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# taz.de -- Tarifstreit mit Lokführer-Gewerkschaft: GDL wehrt sich juristisch
> In erster Instanz scheitert die Deutsche Bahn vor Gericht beim Versuch,
> das Treiben der GDL zu stoppen. Der Konzern geht gegen das Urteil in
> Berufung.
Bild: GDL-Chef Claus Weselsky am 11. August 2021 am Berliner Ostbahnhof
Frankfurt/Main dpa | – Nach der Niederlage der Deutschen Bahn vor dem
Arbeitsgericht in Frankfurt geht der Streik der Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) weiter. Die geplante Fortsetzung der
Arbeitsniederlegung bestätigte die GDL am Freitagmorgen. Die Bahn hatte
[1][am Donnerstag angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen].
Der Konzern will das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht
prüfen lassen. Verhandelt wird am Freitag ab 10.30 Uhr. „Wir waren uns
bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass
das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist“, teilte
eine Bahn-Sprecherin am Donnerstagabend mit. Man lasse im Interesse der
Kunden nichts unversucht, den Streik zu beenden.
„Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen“, sagte auch
Bahn-Sprecher Achim Stauß am Freitag im ARD-“Morgenmagazin“. „Denn dieser
Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen – auch in seiner Länge.“ …
GDL-Spitze müsse dringend ihre Blockadehaltung aufgeben.
Vorerst geht [2][der Streik weiter]: Im Regional- und S-Bahnverkehr sind
rund 40 Prozent der Züge unterwegs, teilte der Konzern am Freitagmorgen
mit. Aufgrund der unterschiedlichen Streikbeteiligung schwanke das Angebot
regional: Stärkere Einschränkungen könne es – ähnlich wie bei den
vergangenen Streiks – in den östlichen Bundesländern und einigen
Metropolregionen geben.
Für das Wochenende rechnet die Bahn mit einer leichten Ausweitung des
Fahrplanangebots im Fernverkehr von 25 auf 30 Prozent. Am Samstag und
Sonntag sollen so auch Fernzüge zwischen Rostock, Berlin und Dresden
unterwegs sein. Fest steht: Reisende müssen laut Bahn in den kommenden
Tagen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut
beraten, Reisen zu verschieben.
Die Geduldsprobe steht nicht nur einigen Fahrgästen bevor, sondern auch dem
Konzern nach der Niederlage vor Gericht. Mit der Einstweiligen Verfügung
wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen, den die GDL am Donnerstag auch
auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das Arbeitsgericht wies den
Antrag zurück. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker
Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den
Verhandlungstisch zurückzuholen.
Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL
zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde
fortgesetzt. Die Gewerkschaft will, dass sämtliche Forderungen aus dem Mai
erfüllt würden.
Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das Bahn-Tarifangebot zurück, weil
es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung
verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags
wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. „Damit wird klar erkennbar,
dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte
entziehen will“, sagte der Gewerkschafter dem „Spiegel“. Damit drohe eine
Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.
Seit Donnerstagmorgen wird der Personenverkehr der Bahn bundesweit
bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im
Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.
3 Sep 2021
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