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# taz.de -- Prozess gegen KZ-Wachmann: SS-Mitgliedschaft bestritten
> Der 101-jährige Angeklagte steht wegen Beihilfe zu tausendfachen Mord vor
> Gericht. Er streitet bisher jede Schuld ab.
Bild: Der Angeklagte zu Prozessbeginn im Oktober mit seinem Anwalt
Brandenburg/Havel epd | Im Prozess wegen [1][Beihilfe zu tausendfachem Mord
im KZ Sachsenhausen] hat der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin
bestritten, Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons gewesen zu sein.
Laut Anklage soll der mittlerweile 101 Jahre alte Josef S. zwischen Oktober
1941 und Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als Wachmann gearbeitet haben.
Am elften Verhandlungstag am Donnerstag sagte der Angeklagte: „Ich war
nicht in der SS“. Auch habe er keine entsprechende Tätowierung zu seiner
Blutgruppe am Arm, sagte er auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden
Richters Udo Lechtermann. (AZ: 11 Ks 4/21)
Wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten wurde die Verhandlung nach
Brandenburg an der Havel verlegt, um dessen Anreisezeit zu verringern. Der
Hochbetagte ist nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig.
Lechtermann äußerte „erhebliche Zweifel“ an den Äußerungen des Angeklag…
in den vorangegangenen Verhandlungstagen. Josef S. streitet eine Schuld
bisher ab. Sein Verteidiger, Stefan Waterkamp, stellte am Donnerstag erneut
eine Erklärung des Angeklagten im Laufe des Verfahrens in Aussicht. Zudem
zeigte sich der Angeklagte mit einer körperlichen Untersuchung wegen einer
möglichen Tätowierung einverstanden.
Josef S. muss sich laut Anklage wegen Beihilfe zum grausamen und
heimtückischen Mord in 3.518 Fällen verantworten. Dazu werteten die
Ermittler unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem
Bundesarchiv Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde aus. Die Tätigkeit von
S. ist demnach auf verschiedenen Unterlagen aus der Zeit vermerkt, auch die
Beförderung zum SS-Rottenführer. In der Zeit kamen laut Kriminalpolizei
nachweislich Zehntausende Häftlinge ums Leben.
## Ermordung von Häftlingen durch Giftgas
In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer
Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von
Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und
Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen.
In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte sich der Angeklagte zu Beginn
des Verfahrens zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen,
Kriegsgefangenschaft und DDR-Zeit geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen
der Staatsanwaltschaft. Mögliche Hinweise auf die Identität des Angeklagten
gibt etwa ein Foto aus dem Bundesarchiv. Es zeigt einen jungen Mann in
Zivilkleidung, angeblich den späteren SS-Rottenführer Josef S. bei seiner
Einbürgerung im Jahre 1938. Da der Angeklagte in Litauen geboren ist,
könnte das Einbürgerungsfoto die Identität belegen. Allerdings will der
Angeklagte sich nach Angaben seines Anwalts auf dem Bild nicht wieder
erkannt haben.
## Fortsetzung des Prozesses am Freitag
Als Sachverständiger setzte der Historiker Stefan Hördler am Donnerstag
seine Erläuterungen zum KZ-System in der NS-Zeit weiter fort. Dabei
beschrieb er detailliert unter anderem Aufgaben und Befehle der
Wachmannschaften. Hördler legte auch eine Namensliste der 9. Kompanie des
Totenkopfsturmbann Sachsenhausen vor, auf der der Name Josef S. auftaucht.
Der Prozess soll am Freitag mit Ausführungen des Historikers fortgesetzt
werden.
25 Nov 2021
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