| # taz.de -- Kay Nerstheimer verliert Waffenerlaubnis: NPD-Mitglied darf nicht b… | |
| > Kay Nerstheimer musste nach Informationen der taz seine Schusswaffen | |
| > abgeben. Der Ex-AfD-Abgeordnete klagt gegen den Verlust der Erlaubnis. | |
| Bild: Musste seine Waffen abgeben: Shopping-Rezensent Kay Nerstheimer (NPD) | |
| Berlin taz | Dem Mitglied des Abgeordnentenhauses Kay Nerstheimer (NPD) | |
| wurde die Waffenbesitzkarte entzogen. Nach taz-Informationen aus | |
| Sicherheitskreisen sind die waffenrechtlichen Erlaubnisse des 56-Jährigen | |
| widerrufen worden. Allerdings klagt Nerstheimer aktuell noch gegen den | |
| Verlust seiner Waffenerlaubnis. Das Verwaltungsgericht bestätigte der taz | |
| ein entsprechendes Verfahren, das „vor einigen Monaten“ eingeleitet wurde. | |
| Allerdings geht das Gericht davon aus, dass das Verfahren bis zu 14 Monate | |
| dauern könne. | |
| Die taz hatte [1][Anfang des Jahres recherchiert], dass das NPD-Mitglied | |
| offenbar mehrere Waffen besitzt – obwohl Nerstheimer dies als Mitglied | |
| einer extrem rechten Partei eigentlich nicht dürfte. Nach Gesetzeslage | |
| musste Nerstheimer nach dem erfolgreichen Widerrufsverfahren innerhalb | |
| einer sachgerechten Frist seine Waffen „dauerhaft unbrauchbar“ machen oder | |
| sie an jemanden mit entsprechender Erlaubnis übergeben. Ebenso ist es | |
| zulässig, die Waffen an eine Behörde zu übergeben. Eine Klage gegen den | |
| Entzug der Waffenerlaubnis hat keine aufschiebende Wirkung. Nerstheimer | |
| dürfte also mittlerweile entwaffnet sein. | |
| Bekannt geworden war dessen Waffenbesitz, weil der Abgeordnete unter | |
| Klarnamen „Nerstheimer“ Waffenzubehör bei Amazon gekauft und in | |
| Shoppingrezensionen über seine Waffen geschrieben hat. Demnach besaß er | |
| eine MP 40, die Standard-Maschinenpistole der Wehrmacht, und eine CZ 75 B, | |
| eine Handfeuerwaffe des Hersellers Česka. Das Nerstheimer tatsächlich über | |
| Waffen verfügte, erhärtete eine weitere Shoppingrezension auf einem | |
| Waffenportal, diesmal verfasst unter dem Namen „Mitglied Des | |
| Abgeordnenthause N. aus Berlin“ (Fehler im Original). Darin schrieb er, die | |
| besagte Česka sei „eine Augenweide“. | |
| ## 2020 zur NPD übergelaufen | |
| Die taz erfuhr daraufhin, dass Nerstheimer über eine Waffenbesitzkarte | |
| verfüge. Ebenso lief Anfang des Jahres bereits ein Prüfverfahren mit dem | |
| Ziel, ihm die Schusswaffen zu entziehen. Als Mitglied einer | |
| verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD darf Nerstheimer laut | |
| Waffengesetz keine Waffen besitzen. Nach dem Bekanntwerden von Nerstheimers | |
| Waffenbesitz hatten [2][mehrere Abgeordnete umgehend eine Prüfung | |
| gefordert], darunter der Grüne Innenpolitiker Benedikt Lux und der | |
| FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja. | |
| Nerstheimer war 2016 als AfD-Abgeordneter für Lichtenberg ins Parlament | |
| eingezogen. Allerdings wurde er gar nicht erst Fraktionsmitglied, weil kurz | |
| nach der Wahl bekannt wurde, dass er 2012 eine bewaffnete extrem rechte | |
| Miliz gründen wollte und angab, „Division Leader“ der vom Geheimdienst | |
| beobachteten militanten „German Defence League“ zu sein. Zudem wurde er | |
| [3][2018 wegen Volksverhetzung verurteilt]. Anfang 2020 folgte der | |
| Parteiausschluss bei der AfD, bis er im November 2020 schließlich [4][zum | |
| Original, der NPD, überlief]. | |
| Das rechtsextreme Weltbild Nerstheimers ließ sich auch aus anderen | |
| umfangreichen Shoppingrezensionen herauslesen. Im Kommentarbereich von | |
| Amazon bestritt er etwa die Gültigkeit des Grundgesetzes und glorifizierte | |
| die Wehrmacht. | |
| Korrektur, 13. Juli 2021: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, | |
| Nerstheimer habe seinen Waffenschein abgeben müssen. Tatsächlich dürfte es | |
| sich vielmehr um eine Waffenbesitzkarte gehandelt haben. | |
| 8 Jul 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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