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# taz.de -- Änderung an Staatsangehörigkeitsgesetz: Keine Einbürgerung für …
> Die Große Koalition will bestimmten Straftätern die deutsche
> Staatsangehörigkeit zeitweise verwehren – eine Reaktion auf Hetze vor
> Synagogen.
Bild: Viele Berliner*innen lehnen sich auf Demos gegen Hetze und Antisemitismus…
Freiburg taz | Antisemitische und rassistische Straftäter:innen dürfen
auch nach leichteren Taten zeitweise nicht eingebürgert werden. Das wird
der Bundestag noch in dieser Woche beschließen. Zudem soll Antisemitismus
im Einbürgerungstest zum Thema werden.
Die Idee für die Verschärfung des Einbürgerungsrechts stammt von Mathias
Middelberg, dem innenpolitischen Sprecher der Union. Er wollte auf
[1][antisemitische Kundgebungen vor Synagogen] reagieren. Ursprünglich
schlug Middelberg als Formulierung vor: „Die Einbürgerung ist
ausgeschlossen, wenn der Ausländer eine antisemitisch motivierte Handlung
vorgenommen hat.“ Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin der SPD, fand jedoch
den Begriff „Handlung“ zu unbestimmt. Daher wird nun auf strafrechtliche
Verurteilungen abgestellt.
Zwar ist eine Einbürgerung schon bisher ausgeschlossen, wenn
Ausländer:innen bereits strafrechtlich verurteilt wurden. Laut
Staatsangehörigkeitsgesetz gilt dies aber ausnahmsweise nicht bei
Haftstrafen bis zu drei Monaten und Geldstrafen bis 90 Tagessätzen. Diese
Ausnahmen sollen nun entfallen, wenn jemand wegen einer antisemitischen,
rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstig menschenverachtenden
Straftat verurteilt wurde. „Antisemitisch motivierte Straftaten sind nie
eine Bagatelle“, betont CDU-Mann Middelberg.
Die Einbürgerungsbehörde muss künftig also prüfen, ob eine Beleidigung oder
eine Körperverletzung antisemitisch, rassistisch oder sonst
menschenverachtend motiviert war und ob sich im Strafurteil ein
entsprechender strafverschärfender Hinweis findet. Eine antisemitische
Motivation ist im Strafgesetzbuch erst seit diesem Jahr ausdrücklich als
strafverschärfend erwähnt, zuvor galt Antisemitismus als Unterfall der
Menschenverachtung.
## Neue Fragen im Einbürgerungstest
Die Verurteilung verhindert die Einbürgerung aber nicht dauerhaft, sondern
nur, solange das Urteil im Bundeszentralregister aufgeführt ist.
Verurteilungen bis zu 3 Jahren Haft oder 90 Tagessätzen Geldstrafe werden
nach fünf Jahren im Register getilgt.
Als weitere Maßnahme fordert die Große Koalition, dass Fragen zum
Antisemitismus und zum Existenzrecht Israels in [2][den Einbürgerungstest]
aufgenommen werden. Der Test besteht aus 33 wechselnden
Multiple-Choice-Wissensfragen, wovon 17 richtig beantwortet werden müssen.
Beispiel: „Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
Waffenbesitz, Faustrecht, Meinungsfreiheit oder Selbstjustiz?“
Tatsächlich enthält der Gesamtkatalog aus 300 Testfragen bisher keine
Fragen zum Antisemitismus. Doch selbst wenn hier zwei Fragen aufgenommen
würden, würde das den Charakter als Wissenstest nicht verändern.
Viel relevanter bleibt die bereits bestehende Regelung, dass jede:r
Einbürgerungswillige ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung abgeben muss. Bei Personen, die nach der Einbürgerung
antisemitisch auffallen, kann das Bekenntnis eventuell als vorgetäuscht
gewertet und die Einbürgerung zehn Jahre lang zurückgenommen werden.
Das Gesetz soll in der Nacht zu Freitag um 5.50 Uhr gemeinsam mit anderen
Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen werden.
21 Jun 2021
## LINKS
[1] /Antisemitismus-in-Deutschland/!5766377
[2] /Kommentar-Einbuergerungstests/!5180789
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Einbürgerung
Schwerpunkt Rassismus
Antisemitismus
Staatsbürgerschaft
Doppelpass
Einbürgerung
Militär
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Staatsvertrag
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