# taz.de -- Neues Infektionsschutzgesetz: Nächstes Level für die Corona-App | |
> Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Bundesländern, zur | |
> Kontaktverfolgung stärker auf eine datensparsame App zu setzen. | |
Bild: Vorrangig soll die Corona-Warn-App auch in der Gastronomie eingesetzt wer… | |
BERLIN taz | Der Bundestag hat mit dem in den kommenden Tagen in Kraft | |
tretenden Infektionsschutzgesetz auch die Grundlage für eine datensparsame | |
Kontaktverfolgung geschaffen: Demnach dürfen die Bundesländer etwa | |
Gastronomie und Veranstalter ausdrücklich dazu anhalten, [1][„vorrangig“ | |
die Corona-Warn-App für die Nachverfolgung einzusetzen]. Das soll unter | |
anderem die Gesundheitsämter entlasten, die in einigen Regionen jetzt schon | |
nicht mehr in der Lage sind, alle gemeldeten Risikokontakte zu informieren. | |
Bislang gilt in der Regel: Veranstaltungsorte, etwa Restaurants, | |
Schwimmbäder, Clubs oder Museen müssen die persönlichen Daten ihrer | |
Besucher:innen erheben und im Infektionsfall an die Gesundheitsämter | |
übermitteln. Die kontaktieren dann Menschen, die sich mutmaßlich | |
gleichzeitig mit der Corona-positiven Person dort aufgehalten haben, und | |
verhängen gegebenenfalls eine Quarantäne. Dass die Gesundheitsämter hier | |
bei hohen Inzidenzen schnell überlastet sind, zeigte sich bereits in den | |
vergangenen Infektionswellen. | |
[2][Zahlreiche Kommunen und Bundesländer kauften daher Lizenzen für eine | |
App], mit der sich Nutzer:innen digital registrieren können, die | |
Luca-App. [3][Die fiel allerdings bald mit diversen Sicherheitslücken und | |
Datenschutzproblemen auf]. Schließlich bekam auch die Corona-Warn-App eine | |
sogenannte Check-In-Funktion, mit der Nutzer:innen ihre Anwesenheit an | |
bestimmten Orten festhalten können. Im Unterschied zur Luca-App oder zur | |
Dokumention per Zettel benötigt die Corona-Warn-App dafür keine | |
persönlichen Daten. Sie arbeitet stattdessen mit wechselnden IDs, die keine | |
Rückschlüsse auf die Nutzer:innen zulassen. | |
Sachsen und Baden-Württemberg erlauben die Corona-Warn-App bereits als | |
Alternative zu Luca. Nun kommt es darauf an, dass auch die anderen | |
Bundesländer die neue Möglichkeit, die der Bund ihnen einräumt, umsetzen. | |
Nächster Kandidat wäre Mecklenburg-Vorpommern: Dort hatte das | |
Oberlandesgericht Rostock jüngst den [4][Kauf von Lizenzen für die Nutzung | |
der Luca-App] durch die Landesregierung wegen des freihändigen | |
Vergabeverfahrens für unwirksam erklärt. | |
22 Nov 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000078.pdf | |
[2] /Maengel-der-Luca-App/!5789480 | |
[3] /Datenschutzexperte-ueber-die-Luca-App/!5762877 | |
[4] https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-geri… | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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