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# taz.de -- Kommunale Mieten-Bremse: Ein Prozent muss reichen
> Mietendeckel light: Rot-Rot-Grün beschließt, Menschen in landeseigenen
> Wohnungen in den kommenden Jahren nur wenig stärker zu belasten.
Bild: Wütend auf VermieterInnen und Politik: Mietendemo am vergangenen Sonntag
Berlin dpa | Die Bewohner der rund 340.000 kommunalen Wohnungen in Berlin
müssen auf absehbare Zeit keine größeren Mieterhöhungen fürchten. Der
Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen verständigte sich darauf,
dass die Mieten ab 2022 nur um maximal ein Prozent erhöht werden dürfen.
Das soll voraussichtlich bis 2025 gelten. Im laufenden Jahr werden sie auf
dem aktuellen Stand belassen, wie es am Freitag aus Koalitionskreisen hieß.
Bei Neuvermietungen ist demnach geplant, zehn Prozent unter der im
Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben – soweit
dadurch die Vormiete nicht unterschritten wird. Ausnahmen sollen aber
möglich sein.
Die Miete von Bewohnern kommunaler Wohnungen, die im Zuge des inzwischen
nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt worden waren, sollen der
Vereinbarung zufolge nur langsam wieder steigen. Im Gespräch sind ab 2022
zwei bis drei Prozent pro Jahr, bis die ortsübliche Vergleichsmiete
erreicht ist.
Über die Einigung hat zuvor der Tagesspiegel berichtet. Der Senat befasst
sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Thema, wie es hieß.
Zuletzt war das Vorhaben dort aufgeschoben worden, weil sich die
Koalitionspartner über Detailfragen uneins waren.
Der Berliner Mietendeckel mit staatlich festgelegten Obergrenzen für die
Mieten vieler Wohnungen war im April vom Bundesverfassungsgericht gekippt
worden. Die neue Regelung zumindest für die kommunalen Wohnungen ist eine
Art Ersatzlösung.
Die Wohnungskonzerne [1][Vonovia und Deutsche Wohnen] hatten vor wenigen
Tagen im Zuge ihres geplanten Zusammenschlusses bekanntgegeben, dass sie
Mietsteigerungen in ihren Beständen bis 2026 begrenzen wollen: in den
kommenden drei Jahren auf höchstens ein Prozent jährlich, in den beiden
folgenden Jahren im Rahmen des Inflationsausgleichs.
28 May 2021
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