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# taz.de -- Massentötungen im Konzentrationslager: Prozess wird unterbrochen
> Der Prozess um die Tötung von Tausenden Häftlingen im KZ Sachsenhausen
> zieht sich: Der Angeklagte muss zu einer Behandlung ins Krankenhaus.
Bild: Der angeklagte ehemalige KZ-Wachmann sitzt im Gerichtssaal
Berlin dpa | Der Prozess um die [1][Massentötungen im Konzentrationslager
Sachsenhausen wird] in der kommenden Woche unterbrochen. Der Grund ist,
dass sich der 100 Jahre alte Angeklagte am Montag im Krankenhaus einer
Operation unterziehen muss, wie der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann am
Freitag zu Beginn des vierten Verhandlungstages in Brandenburg/Havel sagte.
Der Prozess solle Anfang November weitergeführt werden.
Unklar blieb zunächst, welche Auswirkungen dies auf den Ablauf des
Verfahrens haben wird, für das bislang 22 Verhandlungstage bis in den
Januar vorgesehen waren. In der kommenden Woche sollte ursprünglich der
Historiker Stefan Hördler als Sachverständiger gehört werden. Für Anfang
November waren die Aussagen eines Überlebenden des KZ aus Israel und eines
Nachkommen eines Inhaftierten aus Frankreich geplant. Beide sind im Prozess
Nebenkläger.
Der heute 100-Jährige soll der Anklage zufolge zwischen 1942 und 1945 im KZ
Sachsenhausen als Wachmann der SS Beihilfe zur Ermordung von Tausenden
Lagerinsassen geleistet haben. Am zweiten Prozesstag hatte der Angeklagte
bestritten, in dem KZ gewesen zu sein. Das Verfahren vor dem Landgericht
Neuruppin wird aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in
Brandenburg/Havel geführt.
Ein Ermittler des Landeskriminalamts berichtete im Gericht von einer
Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten im Oktober 2019. Der damals 99-Jährige
sei davon überrascht worden, berichtete der Beamte. Gesucht wurde von den
Ermittlern nach Fotos oder Dokumenten wie Briefe und Tagebücher, die auf
die Tätigkeit des Beschuldigten als KZ-Wachmann hinwiesen. Sichergestellt
wurde aber nur eine Fotografie, die den Angeklagten nach der Entlassung aus
russischer Kriegsgefangenschaft zeigte, wie der Beamte berichtete.
Laut dem Protokoll soll sich der Angeklagte bei der Durchsuchung zu den
Vorwürfen geäußert haben. Diese Äußerungen dürfen aber nicht verwendet
werden, wie das Gericht auf Antrag der Verteidigung entschied. Denn es
blieb unklar, ob der Angeklagte zuvor ausreichend über seine Rechte belehrt
worden war.
## Menschenunwürdige Zustände im Lager
Eine Beamtin der Polizeidirektion Nord berichtete im Gericht über die
Vernehmungen von zwei Überlebenden des KZ. Beide hätten von
menschenunwürdigen Zuständen im Lager und von zahlreichen Tötungen von
Häftlingen dort und während der Todesmärsche in Richtung Ostsee zum Ende
des Krieges berichtet, sagte die Beamtin.
Einer der Überlebenden war der inzwischen ebenfalls 100-jährige Leon
Schwarzbaum, der kurz vor Kriegsende in das KZ gebracht wurde. Dieser habe
erklärt: „Der Tod war überall im Lager vorhanden. Früher oder später muss…
man sterben. Es blieb keine andere Rettung“, zitierte die Beamtin.
Schwarzbaum wurde auf dem Todesmarsch kurz vor Schwerin Anfang Mai von
einer amerikanischen Einheit befreit.
22 Oct 2021
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