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# taz.de -- Demonstrationen an Silvester in Berlin: Gericht bestätigt Verbot
> Der Senat hatte Demonstrationen an Silvester verboten. Das
> Verwaltungsgericht entscheidet, dass das rechtens sei. In Stuttgart wird
> demonstriert.
Bild: Hier darf an Silvester nicht demonstriert werden: Brandenburger Tor in Be…
Berlin dpa | Demonstrationen an Silvester und Neujahr bleiben in Berlin
verboten. Das für [1][die beiden Tage geltende Versammlungsverbot] sei
rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch
mit, das in einem Eilverfahren entsprechend entschieden hat (Az.: VG 1 L
458/20).
Die für Versammlungsrecht zuständige erste Kammer des Gerichts hat einen
Eilantrag gegen das nach der Infektionsschutzverordnung des Senats geltende
Demonstrationsverbot zurückgewiesen. Am Nachmittag ist beim
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Beschwerde gegen den
Beschluss eingegangen. Das sagte eine OVG-Sprecherin. Darüber solle
voraussichtlich noch im Laufe des Tages entschieden werden.
Die Antragstellerin hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger
Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der
Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Das Gericht teilte mit, entgegen
der Ansicht der Antragstellerin sei die Verordnung hinreichend begründet
und auch sonst formell rechtmäßig.
Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes.
Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt, insbesondere sei
bundesweit der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den
vergangenen sieben Tagen deutlich überhöht.
Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und
beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So diene das Verbot von
Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit
sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems.
Das Versammlungsverbot sei außerdem angemessen. Dabei werde nicht verkannt,
dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden
dürften. Ein solcher Ausnahmefall liege vor.
## Besondere Gefährdungslage
An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich
zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde,
argumentiert das Gericht. Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor,
das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe.
In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte
Versammlungsfreiheit zurücktreten. Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei
zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte.
Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die „Querdenken“-Demonstration gegen
staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls
für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach
Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die
Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.
„Querdenken“-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das
Verbot der „Querdenken“-Demo in Berlin zum Jahreswechsel zu halten. In
einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum,
„das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30., am 31.
Dezember und am 1. Januar nicht nach Berlin zu fahren“.
Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sagte Ballweg am Mittwoch: „Ich
sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden.“ Er bezeichnete
es als „bedrohlich“, wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so
eingeschränkt werde.
## Demos in Stuttgart an Silvester erlaubt
In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den
Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der
Corona-Impfung geplant. Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden.
Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt.
„Querdenker“-Initiator Michael Ballweg kündigte am Mittwoch an, an einer
genehmigten Demo in Stuttgart teilnehmen zu wollen.
30 Dec 2020
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[1] /Querdenker-mobilisieren-nach-Berlin/!5740326
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