Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Berliner OVG weist Klage ab: FU verliert gegen Personalrat
> Das Oberverwaltungsgericht wies eine Klage der Unileitung zur
> Durchsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung ab.
Bild: FU Berlin: Wenig Platz für die GewerkschafterInnen von Verdi
Berlin taz | Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage
der Universitätsleitung der FU gegen den Gesamtpersonalrat abgewiesen. Die
Unileitung hatte gegen den Personalrat geklagt, weil der die Zustimmung zur
krankheitsbedingten Kündigung eines Mitglieds verweigert hat. Im Juni 2020
war die Unileitung bereits vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Jetzt
lehnte auch die nächste Instanz die Klage ab.
Für die Verdi-Betriebsgruppe der FU war es eine ungewöhnliche Klage. „Das
gewerkschafts- und personalrechtliche Handeln der FU Berlin hat System“,
kritisiert sie in einer Pressemitteilung den Gang durch die juristischen
Instanzen. Zwei Verdi-AktivistInnen monierten in einem Gespräch mit der
taz, dass FU-Kanzlerin Andrea Bör seit Längerem eine harte Gangart gegen
die Gewerkschaft fahre. Das Zerwürfnis habe zugenommen, nachdem eine offene
Verdi-Liste bei den letzten Personalratswahlen im Herbst vergangenen Jahres
erfolgreich war. Die Verdi-AktivistInnen sprechen von einer
„[1][regelrechten Behinderung der Personalratsarbeit]“. So habe der
Personalrat kurzfristig in viel zu kleine Räumlichkeiten umziehen müssen.
„Bei Amtsantritt stand außerhalb des Sekretariats kein einziger
einsatzfähiger PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Die Computer waren nicht
angeschlossen, Monitore und Telefongeräte waren abgestellt“, beschreiben
die GewerkschafterInnen ein Umfeld, in denen ihnen ihre Arbeit nicht leicht
gemacht werde.
Die Kündigung mehrerer Vereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung durch die
Unileitung bewerten die VerdianerInnen als weiteren Baustein im Kleinkrieg
mit der Gewerkschaft.
Doch die Fronten zwischen Personalrat und Unileitung könnten sich noch
verhärten. Wie der Verdi-Betriebsgruppe vor wenigen Tagen bekannt wurde,
soll im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes dem zur FU
gehörenden [2][Botanischen Garten] seine Dienststelleneigenschaft aberkannt
werden. Dann würde der örtliche Personalrat aufgelöst.
Die GewerkschafterInnen sehen darin eine Retourkutsche für einen
erfolgreichen jahrelangen Arbeitskampf der Beschäftigten des Botanischen
Gartens, der über Berlin hinaus Aufmerksamkeit gefunden hatte. Er führte
2018 zur Rückführung von 120 in eine private Tochter der FU ausgegliederten
Beschäftigten. Der Pressesprecher des FU-Präsidenten, Goran Krstin,
erklärte gegenüber der taz, dass sich die FU zu Personalangelegenheiten
grundsätzlich nicht äußert.
16 Feb 2021
## LINKS
[1] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2021/02/11/kuendigung-eines-mitglieds-des…
[2] /Ausstellungsempfehlung-fuer-Berlin/!5656931
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Freie Universität Berlin
Verdi
Oberverwaltungsgericht
Freie Universität Berlin
Tariflohn
Verdi
Prekäre Arbeit
Schwerpunkt Fridays For Future
## ARTIKEL ZUM THEMA
Konflikt zwischen Verdi und FU Berlin: Abmahnung von Uni-Mitarbeiter rechtens
Arbeitsgericht bewertet Vorwürfe, das Präsidium der Freien Universität
Berlin sei mitverantwortlich für den deutschen Rechtsruck, als
Schmähkritik.
Tarifstreit an der FU Berlin: Gar nicht flauschig
Ungleiche Bezahlung an der Freien Universität Berlin: Protest für eine
tarifgebundene Weiterbeschäftigung von drei Tierärzt*innen am Freitag.
Betriebsratschef über Thalia-Buchläden: „Windige Tricks“
Die Buchhandelskette Thalia steigt aus dem Tarifvertrag aus und entledigt
sich des Betriebsratschefs. Ob das korrekt war, werde nun geprüft.
Schlechte Arbeitsbedingungen: Senat lässt DozentInnen im Stich
Verdi kritisiert den rot-rot-grünen Senat, weil der die versprochenen
Verbesserungen für VHS-Dozentinnen nicht umsetzt.
Klimaaktivismus und Gewerkschaft: Fridays mobilisieren für Verdi
Die Gewerkschaft kämpft für bessere Arbeitsbedingungen im ÖPNV. Fridays for
Future will mit dem Bündnis Klimaschutz und soziale Fragen verknüpfen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.