# taz.de -- Demonstrationen an Silvester in Berlin: Gericht bestätigt Verbot | |
> Der Senat hatte Demonstrationen an Silvester verboten. Das | |
> Verwaltungsgericht entscheidet, dass das rechtens sei. In Stuttgart wird | |
> demonstriert. | |
Bild: Hier darf an Silvester nicht demonstriert werden: Brandenburger Tor in Be… | |
BERLIN dpa | Demonstrationen an Silvester und Neujahr bleiben in Berlin | |
verboten. Das für [1][die beiden Tage geltende Versammlungsverbot] sei | |
rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch | |
mit, das in einem Eilverfahren entsprechend entschieden hat (Az.: VG 1 L | |
458/20). | |
Die für Versammlungsrecht zuständige erste Kammer des Gerichts hat einen | |
Eilantrag gegen das nach der Infektionsschutzverordnung des Senats geltende | |
Demonstrationsverbot zurückgewiesen. Am Nachmittag ist beim | |
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Beschwerde gegen den | |
Beschluss eingegangen. Das sagte eine OVG-Sprecherin. Darüber solle | |
voraussichtlich noch im Laufe des Tages entschieden werden. | |
Die Antragstellerin hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger | |
Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der | |
Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Das Gericht teilte mit, entgegen | |
der Ansicht der Antragstellerin sei die Verordnung hinreichend begründet | |
und auch sonst formell rechtmäßig. | |
Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes. | |
Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt, insbesondere sei | |
bundesweit der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den | |
vergangenen sieben Tagen deutlich überhöht. | |
Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und | |
beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So diene das Verbot von | |
Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit | |
sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. | |
Das Versammlungsverbot sei außerdem angemessen. Dabei werde nicht verkannt, | |
dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden | |
dürften. Ein solcher Ausnahmefall liege vor. | |
## Besondere Gefährdungslage | |
An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich | |
zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde, | |
argumentiert das Gericht. Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor, | |
das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe. | |
In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte | |
Versammlungsfreiheit zurücktreten. Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei | |
zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte. | |
Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die „Querdenken“-Demonstration gegen | |
staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls | |
für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach | |
Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die | |
Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten. | |
„Querdenken“-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das | |
Verbot der „Querdenken“-Demo in Berlin zum Jahreswechsel zu halten. In | |
einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum, | |
„das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30., am 31. | |
Dezember und am 1. Januar nicht nach Berlin zu fahren“. | |
Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sagte Ballweg am Mittwoch: „Ich | |
sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden.“ Er bezeichnete | |
es als „bedrohlich“, wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so | |
eingeschränkt werde. | |
## Demos in Stuttgart an Silvester erlaubt | |
In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den | |
Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der | |
Corona-Impfung geplant. Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden. | |
Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt. | |
„Querdenker“-Initiator Michael Ballweg kündigte am Mittwoch an, an einer | |
genehmigten Demo in Stuttgart teilnehmen zu wollen. | |
30 Dec 2020 | |
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