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# taz.de -- Geplante Änderung des Grundgesetzes: Kinderrechte als Hebel
> Die FDP will den Schutz der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz
> durchsetzen. Im Gegenzug sind sie zu einer Stärkung der Rechte von
> Kindern bereit.
Bild: FDP möchte die Stärkung von Kinderrechten im Grundgesetz sowie den Schu…
Karlsruhe taz | Die FDP ist nun doch bereit, Kinderrechte ausdrücklich im
Grundgesetz zu erwähnen. Die Stimmen der Liberalen werden für [1][die
geplante Grundgesetzänderung] gebraucht. Als Gegenleistung fordert die FDP
vor allem, den Schutz von Homosexuellen im Grundgesetz zu verankern.
Alle Grundrechte des Grundgesetzes [2][gelten auch für Kinder]. Die Große
Koalition will dies jedoch ausdrücklich im Grundgesetz erwähnen. Einen
entsprechenden Antrag auf Änderung des Grundgesetzes hat das Bundeskabinett
am 20. Januar beschlossen.
Für die Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und
Bundesrat erforderlich. Die Große Koalition braucht deshalb im Bundestag
die Zustimmung der FDP und im Bundesrat die Unterstützung von
grün-mitregierten Ländern.
Bisher hielt die FDP die ausdrückliche Erwähnung von Kinderrechten im
Grundgesetz für überflüssig. Nun wollen die Liberalen aber doch in
Verhandlungen mit der Koalition eintreten, erklärten am Montag Katja Suding
und Stephan Thomae, beide stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Vor allem
die Aussicht auf Gegenleistungen lockt.
## Die Liberalen wollen „wirklich etwas erreichen“
Die von der Koalition geplante „angemessene“ Berücksichtigung des
Kindeswohls ist den Liberalen zu wenig. Sie fordern eine „besondere“
Berücksichtigung. Damit bleiben sie aber (wie die Koalition) hinter der
seit 1992 ohnehin geltenden UN-Kinderrechtskonvention zurück, wonach
Kinderrechte „vorrangig“ zu berücksichtigen sind.
„Viel, viel wichtiger“ ist Thomae ohnehin die Forderung nach einer Änderung
von Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es um Gleichheit und Schutz vor
Diskriminierung geht. Auch Suding betont, dass es einen Fraktionsauftrag
für ein entsprechendes „Paket“ gebe.
Zum einen soll der Begriff „Rasse“ in Artikel 3 ersetzt werden, weil es
keine Menschenrassen gebe. Auf eine Alternative haben sich die Liberalen
aber noch nicht verständigt. „Es muss sichergestellt sein, dass bei einer
anderen Formulierung der Schutz vor Diskriminierung nicht geringer ist“,
gab Thomae zu bedenken.
Deshalb werden sich die Verhandlungen mit der Koalition wohl auf den Schutz
der „sexuellen Identität“ konzentrieren. „Hier können wir wirklich etwas
erreichen“, betonte der FDP-Rechtspolitiker. Als Vorlage dient ein
gemeinsamer Antrag von FDP, Linken und Grünen aus dem September 2019.
Danach soll die „sexuelle Identität“ in die Liste der
Diskriminierungsverbote von Artikel 3 aufgenommen werden.
Der Begriff umfasse neben Hetero-, Homo- und Bisexualiät auch Asexualität,
heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Geschlechtsidentität ist dagegen im
Grundgesetz bereits mit dem Merkmal „Geschlecht“ erfasst und geschützt.“
Die FDP-Forderung ist nicht aussichtslos. Bei einer ersten Lesung des
Gesetzentwurfs im November 2019 sprach sich die SPD dafür aus und die
CDU/CSU zeigte sich zumindest offen.
Bei den Kinderrechten sind auch die Grünen gesprächsbereit. Die
Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter forderten
bisher aber vor allem ein substanzielles Beteiligungsrecht für Kinder
„entsprechend Alter und Reife“.
1 Feb 2021
## LINKS
[1] /Kinderschutz-in-Deutschland/!5744038
[2] /Kinderrechte-im-Grundgesetz/!5739042
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kinderrechte
Sexuelle Identität
FDP
Schwerpunkt Grundgesetz
Polizei
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