| # taz.de -- Umstrittene Exporte aus Lingen: Atomtransporte ausgesetzt | |
| > Framatome bestreitet, dass die Brennelement-Exporte in die Schweiz | |
| > illegal waren. Das zuständige Bundesamt widerspricht der | |
| > Konzerndarstellung. | |
| Bild: Mit Uran angereicherte Brennstäbe in der niedersächsischen Brennelement… | |
| Berlin taz | In Bezug auf den [1][Export von Brennelementen aus der Fabrik | |
| im niedersächsischen Lingen ins Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt trotz | |
| eines laufenden Widerspruchsverfahrens] hat das betroffene Unternehmen den | |
| Vorwurf zurückgewiesen, illegal gehandelt zu haben. Man habe über „gültige | |
| Ausfuhrgenehmigungen“ verfügt, und die zuständigen Behörden hätten „kein | |
| Vollzugshindernis“ gesetzt, teilte die Advanced Nuclear Fuels GmbH, eine | |
| Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome, mit. | |
| Diese Aussage steht allerdings im klaren Widerspruch zu den Angaben der | |
| zuständigen Genehmigungsbehörde, des Bundesamts für Wirtschaft und | |
| Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Unternehmen sei am 16. Dezember schriftlich | |
| informiert worden, dass der Widerspruch des BUND „nicht offensichtlich | |
| unzulässig“ sei, stellte das BAFA auf taz-Anfrage klar. „Und das bedeutet | |
| damit, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat“, schreibt die | |
| Behörde. Auch das für das Widerspruchsverfahren zuständige | |
| Verwaltungsgericht Frankfurt hatte zuvor erklärt, dass von einer | |
| aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auszugehen sei. | |
| Stattgefunden haben die fraglichen Transporte am 14. und am 28. Dezember. | |
| Zumindest der zweite wäre demnach nach dem Schreiben des BAFA durchgefürhrt | |
| worden – und wäre damit unzulässig gewesen. Der BUND hat daraufhin | |
| Strafanzeige wegen ungenehmigten Exports von Atombrennstoffen gestellt. | |
| Diese werde derzeit geprüft, erklärte die Staatsanwaltschaft Erlangen; dort | |
| hat Framatome Deutschland seinen Hauptsitz. Das BAFA hatte ebenfalls | |
| strafrechtliche Schritte angekündigt. | |
| Und auch das Unternehmen selbst scheint von der eigenen Argumentation nicht | |
| wirklich überzeugt zu sein. Hatte Framatome in einer ersten Stellungnahme | |
| noch erklärt, ein Widerspruch habe „keinen Einfluss auf die Wirksamkeit | |
| einer Genehmigung“, äußerte sich der Atomkonzern in einer späteren | |
| Mitteilung deutlich zurückhaltender: „Um einer weiteren Eskalation | |
| entgegenzuwirken, hat die Framatome GmbH entschieden, bis zu einer | |
| gerichtlichen Klärung von weiteren Lieferungen an das Kernkraftwerk | |
| Leibstadt abzusehen“, heißt es nun. | |
| Damit haben die Atomkraftgegner*innen ein Zwischenziel ihres | |
| Widerspruchsverfahrens erreicht. Sie sehen in der Belieferung alter | |
| ausländischer AKWs nahe der deutschen Grenze eine große Gefahr, die ihr | |
| Recht auf Leben, Gesundheit und Eigentum bedrohe. Ein erster Widerspruch | |
| von Privatpersonen gegen Exporte ins niederländische AKW Doel war vor allem | |
| deshalb [2][gescheitert], weil Einzelpersonen sich nach Auffassung des | |
| Gerichts nicht auf das Atomgesetz berufen können, um ihr Schutzinteresse | |
| durchzusetzen. Diese Entscheidung ist aber nicht direkt auf das | |
| Leibstadt-Verfahren übertragbar, weil dort ein klageberechtigter | |
| Umweltverband Widerspruch eingelegt hat. | |
| Auch die Große Koalition aus Union und SPD hatte im Koalitionsvertrag | |
| angekündigt, die Exporte von deutschen Brennelementen in gefährliche | |
| ausländische Atomkraftwerke zu unterbinden. [3][Dieses Vorhaben ist jedoch | |
| gescheitert]. | |
| 21 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Malte Kreutzfeldt | |
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