| # taz.de -- Urteil zu AfDler-Besuchen bei Rechten: Dabei-Sein ist nicht Teil-Se… | |
| > Der Hamburger Verfassungsschutz darf zwei AfDler nicht als Angehörige der | |
| > „Identitären Bewegung“ bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht. | |
| Bild: Senator Grote und VS-Chef Voß bei der Vorstellung des Hamburger Verfassu… | |
| Hamburg taz | Es ist eine peinliche Schlappe für Hamburgs Schlapphüte. Das | |
| Verwaltungsgericht hat am Montag einem Eilantrag des AfD-Landesverbands | |
| stattgegeben. [1][Demnach muss der Verfassungsschutz] Passagen aus seinem | |
| aktuellen Verfassungsschutzbericht wieder streichen. Konkret beanstandete | |
| die Partei, dass zwei ihrer Mitarbeiter im Verfassungsschutzbericht für das | |
| Jahr 2020 als Angehörige der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ | |
| bezeichnet wurden. | |
| Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der AfD und entschied, dass | |
| die Behauptung gestrichen werden muss. Zwar habe das Landesamt für | |
| Verfassungsschutz über Angehörige der „Identitären Bewegung“ in Hamburg | |
| berichten dürfen; auch grundsätzlich, ob und wie sie Verbindungen in die | |
| AfD haben. | |
| Dass die beiden betreffenden Personen, die bei der Bürgerschaftsfraktion | |
| beschäftigt sind, wirklich der rechtsextremen Gruppe zugehörig sind, war | |
| dem Gericht aber eine zu steile These. Die bloße Teilnahme der beiden an | |
| Aktionen der „Identitären Bewegung“ von 2017 bis 2019 dürfe die Annahme d… | |
| Zugehörigkeit zur „Identitären Bewegung“ im damaligen Zeitraum nicht | |
| rechtfertigen, befand das Gericht. Das ließe „jedenfalls keinen Rückschluss | |
| auf eine (fortbestehende) Zugehörigkeit“ zu, heißt es in einer Mitteilung. | |
| Einen weiteren Erfolg hatte die AfD schon zuvor errungen: Laut dem Ende | |
| März zusammen mit Innensenator Andy Grote (SPD) vorgestellten Bericht sei | |
| im vergangenen Jahr die Zahl der Rechtsextremist:innen in der Stadt | |
| auf 380 Personen angewachsen. Der Zuwachs ergebe sich zum größten Teil aus | |
| 40 neu erfassten Anhänger:innen des von der AfD für aufgelöst erklärten | |
| extremistischen sogenannten „Flügels“. | |
| ## Streit um Anzahl der „Flügel“-Anhänger | |
| Auch diese Zahl monierte die AfD. Sie war Bestandteil des Eilantrags vor | |
| dem Amtsgericht, aber durch einen Vergleich vorher schon geklärt: Das | |
| Landesamt verpflichtete sich, die Textpassagen mit einer Erklärung zu | |
| versehen. Nun steht vorerst als Fußnote unter dem Bericht, dass die AfD | |
| diese Zahl bestreitet. | |
| Kommt es zu einer Hauptverhandlung, kann sich dies aber noch einmal ändern: | |
| Das Gericht wollte dem Eilantrag in diesem Punkt weder zustimmen noch ihn | |
| ablehnen, weil es die geschwärzt übermittelten Akten nicht hinreichend | |
| beurteilen könne. | |
| Trotzdem ist das Ergebnis ein Erfolg für die AfD. Denn beide Vorgänge | |
| musste der Verfassungsschutz laut Gerichtsbeschluss öffentlich mitteilen. | |
| Der Verfassungsschutz steht dumm da; die AfD, [2][in der momentan offenbar | |
| „Flügel“-nahe Mitglieder versuchen, den Landesvorstand abzusetzen], | |
| freut’s. | |
| 25 Aug 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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