| # taz.de -- Mieten für Flüchtlingsunterkünfte: Niederlage für Flüchtlingsa… | |
| > Das LAF darf keine Rechnungen für Mietzuzahlungen schreiben, gab das | |
| > Berliner Sozialgericht einer Geflüchteten Recht. | |
| Bild: Das Berliner LAF unterlag vor dem Sozialgericht | |
| Berlin taz | Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) musste | |
| dieser Tage vor dem Sozialgericht eine Niederlage einstecken. Eine junge | |
| Frau, die nach der Asylanerkennung weiterhin mit ihrem Kind in einem | |
| Flüchtlingsheim lebt, weil sie keine Wohnung findet, hatte dagegen geklagt, | |
| dass das Amt monatlich 30 Euro für die Unterkunft von ihr verlangt. | |
| Die Frau hat laut ihrem Anwalt Volker Gerloff kein eigenes Einkommen. Sie | |
| bekomme Kindergeld, dazu Arbeitslosengeld II vom Jobcenter, das auch die | |
| Kosten für die Flüchtlingsunterkunft bezahlt. Ob die 30 Euro inhaltlich | |
| berechtigt sind, hat das Gericht nicht entschieden. Es hat nach Darstellung | |
| von Gerloff sowie von Georg Classen vom Flüchtlingsrat die Praxis des LAF | |
| für rechtswidrig erklärt, diesen Betrag mittels einer Rechnung | |
| einzufordern. | |
| „Eine Sozialbehörde kann keine Rechnungen schreiben, sondern nur | |
| sozialrechtliche Bescheide, gegen die Widerspruch und Klage möglich ist“, | |
| erklärte Classen der taz. Grundlage dafür müsste eigentlich eine | |
| Gebührensatzung sein, die es in Berlin bisher aber nicht gibt. Laut Classen | |
| ist die Sache mit den Rechnungen in Berlin seit einiger Zeit „gängige | |
| Praxis“. | |
| Das LAF würde sogar schriftliche „Schuldanerkenntnisse“ von den | |
| Geflüchteten verlangen, mit denen sie die Rechnungen als Schuldtitel | |
| anerkennen und auf Rechtsmittel verzichten. Die meisten Betroffenen | |
| verstünden gar nicht, worum es gehe und würden die Rechnungen bezahlen. | |
| Laut Anwalt Gerloff ist die Gerichtsentscheidung zwar nur auf den | |
| Einzelfall bezogen. Andere Betroffene hätten nun aber gute Chancen, bei | |
| einer Klage ebenfalls Recht zu bekommen. | |
| Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) erklärte gegenüber der taz, zu dem | |
| konkreten Einzelfall könne sie nichts sagen. Grundsätzlich sei es aber in | |
| der Gesetzgebung des Bundes geregelt, dass Wohnungslose mit eigenem | |
| Einkommen sich an den Kosten der Unterkunft beteiligen müssen. | |
| Weil man in Berlin die bundespolitischen Vorgaben für zu hoch erachte, habe | |
| man 2019 eine Übergangsverordnung erlassen, mit der der Eigenanteil von | |
| Geflüchteten mit Arbeit an den Kosten ihrer Flüchtlingsunterkunft auf 344 | |
| Euro pro Person und Monat begrenzt wurde. „Das ist viel günstiger als beim | |
| Bundesgesetz“, sagte Breitenbach. Eigentlich, so die Senatorin weiter, | |
| hätte diese Übergangsverordnung 2020 durch eine Gebührenordnung ersetzt | |
| werden sollen. „Aber da kam uns Corona dazwischen.“ | |
| 3 Aug 2021 | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
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