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# taz.de -- Konflikt zwischen Verdi und FU Berlin: Abmahnung von Uni-Mitarbeite…
> Arbeitsgericht bewertet Vorwürfe, das Präsidium der Freien Universität
> Berlin sei mitverantwortlich für den deutschen Rechtsruck, als
> Schmähkritik.
Bild: Gerichtserprobt: Das FU-Präsidium und die Verdi-Betriebsgruppe liegen se…
Berlin taz | Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung eines Vorstands
der Verdi-Betriebsgruppe der Freien Universität (FU) für rechtmäßig
erklärt. Anlass der Abmahnung war ein Aufruf des Betriebsgruppenvorstands
zu einer [1][Protestkundgebung gegen Rechtsextremismus] im Januar
vergangenen Jahres.
Die Verdi-Leute hatten hierin nicht nur die „AfD und die Abschiebe- und
Kürzungspolitik der Ampelregierung“ als treibende Kraft des Rechtsrucks in
Deutschland benannt. Auch warfen sie ihrem Arbeitgeber vor, [2][sich
tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten].
Konkret hieß es: „Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und
den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein
Dorn im Auge ist.“
Das Präsidium der FU reagierte umgehend [3][mit einer Gegendarstellung], in
der es sich gegen die „diffamierenden Anschuldigungen und bewussten
Falschaussagen“ verwahrte.
Zudem wurden Anfang März die Vorstandsmitglieder der Verdi-Betriebsgruppe
der Universität abgemahnt, darunter auch der jetzige Kläger, der auch
freigestelltes Personalratsmitglied ist. Der Vorwurf lautete auf
„ehrverletzende Kritik, die eine Verletzung der Treue- und
Loyalitätspflicht zum Arbeitgeber“ darstelle.
## Weitere Klagen gegen Abmahnungen noch anhängig
Das Arbeitsgericht wies die Klage des Gewerkschafters gegen seine Abmahnung
nun zurück. Zur Begründung hieß es, der Arbeitnehmer habe seine
Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis durch den Aufruf
verletzt. Die inkriminierte Passage sei eine „vom Schutz der
Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz nicht gedeckte
Schmähkritik“.
Ob der betroffene Gewerkschafter Berufung gegen das Urteil einlegt, die das
Arbeitsgericht zugelassen hat, ist noch offen. Die Klagen vier weitere
Vorstandsmitglieder der Verdi-Betriebsgruppe gegen ihre jeweiligen
Abmahnungen laufen noch.
Das Verhältnis zwischen dem FU-Präsidium und der Verdi-Uni-Gruppe gilt seit
Jahren [4][als konfliktreich und gestört]. Die Gewerkschafter*innen
monieren immer wieder, dass ihr Arbeitgeber Tarifverträge nicht einhält und
die Mitbestimmung bekämpft.
8 Jan 2025
## LINKS
[1] /Demonstrationen-gegen-Rechtsextremismus/!5989938
[2] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2024/01/30/gegen-afd-und-die-abschiebe-un…
[3] https://www.fu-berlin.de/informationen-fuer/beschaeftigte/aktuelles/news/24…
[4] /Berliner-OVG-weist-Klage-ab/!5747271
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Freie Universität Berlin
Verdi
Abmahnung
Gerichtsprozess
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