# taz.de -- Kommunale Mieten-Bremse: Ein Prozent muss reichen | |
> Mietendeckel light: Rot-Rot-Grün beschließt, Menschen in landeseigenen | |
> Wohnungen in den kommenden Jahren nur wenig stärker zu belasten. | |
Bild: Wütend auf VermieterInnen und Politik: Mietendemo am vergangenen Sonntag | |
BERLIN dpa | Die Bewohner der rund 340.000 kommunalen Wohnungen in Berlin | |
müssen auf absehbare Zeit keine größeren Mieterhöhungen fürchten. Der | |
Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen verständigte sich darauf, | |
dass die Mieten ab 2022 nur um maximal ein Prozent erhöht werden dürfen. | |
Das soll voraussichtlich bis 2025 gelten. Im laufenden Jahr werden sie auf | |
dem aktuellen Stand belassen, wie es am Freitag aus Koalitionskreisen hieß. | |
Bei Neuvermietungen ist demnach geplant, zehn Prozent unter der im | |
Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben – soweit | |
dadurch die Vormiete nicht unterschritten wird. Ausnahmen sollen aber | |
möglich sein. | |
Die Miete von Bewohnern kommunaler Wohnungen, die im Zuge des inzwischen | |
nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt worden waren, sollen der | |
Vereinbarung zufolge nur langsam wieder steigen. Im Gespräch sind ab 2022 | |
zwei bis drei Prozent pro Jahr, bis die ortsübliche Vergleichsmiete | |
erreicht ist. | |
Über die Einigung hat zuvor der Tagesspiegel berichtet. Der Senat befasst | |
sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Thema, wie es hieß. | |
Zuletzt war das Vorhaben dort aufgeschoben worden, weil sich die | |
Koalitionspartner über Detailfragen uneins waren. | |
Der Berliner Mietendeckel mit staatlich festgelegten Obergrenzen für die | |
Mieten vieler Wohnungen war im April vom Bundesverfassungsgericht gekippt | |
worden. Die neue Regelung zumindest für die kommunalen Wohnungen ist eine | |
Art Ersatzlösung. | |
Die Wohnungskonzerne [1][Vonovia und Deutsche Wohnen] hatten vor wenigen | |
Tagen im Zuge ihres geplanten Zusammenschlusses bekanntgegeben, dass sie | |
Mietsteigerungen in ihren Beständen bis 2026 begrenzen wollen: in den | |
kommenden drei Jahren auf höchstens ein Prozent jährlich, in den beiden | |
folgenden Jahren im Rahmen des Inflationsausgleichs. | |
28 May 2021 | |
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