Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Stickoxid-Werte in Städten: Gericht bemängelt zu schlechte Luft
> Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Städte Hamburg und
> Ludwigsburg müssen für bessere Luft sorgen. Geklagt hatten mehrere
> Umweltverbände.
Bild: Luftqualität könnte besser sein: Innenstadtverkehr in Hamburg
Berlin/Leipzig dpa/afp | Die Städte [1][Hamburg] und [2][Ludwigsburg in]
Baden-Württemberg müssen für bessere Luft sorgen. Die sogenannten
Luftreinhaltepläne müssten noch einmal fortgeschrieben werden, entschied
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag. Dabei muss Hamburg
möglicherweise auch Diesel-Fahrverbote verhängen, wenn die
Stickoxid-Grenzwerte sonst nicht eingehalten werden können.
Geklagt hatten die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Fall von
Ludwigsburg und der Stadt Kiel und der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) zu Hamburg. Stickoxide entstehen vor allem im
Straßenverkehr und können der Gesundheit schaden. Darum gelten Grenzwerte
für Tage und im Jahresmittel.
An bestimmten Messstationen in den Städten wurden die Grenzwerte jedoch
überschritten. Von den Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer
deswegen dazu verurteilt worden, die Luftqualität zu verbessern und teils
Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zu verhängen. Gegen die Urteile zogen
die Städte und Länder vor das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses entschied nun für jede der drei betroffenen Städte anders. Im Fall
von Hamburg bestätigte es die vorherige Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts weitgehend. Demnach muss Hamburg
Diesel-Beschränkungen in den Blick nehmen. Ob sie erforderlich würden,
hinge von den aktuellen Prognosen ab, so das Gericht. Die bisherigen
Prognosen zu Stickoxiden seien fehlerhaft, weil der Pendlerverkehr nicht
ausreichend eingerechnet sei.
Zudem bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Messwerte in
anderthalb Metern Höhe entscheidend seien – nicht in vier Metern Höhe, wie
die Stadt argumentierte. Eine vom Oberverwaltungsgericht geforderte zweite
Planungsstufe für den Fall, dass sich die Werte schlechter entwickelten als
gedacht, hielten die Leipziger Richterinnen und Richter dagegen rechtlich
nicht für geboten.
## Auch Fahrverbote möglich
Auch im Fall Ludwigsburg entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die
Luftqualität verbessert werden müsse. Die Vorinstanz, der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, habe die
Prognose der Stadt zu Recht beanstandet. Diesel-Fahrverbote hält das
Bundesverwaltungsgericht hier aber für unverhältnismäßig, wenn der
Grenzwert bereits im Folgejahr eingehalten werde.
Im Fall von Kiel muss das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut
urteilen. Es müsse dabei ein vorgelegtes Gutachten zu Luftfiltern
berücksichtigen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In einer ersten Reaktion teilte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH, mit: „Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in
Ludwigsburg, Kiel und Hamburg.“ Anstatt saubere Luft „durch ehrliche
Maßnahmen sicherzustellen“, versuchten ausgerechnet grüne Landesminister in
Ludwigsburg und Kiel, Stickstoffdioxid nur direkt neben Messsensoren durch
„absurde Luftstaubsauger“ zu reinigen. „Und erneut benötigten wir
Gerichtsentscheidungen, um die Einhaltung von Umweltvorschriften
durchzusetzen“, sagte Resch.
Währenddessen [3][teilte das Umweltbundesamt (UBA) am Freitag mit], dass im
vergangenen Jahr sechs Städte in Deutschland den zulässigen Grenzwert für
Stickstoffdioxid in der Luft überschritten haben. Demnach gab es in den
Städten München (54 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im
Jahresmittel), Ludwigsburg (47), Limburg (44), Stuttgart (43), Darmstadt
(42) und Hamburg (41) Überschreitungen des erlaubten
Luftqualitätsgrenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro
Kubikmeter Luft.
Dem Umweltbundesamt zufolge handelt es sich um eine deutliche Verbesserung
der Luftqualität im Vergleich zu den Vorjahren. 2019 waren noch 25 Städte
von Grenzwertüberschreitungen betroffen, 2018 waren es 57. „Die Luft in den
Städten wird sauberer, die Entwicklung geht in die richtige Richtung und
das ist erfreulich“, erklärte UBA-Präsident Dirk Messner am Freitag.
Allerdings wies er zugleich darauf hin, dass der im Jahr 1999 beschlossene
Grenzwert zum Schutz der Gesundheit bereits seit 2010 hätte eingehalten
werden müssen.
28 May 2021
## LINKS
[1] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/35
[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/34
[3] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/finale-daten-zur-s…
## TAGS
Luft
Stickoxide
Abgase
Dieselskandal
Verkehrsministerium
Luftverschmutzung
Verkehr
Anja Karliczek
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil im VW-Dieselskandal: Gericht bremst Autohersteller aus
Sieg für die Deutsche Umwelthilfe: Thermofenster sind unzulässig, urteilt
das Verwaltungsgericht Schleswig. Diesel dürfen aber weiterfahren –
vorerst.
EuGH-Urteil zur Stickoxid-Belastung: Ein Urteil, das Folgen haben muss
Das Verkehrsministerium hat viel getan, um wirksame Maßnahmen gegen Abgase
zu erschweren. Die Wähler*innen müssen der CSU das Ministerium
wegnehmen.
Belastung der Atemwege: Feinstaub macht Corona tödlicher
Eine neue Studie zeigt, wie viele der Corona-Tode durch Luftverschmutzung
begünstigt wurden. Es geht demnach weltweit um jeden siebten Fall.
Stickoxid-Belastung ignoriert: Gericht verlangt Fahrverbote
Der Hamburger Senat hat nicht genug gegen die Luftverschmutzung getan, muss
nun seinen Reinhalteplan nachbessern und zur Not Verbotszonen einrichten.
Grüne fragen Ministerin Karliczek: Nicht zuständig für Stickoxide
Forschungsministerin Karliczek schweigt zur Grenzwertdebatte. Die Grünen
finden das „inakzeptabel“. Messstationen werden überprüft.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.