# taz.de -- Änderung an Staatsangehörigkeitsgesetz: Keine Einbürgerung für … | |
> Die Große Koalition will bestimmten Straftätern die deutsche | |
> Staatsangehörigkeit zeitweise verwehren – eine Reaktion auf Hetze vor | |
> Synagogen. | |
Bild: Viele Berliner*innen lehnen sich auf Demos gegen Hetze und Antisemitismus… | |
Freiburg taz | Antisemitische und rassistische Straftäter:innen dürfen | |
auch nach leichteren Taten zeitweise nicht eingebürgert werden. Das wird | |
der Bundestag noch in dieser Woche beschließen. Zudem soll Antisemitismus | |
im Einbürgerungstest zum Thema werden. | |
Die Idee für die Verschärfung des Einbürgerungsrechts stammt von Mathias | |
Middelberg, dem innenpolitischen Sprecher der Union. Er wollte auf | |
[1][antisemitische Kundgebungen vor Synagogen] reagieren. Ursprünglich | |
schlug Middelberg als Formulierung vor: „Die Einbürgerung ist | |
ausgeschlossen, wenn der Ausländer eine antisemitisch motivierte Handlung | |
vorgenommen hat.“ Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin der SPD, fand jedoch | |
den Begriff „Handlung“ zu unbestimmt. Daher wird nun auf strafrechtliche | |
Verurteilungen abgestellt. | |
Zwar ist eine Einbürgerung schon bisher ausgeschlossen, wenn | |
Ausländer:innen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Laut | |
Staatsangehörigkeitsgesetz gilt dies aber ausnahmsweise nicht bei | |
Haftstrafen bis zu drei Monaten und Geldstrafen bis 90 Tagessätzen. Diese | |
Ausnahmen sollen nun entfallen, wenn jemand wegen einer antisemitischen, | |
rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstig menschenverachtenden | |
Straftat verurteilt wurde. „Antisemitisch motivierte Straftaten sind nie | |
eine Bagatelle“, betont CDU-Mann Middelberg. | |
Die Einbürgerungsbehörde muss künftig also prüfen, ob eine Beleidigung oder | |
eine Körperverletzung antisemitisch, rassistisch oder sonst | |
menschenverachtend motiviert war und ob sich im Strafurteil ein | |
entsprechender strafverschärfender Hinweis findet. Eine antisemitische | |
Motivation ist im Strafgesetzbuch erst seit diesem Jahr ausdrücklich als | |
strafverschärfend erwähnt, zuvor galt Antisemitismus als Unterfall der | |
Menschenverachtung. | |
## Neue Fragen im Einbürgerungstest | |
Die Verurteilung verhindert die Einbürgerung aber nicht dauerhaft, sondern | |
nur, solange das Urteil im Bundeszentralregister aufgeführt ist. | |
Verurteilungen bis zu 3 Jahren Haft oder 90 Tagessätzen Geldstrafe werden | |
nach fünf Jahren im Register getilgt. | |
Als weitere Maßnahme fordert die Große Koalition, dass Fragen zum | |
Antisemitismus und zum Existenzrecht Israels in [2][den Einbürgerungstest] | |
aufgenommen werden. Der Test besteht aus 33 wechselnden | |
Multiple-Choice-Wissensfragen, wovon 17 richtig beantwortet werden müssen. | |
Beispiel: „Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland? | |
Waffenbesitz, Faustrecht, Meinungsfreiheit oder Selbstjustiz?“ | |
Tatsächlich enthält der Gesamtkatalog aus 300 Testfragen bisher keine | |
Fragen zum Antisemitismus. Doch selbst wenn hier zwei Fragen aufgenommen | |
würden, würde das den Charakter als Wissenstest nicht verändern. | |
Viel relevanter bleibt die bereits bestehende Regelung, dass jede:r | |
Einbürgerungswillige ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen | |
Grundordnung abgeben muss. Bei Personen, die nach der Einbürgerung | |
antisemitisch auffallen, kann das Bekenntnis eventuell als vorgetäuscht | |
gewertet und die Einbürgerung zehn Jahre lang zurückgenommen werden. | |
Das Gesetz soll in der Nacht zu Freitag um 5.50 Uhr gemeinsam mit anderen | |
Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen werden. | |
21 Jun 2021 | |
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[1] /Antisemitismus-in-Deutschland/!5766377 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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