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# taz.de -- Spionagesoftware „Pegasus“: BKA kaufte Spähsoftware bei NSO
> Die umstrittene Spionagesoftware wird offenbar auch in Deutschland von
> Sicherheitsbehörden genutzt. Die Opposition ist entsetzt.
Bild: Ein Gebäude der israelischen NSO Group in der Nähe der Stadt Sapir
Berlin taz | Für Konstantin von Notz bahnt sich ein Skandal an. „Pegasus
ist der Traum aller Diktaturen und ein Alptraum für den Rechtsstaat“, sagt
der Grünen-Innenexperte. „Unter den Überwachungsinstrumenten ist das die
Neutronenbombe.“ Wenn nun auch das Bundeskriminalamt (BKA) die
Ausspähsoftware angeschafft habe, stellten sich „schwerwiegende rechtliche
Fragen“. Wer genehmigte den Kauf? Warum geschah dies am Parlament vorbei?
War der Bundesbeauftragte für Datenschutz involviert? „Diese Fragen muss
die Bundesregierung beantworten“, fordert von Notz. „Und zwar jetzt.“
Auch der FDP-Innenexperten Benjamin Strasser hat „große Zweifel“, ob bei
der Software „Zugriffe auf hochsensible Daten von anderen Stellen abseits
der Bundesbehörden ausgeschlossen werden können“. Es müsse die
„Beschaffungspraxis in den Sicherheitsbehörden kritisch hinterfragt
werden“.
Zuvor war der Innenausschuss des Bundestags in einer als geheim
eingestuften Sondersitzung nach taz-Informationen darüber informiert
worden, dass das BKA tatsächlich eine Version der berüchtigten Spähsoftware
Pegasus von der israelischen NSO Group gekauft hat. Laut des
Rechercheverbunds von Zeit und anderen geschah dies bereits Ende 2019. Das
BKA soll das Programm nach Kenntnis der taz seit März nutzen können und in
einer mittleren einstellige Zahl an Fällen auch bereits eingesetzt haben.
Schon im Juli war aufgeflogen, dass Geheimdienste und Polizeibehörden
weltweit mit Pegasus die gesamte Kommunikation auf Smartphones überwachen
können, dazu auch Kameras oder Mikrofone aktivieren und Standorte abrufen.
Auf einer Zielliste sollen rund rund 50.000 Nummern gestanden haben, die zu
Menschenrechtsaktivist:innen oder Journalist:innen, [1][aber auch
Regierungsmitgliedern führten]. NSO bestreitet das: Nur Kriminelle und
Terroristen würden mit Pegasus überwacht.
## Angebot von NSO schon 2017
Das BKA soll offenbar nur eine eingeschränkte Version des Programms
erworben haben, um so rechtliche Vorgaben einzuhalten. Offen bleibt, was
das heißt, wie oft Pegasus bisher hierzulande eingesetzt wurde und gegen
wen. Das BKA und das Bundesinnenministerium ließen Anfragen dazu offen –
sie äußern sich dazu grundsätzlich nicht, „zum Schutz der
nachrichtendienstlichen und polizeilichen Arbeitsweisen“. Auch der
Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, dessen Haus
datenschutzrechtliche Vorgänge beim BKA prüft, schwieg „aus Gründen des
Geheimschutzes“ zu dem Vorgang.
NSO soll Pegasus schon 2017 dem BKA angeboten haben. Die Behörde soll
damals aber noch wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt haben. In Deutschland
darf die Polizei Handys und Computer seit 2017 bei einem Verdacht schwerer
Straftaten und [2][in bestimmten Grenzen überwachen und verschlüsselte
Kommunikation mitlesen.] Das BKA entwickelte dafür auch selbst einen
Staatstrojaner, der bisher aber kaum eingesetzt worden sein soll.
FDP-Mann Strasser erneuerte seine Kritik an der Praxis: „Der Einsatz von
Staatstrojanern durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken bleibt ein
Sicherheitsrisiko für unser Land. Die Bundesregierung muss das endlich
einsehen.“ Nötig sei vielmehr eine „umsetzbare und agile
Cybersicherheitsstrategie des Bundes“.
7 Sep 2021
## LINKS
[1] /Pegasus-Software-und-Emmanuel-Macron/!5788607
[2] /Generalbundesanwalt-ueber-Spionage/!5046370
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Cyberspionage
Cybersicherheit
BKA
Katalonien
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Kolumne Digital Naives
Datenschutz
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Schwerpunkt Emmanuel Macron
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