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# taz.de -- Jäger nach Wolfsabschuss freigesprochen: Notwehr gegen Wölfe ist …
> Das Amtsgericht Potsdam urteilt: Um ihre Jagdhunde zu schützen, dürfen
> Jäger Wölfe töten. Die Agrarministerin fordert noch mehr Abschussrechte.
Bild: Ist zwar eingesperrt, dafür aber sicher: Wolf im Tierpark Schorfheide n�…
Potsdam taz | Jäger dürfen einen Wolf töten, der auf einer Jagd ihre
Jagdhunde angegriffen hat. Das hat das Amtsgericht Potsdam am Montag
geurteilt und einen Jäger freigesprochen, der wegen Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz angeklagt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte
gefordert, den Mann zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro zu verurteilen.
Der Jäger aus den Niederlanden hatte im Januar 2019 an einer Treibjagd im
brandenburgischen Fläming teilgenommen, bei der Rehe und Wildschweine
gejagt wurden. Der 61-Jährige saß auf einem Hochsitz – was dann geschah,
blieb während der Verhandlung am Montag weitgehend im Dunkeln, weil sich
diverse Zeugen widersprachen. Der Angeklagte selbst sagte, er habe gesehen,
wie ein Wolf einige Jagdhunde angriff, und habe ihn erlegt, um die Hunde zu
schützen. Ein Mitjäger bestätigte das: Zwar habe er die Situation nicht
sehen, dafür aber hören können. Es habe eindeutig einen Kampf gegeben, die
Hunde hätten laut geklagt. Er habe zwei Schüsse gehört, nach dem zweiten
seien die Klagen verstummt.
Ein weiterer Zeuge, ebenfalls Jäger, war kurz nach dem Vorfall an der
Abschussstelle und widersprach; er sagte aus, er habe keine Kampfspuren
ausmachen können. Ein geladener Tierarzt bestätigte die Behandlung
verletzter Jagdhunde nach der Jagd. Die Tierpathologin, die den toten Wolf
untersucht hatte, fand keine Spuren einer Beißerei. Das Gericht musste also
entscheiden, ob der Schütze einen angemessenen Grund hatte, den Wolf zu
töten. Weil keine Beweise vorlagen, die dies widerlegten, wurde der Jäger
freigesprochen.
Der Deutsche Jagdverband maß dem Urteil im Vorfeld laut Potsdamer Neuesten
Nachrichten „Signalwirkung für alle Jäger“ zu, weil diese Rechtssicherheit
im Wald benötigten. „Die Frage ist doch, was ist mehr wert: ein Hund, als
Familienmitglied, der jahrelang ausgebildet worden ist? Oder ein Wolf?“,
hatte der Verband gefragt.
## Populismus, der niemandem weiterhilft
Die Rechtssicherheit der Jäger habe allerdings nie in Frage gestanden, sagt
Axel Kruschat, Geschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz
Brandenburg. „In Notwehrsituationen darf man sich auch gegen den streng
geschützten Wolf wehren“, so Kruschat. Auch er würde seinen Hund
verteidigen, wenn dieser angegriffen werde. Dass der Jagdverband aus diesem
speziellen Fall nun eine Grundsatzfrage mache, sei aber nicht angemessen –
und Forderungen nach immer neuen Erleichterungen für Wolfsabschüsse „purer
Populismus, die niemandem weiterhelfen“.
Der Vorwurf ging an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).
Denn auch sie hatte sich am Montag mit dem Thema Wolf beschäftigt. Klöckner
sprach sich für einen gezielten Abschuss von Wölfen in Regionen aus, in
denen bereits viele Tiere leben. „Der gute Erhaltungszustand beim Wolf ist
in einigen Bundesländern, darunter Niedersachsen, erreicht“, sagte Klöckner
der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2019 hätten Wölfe fast 3.000 Nutztiere
getötet oder verletzt. „Wo soll das enden, wenn man es einfach ließe?“,
fragte die CDU-Bundesvize.
Kruschat vom BUND ist gegen Abschusserleichterungen für Problemwölfe, die
Nutztiere angreifen. „Schießen Jäger die falschen Tiere ab – etwa Leitwö…
eines funktionierenden Rudels, – dann griffen die übrigen Tiere viel eher
Nutztiere“, sagt er.
22 Jun 2021
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
## TAGS
Jagd
Natur
Wölfe
Tierschutz
Tierschutz
Biodiversität
Landwirtschaft
Luchs
Grüne Niedersachsen
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