| # taz.de -- Plagiat eines Fachhochschul-Dozenten: Wenn Polizeibeamte stehlen | |
| > In Schleswig-Holstein hat ein Fachhochschul-Dozent der Polizei plagiiert. | |
| > Das Innenministerium hat die Untersuchungen an sich gezogen – und mauert. | |
| Bild: In Filmen wird ein falsches Bild von Polizeiarbeit vermittelt, hier beim … | |
| Bremen taz | Oliver Hintz, Dozent der Fachhochschule Altenholz in der | |
| Polizeiausbildung, früher bei der Kripo in Lübeck, ist beim Diebstahl | |
| erwischt worden – ausgerechnet einer, der junge angehende PolizistInnen im | |
| Fach Ethik unterrichtet. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der | |
| Mann Bonbons geklaut hätte. Aber der Dozent der Fachhochschule hat sich am | |
| [1][geistigen Eigentum] einer Studentin vergriffen und ihre Hausarbeit, die | |
| sie im Studium geschrieben hatten, unter seinem Namen veröffentlicht. Für | |
| die Polizei schien das ein minderschwerer Fall zu sein. | |
| Die betroffene Studentin hatte, als sie ihre Hausarbeit in der | |
| Gewerkschaftszeitschrift Die Kriminalpolizei entdeckte, ihren Dozenten | |
| Hintz angerufen. Doch der habe „herablassend und abfällig“ reagiert. Dann | |
| erst schaltete sie den Leiter des Fachbereiches ein. Der lud zu einem | |
| klärenden internen Gespräch. Die Studentin holte sich Hilfe bei der | |
| Gewerkschaft der Polizei (GDP). Rechtsbeistand Susanne Rieckhof bereitete | |
| eine Unterlassungserklärung vor und eine Schadensersatz-Forderung. | |
| Aber Hintz ließ die beiden Frauen abblitzen. Das sei doch nur ein Artikel | |
| in einer „Sub-Altherrenzeitung“, wiegelte er ab. Und er erklärte trotzig, | |
| er sei „nicht gewillt, einen Kniefall zu machen“. Es sei „schließlich das | |
| an anderen Hochschulen gang und gäbe, dass Dozenten die Arbeiten ihrer | |
| Studierenden unter ihrem eigenen Namen veröffentlichen“. | |
| Schließlich rang er sich zu einer Entschuldigung durch und spendete die 170 | |
| Euro Honorar, die er erhalten hatte, an das Kinderhospiz Löwenherz. | |
| Konsequenzen seitens der Fachhochschule gab es nicht. Das war vergangenen | |
| September. | |
| Hintz steht weiterhin im Dozentenverzeichnis der Fachhochschule, zuständig | |
| für Ethik und Kriminalistik. Nicht einmal eine Information der studierenden | |
| Polizeibeamten über ihr Urheberrecht aus aktuellem Anlass gab es. | |
| ## Andere Fachzeitschrift, noch ein Aufsatz | |
| Der Fall wäre erledigt gewesen, hätte nicht die GDP-Juristin die Sache mit | |
| Zitaten aus dem Hintz-Gespräch im März ebenfalls in der | |
| [2][Kriminalpolizei] öffentlich gemacht. Der für die Zeitschrift | |
| verantwortliche Polizeidirektor a. D. Hartmut Brenneisen kündigte an, dass | |
| die Zeitschrift „angemessene Maßnahmen“ getroffen habe. „Ein Verhalten | |
| dieser Art ist nicht hinnehmbar“, teilte er mit. Welche Maßnahmen er sich | |
| vorstellt, will er nicht sagen. | |
| Was weder die GdP-Juristin noch Brenneinsen ahnten: Hintz hatte Anfang des | |
| Jahres wieder einen Aufsatz produziert und bei einer anderen | |
| Fachzeitschrift, nämlich der [3][Kriminalistik], eingereicht. Offenbar ein | |
| wenig verunsichert durch den Plagiatsskandal aus dem Jahr 2020 hatte er nun | |
| hinter seinen Autorennamen ein Sternchen setzen lassen. Das Sternchen führt | |
| in den Fußnoten zu der Feststellung: „Dieser Beitrag wäre ohne die | |
| Datenerhebungen und Grundlagenforschung von KKA Tobias Evers nicht | |
| zustande gekommen.“ | |
| KKA – Kriminalkommissar-Anwärter ist der Titel der Studierenden, es ging um | |
| eine studentische Bachelorarbeit. Über diese „Fußnote“ scheint niemand | |
