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# taz.de -- Neonazi muss Waffe abgeben: „III. Weg“ nur ohne Waffenschein
> Ein Unterstützer der extrem rechten Partei „III. Weg“ muss seine
> Waffenbesitzkarte abgeben. Das hat das Gericht Cottbus entschieden.
Bild: Faschos vom III. Weg dürfen keine Waffenbesitzkarte haben
Cottbus dpa | Ein Unterstützer der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte
Weg darf nach einer Gerichtsentscheidung keine Waffe mehr besitzen. Das
Verwaltungsgericht Cottbus lehnte in erster Instanz einen Eilantrag des
„Fördermitglieds“ der Partei gegen den sofortigen Entzug der
Waffenbesitzkarte ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Mann habe
somit keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr. Die Verfassungsschutzbehörden
stufen die Kleinstpartei als Vereinigung ein, die gegen die
verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Antragsteller im Jahr 2018
„Fördermitglied“ in der rechtsextremen Partei gewesen war. Wer „Mitglied…
in einer solchen Vereinigung sei oder sie „unterstütze“, sei nach dem
Waffengesetz in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig, hieß es in dem
Gerichtsbeschluss. Beides träfe auf den Antragsteller zu, weil er als
Fördermitglied, das einem Vollmitglied gleichzusetzen sei, die Partei durch
die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen „unterstützt“ habe.
Zudem habe der Betreffende selbst Bestrebungen verfolgt, die gegen die
verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung
gerichtet seien, führte das Gericht weiter aus. So habe er eine
Online-Petition gegen die Errichtung eines Flüchtlingswohnheims mit den
Worten „Ich werde nicht tatenlos zusehen, wie unser Volk vernichtet wird“
kommentiert. Nach Auffassung des Gerichts sei das als Verächtlichmachung
und Ausgrenzung der in Deutschland lebenden Ausländer zu verstehen und
geeignet, bestehende Vorbehalte gegen diese Bevölkerungsgruppen weiter zu
schüren.
Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Mannes würden nach Auffassung
des Gerichts auch dadurch bestärkt, dass dieser einen Gedenkstein mit
Wehrmachtshelm und Eichenkranz errichtet habe, der mit Symbolen der
rechtsradikalen Szene versehen und von Mitgliedern der rechtsextremen
Splitterpartei für verschiedene Veranstaltungen genutzt worden sei. Gegen
den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden.
5 Nov 2021
## TAGS
Der III. Weg
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Neonazis
Waffen
Waffenrecht
Schwerpunkt Neonazis
Cottbus
Rechtsextremismus
Lesestück Recherche und Reportage
Kay Nerstheimer
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