| # taz.de -- Urteil zu Sterbehilfemedikament: Andere Optionen möglich | |
| > Das Medikament Natrium-Pentobarbital darf vorerst nicht zur Selbsttötung | |
| > erworben werden. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag. | |
| Bild: Das tödlich wirkende Mittel Natrium-Pentobarbital | |
| KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines | |
| suizidwilligen Ehepaars auf Zugang zu einem Suizid-Medikament [1][als | |
| unzulässig abgelehnt.] Das Ehepaar solle sich einen Arzt oder eine andere | |
| hilfswillige Person suchen. Die Hilfe beim Suizid sei inzwischen nicht mehr | |
| strafbar, so die RichterInnen. | |
| Das Ehepaar ist seit 1968 verheiratet, hat drei Kinder und mehrere | |
| Enkelkinder. Die Frau ist inzwischen 76 Jahre alt, der Mann 83. Seit 2013 | |
| sind sie entschlossen, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden. Ihr Leben solle | |
| zu einem Zeitpunkt enden, in dem sie noch handlungsfähig sind und es ihnen | |
| noch so gut gehe, dass sie von einem rundherum gelungenen Leben sprechen | |
| könnten. Sie sähen keinen Sinn darin, den eigenen Verfall mitzuerleben. | |
| Das Paar versuchte deshalb eine Genehmigung [2][für den Kauf des | |
| Medikaments Natrium-Pentobarbital] zu bekommen, einem in der Schweiz | |
| gebräuchlichen schmerzlosen Suizid-Medikament. Doch das Bundesinstitut für | |
| Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte ab. Das | |
| Betäubungsmittelgesetz erlaube den Erwerb solcher Medikamente nur zu | |
| therapeutischen Zwecken, nicht zur Selbsttötung. | |
| Das Ehepaar klagte gegen die Ablehnung durch die Instanzen, bis zum | |
| Bundesverwaltungsgericht. Doch auch das Leipziger Gericht lehnte 2019 ab. | |
| Anspruch auf Natriumpentobarbital bestehe nur in einer extremen Notlage, | |
| bei schwer und unheilbar Kranken. | |
| Dagegen erhob das Paar Verfassungsbeschwerde, über die nun eine mit drei | |
| RichterInnen besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts entschied. Doch | |
| auch hier hatten die sterbewilligen Rentner keinen Erfolg. Die Beschwerde | |
| sei inzwischen „unzulässig geworden“. | |
| Gericht nimmt Rücksicht auf Gesetzgeber | |
| Die Karlsruher RichterInnen verwiesen auf ihr eigenes Urteil aus dem | |
| Februar 2020. Damals ging es um das strafrechtliche Verbot der | |
| „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (Paragraf 217 des | |
| Strafgesetzbuchs). In einer spektakulären Entscheidung erklärte das Gericht | |
| diesen Paragraf für verfassungswidrig und nichtig, weil er das „Recht auf | |
| selbstbestimmtes Sterben“ verletzte. Dazu gehöre auch das Recht, sich von | |
| anderen helfen zu lassen. | |
| In dieser neuen rechtlichen Lage sei es den alten Leuten „zuzumuten“, ihre | |
| Bemühungen um einen selbstbestimmten Tod „wiederaufzunehmen“, entschied nun | |
| die Karlsruher Kammer. Sie könnten sich „durch aktive Suche nach | |
| suizidhilfebereiten Personen“ oder „auf anderem geeignetem Weg“ selbst | |
| helfen und bräuchten das Bundesverfassungsgericht nicht. | |
| Dabei sollten sie auch über ihr Bundesland Hessen hinaus suchen. Es gebe | |
| durchaus einen „Kreis medizinisch kundiger Personen“, der zu entsprechenden | |
| Verschreibungen und anderen Unterstützungshandlungen bereit sei. Nach dem | |
| Urteil vom Februar seien diese Personen auch rechtlich dazu befugt. | |
| Das Ehepaar könne bei dieser Gelegenheit testen, „ob nunmehr ausreichende | |
| praktische und zumutbare Möglichkeiten bestehen, einen Suizidwunsch zu | |
| realisieren“. Dies wäre auch für das Verfassungsgericht interessant, so die | |
| RichterInnen, falls es am Ende doch noch über diesen oder einen anderen | |
| Fall entscheiden muss. | |
| Schließlich wollen die RichterInnen auch Rücksicht auf den Gesetzgeber | |
| nehmen, der jetzt die Möglichkeit habe, ein umfassendes Schutzkonzept für | |
| assistierte Selbsttötungen zu erarbeiten. Zufälligerweise hatten die Grünen | |
| und eine interfraktionelle Gruppe in den letzten Tagen erste Gesetzentwürfe | |
| hierzu veröffentlicht. | |
| 5 Feb 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/1… | |
| [2] /Gesetz-zu-Suizidassistenz/!5743968 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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