# taz.de -- Mieten für Flüchtlingsunterkünfte: Niederlage für Flüchtlingsa… | |
> Das LAF darf keine Rechnungen für Mietzuzahlungen schreiben, gab das | |
> Berliner Sozialgericht einer Geflüchteten Recht. | |
Bild: Das Berliner LAF unterlag vor dem Sozialgericht | |
BERLIN taz | Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) musste | |
dieser Tage vor dem Sozialgericht eine Niederlage einstecken. Eine junge | |
Frau, die nach der Asylanerkennung weiterhin mit ihrem Kind in einem | |
Flüchtlingsheim lebt, weil sie keine Wohnung findet, hatte dagegen geklagt, | |
dass das Amt monatlich 30 Euro für die Unterkunft von ihr verlangt. | |
Die Frau hat laut ihrem Anwalt Volker Gerloff kein eigenes Einkommen. Sie | |
bekomme Kindergeld, dazu Arbeitslosengeld II vom Jobcenter, das auch die | |
Kosten für die Flüchtlingsunterkunft bezahlt. Ob die 30 Euro inhaltlich | |
berechtigt sind, hat das Gericht nicht entschieden. Es hat nach Darstellung | |
von Gerloff sowie von Georg Classen vom Flüchtlingsrat die Praxis des LAF | |
für rechtswidrig erklärt, diesen Betrag mittels einer Rechnung | |
einzufordern. | |
„Eine Sozialbehörde kann keine Rechnungen schreiben, sondern nur | |
sozialrechtliche Bescheide, gegen die Widerspruch und Klage möglich ist“, | |
erklärte Classen der taz. Grundlage dafür müsste eigentlich eine | |
Gebührensatzung sein, die es in Berlin bisher aber nicht gibt. Laut Classen | |
ist die Sache mit den Rechnungen in Berlin seit einiger Zeit „gängige | |
Praxis“. | |
Das LAF würde sogar schriftliche „Schuldanerkenntnisse“ von den | |
Geflüchteten verlangen, mit denen sie die Rechnungen als Schuldtitel | |
anerkennen und auf Rechtsmittel verzichten. Die meisten Betroffenen | |
verstünden gar nicht, worum es gehe und würden die Rechnungen bezahlen. | |
Laut Anwalt Gerloff ist die Gerichtsentscheidung zwar nur auf den | |
Einzelfall bezogen. Andere Betroffene hätten nun aber gute Chancen, bei | |
einer Klage ebenfalls Recht zu bekommen. | |
Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) erklärte gegenüber der taz, zu dem | |
konkreten Einzelfall könne sie nichts sagen. Grundsätzlich sei es aber in | |
der Gesetzgebung des Bundes geregelt, dass Wohnungslose mit eigenem | |
Einkommen sich an den Kosten der Unterkunft beteiligen müssen. | |
Weil man in Berlin die bundespolitischen Vorgaben für zu hoch erachte, habe | |
man 2019 eine Übergangsverordnung erlassen, mit der der Eigenanteil von | |
Geflüchteten mit Arbeit an den Kosten ihrer Flüchtlingsunterkunft auf 344 | |
Euro pro Person und Monat begrenzt wurde. „Das ist viel günstiger als beim | |
Bundesgesetz“, sagte Breitenbach. Eigentlich, so die Senatorin weiter, | |
hätte diese Übergangsverordnung 2020 durch eine Gebührenordnung ersetzt | |
werden sollen. „Aber da kam uns Corona dazwischen.“ | |
3 Aug 2021 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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