| # taz.de -- Gerichtsverhandlung zu Einlasskontrolle: Zu alt für Technomucke? | |
| > Ein 44-jähriger Mann wird bei einem Elektro-Festival abgewiesen – und | |
| > sieht sich diskriminiert. Jetzt verhandelt der Bundesgerichtshof. | |
| Bild: Laut Gesetz gelten die gleichen Maßstäbe für Alters-Diskriminierung un… | |
| Karlsruhe taz | Hat ein 44-Jähriger das Recht, ein Techno-Festival für | |
| junge Leute zu besuchen? Oder darf der Veranstalter sein Zielpublikum eng | |
| und homogen definieren? Darüber hat an diesem Donnerstag der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Die Frage hat große Bedeutung für das | |
| Anti-Diskriminierungsrecht. | |
| Konkret geht es um einen Vorfall beim jährlichen Festival Isarrauschen in | |
| München. Dort legen rund 30 DJs elektronische Musik auf. Im August 2017 | |
| wollte der 44-Jährige – ein Jurist – gemeinsam mit seinen 36- und | |
| 46-jährigen Begleitern das Festival besuchen und wurde nicht eingelassen. | |
| Der Veranstalter – die Life-is-Good-Gmbh – argumentierte, der Jurist passe | |
| nicht zur Zielgruppe der „Partygänger“ zwischen 18 und 28 Jahren. Man | |
| entscheide nach dem optischen Eindruck. | |
| Gegen diese Abweisung klagte der 44-Jährige und verlangte tausend Euro | |
| Entschädigung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbiete bei | |
| Massengeschäften eine Diskriminierung nach dem Alter. Als Massengeschäft | |
| gelten zum Beispiel Einkäufe im Supermarkt oder der Besuch eines | |
| Restaurants. | |
| Doch das Landgericht München I lehnte die Klage im März 2020 ab. Das AGG | |
| sei gar nicht anwendbar, da es sich beim Isarrauschen-Festival weder um ein | |
| Massengeschäft noch um etwas Ähnliches handelte. Indiz: Tickets konnten nur | |
| vor Ort und erst nach einer rigiden Einlasskontrolle erworben werden. Ein | |
| Vorverkauf mit freiem Verkauf an alle fand nicht statt. Es sei ein Grund | |
| für den Erfolg solcher Veranstaltungen, so das Landgericht, dass ein nach | |
| Alter und Aufmachung homogenes Publikum zusammenkomme, das unter sich | |
| bleiben wolle. | |
| ## Ein „sachlicher Grund“? | |
| In der Revision beim BGH ging es schnell um Grundsätzliches. „Das AGG wäre | |
| ein zahnloser Tiger, wenn schon dann keine Diskriminierung vorliegt, weil | |
| der Veranstalter eine enge Zielgruppe definiert hat“, argumentierte | |
| Matthias Siegmann, der Anwalt des Klägers. | |
| „Was machen wir denn, wenn ein Veranstalter ein Fest ‚nur für Weiße‘ | |
| anbietet, die homogen unter sich feiern wollen? Ist das dann keine | |
| Diskriminierung von Schwarzen?“ Laut Gesetz gälten schließlich die gleichen | |
| Maßstäbe für [1][Alters-Diskriminierung] und andere Diskriminierungen, so | |
| Siegmann. | |
| Als Vertreter des Veranstalter betonte Rechtsanwalt Thomas Kofler: „Die | |
| Leute sollen sich wohlfühlen, darauf kommt es an.“ Das sei der „sachliche | |
| Grund“ für die Altersgrenze. Der Veranstalter sei auf die Feierlaune des | |
| Publikums angewiesen, weil er ein großes wirtschaftliches Risiko auf sich | |
| nehme. Eine Altersgrenze sei auch nicht so willkürlich wie eine | |
| Diskriminierung nach der Hautfarbe. | |
| Matthias Siegmann, der Anwalt des Klägers, sah die Freiheit des | |
| Veranstalters nicht unmäßig eingeschränkt. „Niemand macht ihm Vorgaben zum | |
| Programm. Wenn es 15 Stunden lang Techno, House und Deep House gibt, dann | |
| kommen automatisch vor allem Jüngere.“ Ein Veranstalter müsse keine | |
| Blasmusik anbieten, um Ältere nicht zu diskriminieren. Aber er könne nicht | |
| einfach einen Teil der Interessierten als Publikum ausschließen. Es gebe | |
| eben auch [2][Ältere, die gerne zu elektronischer Musik tanzen]. | |
| Der abgewiesene Münchener Jurist, ein notorischer AGG-Kläger, nahm nicht an | |
| der Karlsruher Verhandlung teil. Der BGH will am 5. Mai sein Urteil | |
| verkünden. | |
| 25 Feb 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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