa | |
fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, | |
wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den | |
Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie | |
haben dafür bis Ende November Zeit. | |
Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, | |
der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er | |
Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum | |
einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen | |
verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für | |
jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe. | |
Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch | |
kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. | |
Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun. | |
## Die Prüfung wird Monate dauern | |
Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der | |
Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob | |
die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt | |
und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch | |
nehmen. | |
Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen | |
Ergebnisses und [2][gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken] Einspruch | |
einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die | |
Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist | |
damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für | |
Inneres mit. | |
29 Oct 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Amtliches-Ergebnis-in-Berlin/!5808051 | |
[2] /Wahlpannen-in-Berlin/!5806491 | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
Abgeordnetenhauswahl 2021 | |
Abgeordnetenhaus | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Wahlchaos in Berlin am 26. September: Weiterer Einspruch gegen die Wahl | |
Auch Berlins Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl am | |
26. September ein. Konkret geht es um zwei Abgeordnetenhaus-Wahlkreise. | |
Wahlchaos in Berlin: Bundeswahlleiter legt Einspruch ein | |
Der Druck, die zahlreichen Pannen bei der Vierfach-Wahl am 26. September | |
aufzuarbeiten, wächst: Auch der Bundeswahlleiter legt Einspruch ein. | |
Wahlpannen in Berlin: Die Qual der Wahl geht weiter | |
Die Pannen könnten mehreren Abgeordneten das Amt kosten: Geht es nach der | |
Landeswahlleiterin, muss die Wahl in zwei Wahlkreisen wiederholt werden. | |
Berliner Wahldesaster: Wahlen als Gesamtkunstwerk | |
Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich mit dem | |
Wahlchaos. Grüne und Linke üben nur vorsichtige Kritik am Senat. | |
Amtliches Ergebnis in Berlin: Die Wahl gilt – mit einem Aber | |
Das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl ist trotz Chaos nun amtlich. | |
Allerdings will die Landeswahlleitung es in zwei Wahlkreisen anfechten. | |
Bürgermeister Müller zum Wahlchaos: Nachwahlen nicht ausgeschlossen | |
Trotz Pannen habe es „nach jetzigem Kenntnisstand“ keine wahlverfälschenden | |
Fehler gegeben. Einzelne Stimmbezirke könnten nachwählen müssen. |