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# taz.de -- Mutmaßlicher Rechtsterrorist vor Gericht: Eine knappe Einlassung
> Franco A. hat am Dienstag ausgesagt – schweigt aber zum Kernvorwurf. Ein
> Kamerad muss ebenso vor Gericht, bei ihm wurde Sprengkörper gefunden.
Bild: Der Angeklagte Franco A. am Dienstag vor Gericht in Frankfurt a.M
Frankfurt a. M. taz | Teilweise spricht Franco A. frei, teilweise liest er
vom Laptop ab. Er habe Recht gebrochen, sagt er, als er einen Asylantrag
gestellt habe und als er Waffen besaß. „Und das tut mir aufrichtig leid.“
Es schmerze ihn auch, dass sich Menschen von ihm bedroht gefühlt hätten.
Der Bundeswehroffizier Franco A. [1][steht derzeit jedoch vor allem wegen
der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt am Main.] Aber zum Vorwurf des rechtsextremen
Terrors will er sich auch am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, nicht
äußern. Stattdessen versucht er einmal mehr zu argumentieren, dass die
Bundeskanzlerin 2015 „gegen die Interessen der BRD“ gehandelt habe, als
Deutschland Flüchtlinge aufnahm.
Als Franco A. im Kontrast dazu flüchtlingskritische Positionen aus dem
„Regierungsprogramm 2002–2006“ der CDU/CSU zitiert, unterbricht ihn der
Vorsitzende Richter Christoph Koller: „Sie dürfen hier sagen, was Sie
möchten, es ist Ihre Einlassung.“ Aber es würde helfen, wenn er zunächst
über die Tatsachenebene sprechen würde und dann über die Motivlage.
So stellen die Richter*innen Nachfragen zum Doppelleben des Franco A.,
der als Benjamin David Asyl beantragt hat. Um sich ein eigenes Bild zu
machen? Oder um sich eine Tarnung zu verschaffen für einen Anschlag, wie
der Generalbundesanwalt ihm vorwirft. Wie A. von Offenbach nach Gießen
geschickt und dann mit dem Bus nach Bayern gebracht wurde, wo er
schließlich eine Unterkunft zugeteilt bekam, aber dort nur ab und zu
vorbeischaute. Wie er immer wieder befragt wurde, aber niemand seine
Legende vom französischsprachigen Christen aus Damaskus zum Einsturz
brachte.
## Sprengstoff wohl von der Bundeswehr gestohlen
Einer der beiden Beamten des Bundeskriminalamts, welche die Ermittlungen
führten, schildert, dass einige aus Franco A.s Umfeld offenbar von dessen
Doppelleben und seinen Waffen wussten, [2][darunter ein Ruderkumpel, der
die Munition für ihn aufbewahrte]. Patronen mit den Losnummern wurden an
Standorten benutzt, an denen Franco A. auch mal als stellvertretender
Munitionswart eingeteilt war. Letztlich habe die Bundeswehr aber nicht
sagen können, bei welchem Schießen die Munition weggekommen ist, sagt der
BKA-Beamte.
Einer der Mitwisser ist offenbar sein Offizierskamerad Josef R., [3][der
sich in Hessen für die AfD engagiert]. In einem Chat habe er Franco A.
„etwas Leckeres“ angeboten, sagt der BKA-Beamte. Es sei die Rede gewesen
von „die große, die kleine, die ganz kleine“. Gegenüber dem Militärischen
Abschirmdienst habe Josef R. zugegeben, dass es sich dabei um Codes für
Waffen handelt. Ein G3-Sturmgewehr, eine Pistole und eine Gartenflinte.
Gegen Josef R. hatte der GBA zunächst wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Bei einer Durchsuchung
fanden die Ermittler*innen legale Jagdwaffen sowie einige illegale
Dinge. Nach taz-Informationen wurde gegen ihn deswegen kürzlich ein
Strafbefehl über 120 Tagessätze verhängt.
Laut der Staatsanwaltschaft Limburg wurden bei Josef R. ein Nebelwurfkörper
und zwei Bodensprengpunktsimulatoren sichergestellt, die unter das
Sprengstoffgesetz fallen. Er soll diese Gegenstände von der Bundeswehr
geklaut haben. Ebenso stellten die Ermittler*innen ein
kinderpornografisches Bild sicher. Josef R. hat Einspruch eingelegt, der
Fall kommt vor Gericht.
Da Franco A.s Einlassung weniger umfangreich war als gedacht, werde man
jetzt in eine große Beweisaufnahme einsteigen, sagt Richter Koller. „Das
wird eine sehr lange Hauptverhandlung werden.“
25 May 2021
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## AUTOREN
Sebastian Erb
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