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# taz.de -- Neues Infektionsschutzgesetz: Nächstes Level für die Corona-App
> Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Bundesländern, zur
> Kontaktverfolgung stärker auf eine datensparsame App zu setzen.
Bild: Vorrangig soll die Corona-Warn-App auch in der Gastronomie eingesetzt wer…
Berlin taz | Der Bundestag hat mit dem in den kommenden Tagen in Kraft
tretenden Infektionsschutzgesetz auch die Grundlage für eine datensparsame
Kontaktverfolgung geschaffen: Demnach dürfen die Bundesländer etwa
Gastronomie und Veranstalter ausdrücklich dazu anhalten, [1][„vorrangig“
die Corona-Warn-App für die Nachverfolgung einzusetzen]. Das soll unter
anderem die Gesundheitsämter entlasten, die in einigen Regionen jetzt schon
nicht mehr in der Lage sind, alle gemeldeten Risikokontakte zu informieren.
Bislang gilt in der Regel: Veranstaltungsorte, etwa Restaurants,
Schwimmbäder, Clubs oder Museen müssen die persönlichen Daten ihrer
Besucher:innen erheben und im Infektionsfall an die Gesundheitsämter
übermitteln. Die kontaktieren dann Menschen, die sich mutmaßlich
gleichzeitig mit der Corona-positiven Person dort aufgehalten haben, und
verhängen gegebenenfalls eine Quarantäne. Dass die Gesundheitsämter hier
bei hohen Inzidenzen schnell überlastet sind, zeigte sich bereits in den
vergangenen Infektionswellen.
[2][Zahlreiche Kommunen und Bundesländer kauften daher Lizenzen für eine
App], mit der sich Nutzer:innen digital registrieren können, die
Luca-App. [3][Die fiel allerdings bald mit diversen Sicherheitslücken und
Datenschutzproblemen auf]. Schließlich bekam auch die Corona-Warn-App eine
sogenannte Check-In-Funktion, mit der Nutzer:innen ihre Anwesenheit an
bestimmten Orten festhalten können. Im Unterschied zur Luca-App oder zur
Dokumention per Zettel benötigt die Corona-Warn-App dafür keine
persönlichen Daten. Sie arbeitet stattdessen mit wechselnden IDs, die keine
Rückschlüsse auf die Nutzer:innen zulassen.
Sachsen und Baden-Württemberg erlauben die Corona-Warn-App bereits als
Alternative zu Luca. Nun kommt es darauf an, dass auch die anderen
Bundesländer die neue Möglichkeit, die der Bund ihnen einräumt, umsetzen.
Nächster Kandidat wäre Mecklenburg-Vorpommern: Dort hatte das
Oberlandesgericht Rostock jüngst den [4][Kauf von Lizenzen für die Nutzung
der Luca-App] durch die Landesregierung wegen des freihändigen
Vergabeverfahrens für unwirksam erklärt.
22 Nov 2021
## LINKS
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000078.pdf
[2] /Maengel-der-Luca-App/!5789480
[3] /Datenschutzexperte-ueber-die-Luca-App/!5762877
[4] https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-geri…
## AUTOREN
Svenja Bergt
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