| # taz.de -- Kommunale Mieten-Bremse: Ein Prozent muss reichen | |
| > Mietendeckel light: Rot-Rot-Grün beschließt, Menschen in landeseigenen | |
| > Wohnungen in den kommenden Jahren nur wenig stärker zu belasten. | |
| Bild: Wütend auf VermieterInnen und Politik: Mietendemo am vergangenen Sonntag | |
| Berlin dpa | Die Bewohner der rund 340.000 kommunalen Wohnungen in Berlin | |
| müssen auf absehbare Zeit keine größeren Mieterhöhungen fürchten. Der | |
| Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen verständigte sich darauf, | |
| dass die Mieten ab 2022 nur um maximal ein Prozent erhöht werden dürfen. | |
| Das soll voraussichtlich bis 2025 gelten. Im laufenden Jahr werden sie auf | |
| dem aktuellen Stand belassen, wie es am Freitag aus Koalitionskreisen hieß. | |
| Bei Neuvermietungen ist demnach geplant, zehn Prozent unter der im | |
| Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben – soweit | |
| dadurch die Vormiete nicht unterschritten wird. Ausnahmen sollen aber | |
| möglich sein. | |
| Die Miete von Bewohnern kommunaler Wohnungen, die im Zuge des inzwischen | |
| nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt worden waren, sollen der | |
| Vereinbarung zufolge nur langsam wieder steigen. Im Gespräch sind ab 2022 | |
| zwei bis drei Prozent pro Jahr, bis die ortsübliche Vergleichsmiete | |
| erreicht ist. | |
| Über die Einigung hat zuvor der Tagesspiegel berichtet. Der Senat befasst | |
| sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Thema, wie es hieß. | |
| Zuletzt war das Vorhaben dort aufgeschoben worden, weil sich die | |
| Koalitionspartner über Detailfragen uneins waren. | |
| Der Berliner Mietendeckel mit staatlich festgelegten Obergrenzen für die | |
| Mieten vieler Wohnungen war im April vom Bundesverfassungsgericht gekippt | |
| worden. Die neue Regelung zumindest für die kommunalen Wohnungen ist eine | |
| Art Ersatzlösung. | |
| Die Wohnungskonzerne [1][Vonovia und Deutsche Wohnen] hatten vor wenigen | |
| Tagen im Zuge ihres geplanten Zusammenschlusses bekanntgegeben, dass sie | |
| Mietsteigerungen in ihren Beständen bis 2026 begrenzen wollen: in den | |
| kommenden drei Jahren auf höchstens ein Prozent jährlich, in den beiden | |
| folgenden Jahren im Rahmen des Inflationsausgleichs. | |
| 28 May 2021 | |
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