# taz.de -- Ermittlung gegen Bremer Staatsanwälte: Die Pflicht zum Geständnis | |
> Bremens Staatsanwaltschaft braucht neues Personal: Ihr Chef hat | |
> zugelassen und gefördert, dass sie während der Bamf-Ermittlungen Recht | |
> bricht. | |
Bild: Die Arbeit geht weiter: Im Bremer Bamf-Skandal gibt es ein neues Ermittlu… | |
Prophet muss man nicht sein, um zu erkennen: Die Chance, dass Janhenning | |
Kuhn, der Leiter der Bremer Staatsanwaltschaft, die rechtlichen Folgen | |
seines Tuns tragen muss, sind minimal. Zwar gilt als sicher, dass er dabei | |
war, als ein „Zeit-online“-Journalist ein Exklusiv-Gespräch mit dem | |
Behördensprecher und Ermittler*innen im vermeintlichen Skandal um die | |
Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) | |
erhielt. | |
Klar ist auch, dass die sexistischen Unterstellungen, die dann Eingang in | |
den Artikel und dessen Reprisen durch andere fanden, [1][illegal waren.] | |
Aber außer dem Behördensprecher Frank P., der sich trotz anwaltlicher | |
Mahnung noch tags drauf vor die Radio-Bremen-Kameras stellte und den Müll | |
wiederholte, war niemand so unschlau, seinen Namen mit den ehrenrührigen | |
Äußerungen zu verbinden. | |
Vielleicht sollte man Frank P. eine Kronzeugen-Regelung anbieten, um zu | |
klären, wer welches schmutzige Gerücht gegen Ulrike B. mit | |
Veröffentlichungsabsicht geschildert hat. Im Fernsehkrimi gilt ja auch: Man | |
muss den Idioten in der Familie ausfindig machen und zum Singen bringen, um | |
die dicken Fische zu kriegen. | |
Sonst sorgt [2][ein Ehrenkodex dafü]r, dass niemand aus Clique oder Clan | |
die anderen verrät: Oft genug verzweifeln Ermittler*innen daran. Dass | |
Staatsanwälte auf denselben Winkelzug zurückgreifen, mit dem Banden den | |
Rechtsstaat verspotten, mag ihrer Glaubwürdigkeit schaden. Es ist aber | |
juristisch nicht zu beanstanden. | |
## Oberstaatsanwalt Kuhn verhöhnt den Rechtsstaat | |
Politisch sieht es anders aus, und das sollte auch der Justizsenatorin klar | |
sein: Kuhn ist verantwortlich. Er kann seine | |
Behördenmitarbeiter*innen anweisen, Ermittlungen durchzuführen. Er | |
kann sie stoppen. Er kann ihnen erlauben, Äußerungen zu tätigen. Er kann es | |
verbieten – [3][was er hätte tun müssen]. | |
Der Respekt vorm Gesetz geböte ihm nun, auf sein individuelles Recht zu | |
verzichten: Nur wenn er ein Geständnis ablegt und seinen Fehler einsieht, | |
beweist er die nötige moralische Integrität, um die Behörde weiterhin zu | |
leiten. Ob er es dann noch darf, hinge allerdings von der Strafzumessung | |
ab. | |
3 May 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bre… | |
[2] https://en.wikipedia.org/wiki/Omerta_(2017_film) | |
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html | |
## AUTOREN | |
Benno Schirrmeister | |
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