| gestolpert zu sein, auch nicht der Chefredakteur der Kriminalistik. | |
| Ein Blick in den Hintz’schen Fachaufsatz zeigt dabei, dass da keine | |
| „Datenerhebung“ verarbeitet wurde und auch keine „Grundlagenforschung“.… | |
| dem Aufsatz des Dozenten wird die zugrunde liegende Arbeit seines Studenten | |
| an keiner Stelle wörtlich zitiert. | |
| Der Studierende Evers hatte 2019 eine Bachelorarbeit unter dem Titel „Der | |
| Tatort als Psychogramm des Täters“ bei seinem Prüfer Hintz abgegeben. | |
| Dieser fügte in seinem Kriminalistik-Aufsatz aus dem Februar 2021 bloß der | |
| Überschrift ein Fragezeichen hinzu: „Der Tatort als Psychogramm des | |
| Täters?“ | |
| Der Text in der Kriminalistik referiert Ausbildungsliteratur über die | |
| Grundlagen der Tatortarbeit, etwa ein „Handbuch der | |
| Kriminalistik-Kriminaltaktik für Praxis und Ausbildung“. Das polizeiliche | |
| Allgemeinwissen wird in dem Aufsatz mit dem Gestus von besonderen | |
| Erkenntnissen wiedergeben. Da erfährt man zum Beispiel: „Menschen werden | |
| mit nur stark begrenztem Verhaltensrepertoire geboren. Im Vergleich von | |
| Säugling und Erwachsenen wird schnell deutlich, dass der Mensch innerhalb | |
| seiner Lebensspanne einem erheblichen Lernprozess unterliegt. Diesen | |
| Lernprozess bezeichnet man auch als Sozialisation.“ | |
| Das wenig überraschende Fazit der fleißigen Arbeit: „Die Tathergangsanalyse | |
| ist kein Allheilmittel“, in Filmen werde ein falsches Bild vom genialen | |
| Profiler am Tatort gezeichnet. Es ist kaum vorstellbar, dass es sich bei | |
| dem Text um die Arbeit eines Dozenten handelt, zu der ein Studierender in | |
| seiner Bachelor-Arbeit zugearbeitet hat. Das spräche zumindest gegen die | |
| Qualifikation des hauptamtlichen Dozenten. | |
| Die Bachelorarbeit in der Bibliothek der Fachhochschule wurde nach der | |
| Anfrage der taz gesperrt: „VS/Nur für den Dienstgebrauch“. Begründung des | |
| Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein: Es gehe um „bedeutsame Schutzgüter | |
| der öffentlichen Sicherheit“. Da in dem Fachaufsatz des Dozenten keinerlei | |
| Hinweis auf brisantes Polizeiwissen aus der Bachelor-Arbeit enthalten ist, | |
| stellt sich die Frage, ob hier eher die öffentliche Thematisierung eines | |
| Plagiatsfalles zum „bedeutsamen Schutzgut“ der Polizei erklärt wird. | |
| Von der taz auf diesen möglichen zweiten Fall hingewiesen, ließ der | |
| Innenminister von Schleswig-Holstein am 23. März mitteilen, der zweite | |
| Aufsatz sei „bisher nicht Gegenstand der Überprüfung des möglichen | |
| Urheberrechtsverstoßes gewesen“. Aber immerhin gibt es inzwischen eine | |
| „Prüfung“, die eine „dienstrechtliche Würdigung“ einschließe. | |
| Hintz selbst wollte sich gegenüber der Presse nicht auf Nachfragen | |
| einlassen, er legt am Telefon sofort auf. Im Gespräch mit der GdP-Juristin | |
| hatte er immerhin einen Hinweis auf sein Motiv gegeben: Er arbeitet an der | |
| Fernuniversität Hagen an seiner Doktorarbeit und will sich mit | |
| Publikationen für eine Stelle empfehlen – ihm sei es, so zitiert die | |
| GdP-Juristin ihn wörtlich, „wichtig, raus aus der Polizei zu kommen“. | |
| Offenbar hat die oberste Polizeibehörde des Innenministeriums die Sache an | |
| sich gezogen – von Seiten der Fachhochschule gibt es keinen Kommentar. | |
| Sowohl deren Präsident, Jens Kowalski, als auch der Leiter der Abteilung | |
| Polizei, Michael Kock, verweisen Nachfragen an das Innenministerium. | |
| 9 Apr 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
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