| # taz.de -- Demonstrationen an Silvester in Berlin: Gericht bestätigt Verbot | |
| > Der Senat hatte Demonstrationen an Silvester verboten. Das | |
| > Verwaltungsgericht entscheidet, dass das rechtens sei. In Stuttgart wird | |
| > demonstriert. | |
| Bild: Hier darf an Silvester nicht demonstriert werden: Brandenburger Tor in Be… | |
| Berlin dpa | Demonstrationen an Silvester und Neujahr bleiben in Berlin | |
| verboten. Das für [1][die beiden Tage geltende Versammlungsverbot] sei | |
| rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch | |
| mit, das in einem Eilverfahren entsprechend entschieden hat (Az.: VG 1 L | |
| 458/20). | |
| Die für Versammlungsrecht zuständige erste Kammer des Gerichts hat einen | |
| Eilantrag gegen das nach der Infektionsschutzverordnung des Senats geltende | |
| Demonstrationsverbot zurückgewiesen. Am Nachmittag ist beim | |
| Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Beschwerde gegen den | |
| Beschluss eingegangen. Das sagte eine OVG-Sprecherin. Darüber solle | |
| voraussichtlich noch im Laufe des Tages entschieden werden. | |
| Die Antragstellerin hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger | |
| Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der | |
| Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Das Gericht teilte mit, entgegen | |
| der Ansicht der Antragstellerin sei die Verordnung hinreichend begründet | |
| und auch sonst formell rechtmäßig. | |
| Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes. | |
| Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt, insbesondere sei | |
| bundesweit der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den | |
| vergangenen sieben Tagen deutlich überhöht. | |
| Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und | |
| beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So diene das Verbot von | |
| Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit | |
| sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. | |
| Das Versammlungsverbot sei außerdem angemessen. Dabei werde nicht verkannt, | |
| dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden | |
| dürften. Ein solcher Ausnahmefall liege vor. | |
| ## Besondere Gefährdungslage | |
| An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich | |
| zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde, | |
| argumentiert das Gericht. Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor, | |
| das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe. | |
| In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte | |
| Versammlungsfreiheit zurücktreten. Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei | |
| zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte. | |
| Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die „Querdenken“-Demonstration gegen | |
| staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls | |
| für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach | |
| Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die | |
| Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten. | |
| „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das | |
| Verbot der „Querdenken“-Demo in Berlin zum Jahreswechsel zu halten. In | |
| einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum, | |
| „das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30., am 31. | |
| Dezember und am 1. Januar nicht nach Berlin zu fahren“. | |
| Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sagte Ballweg am Mittwoch: „Ich | |
| sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden.“ Er bezeichnete | |
| es als „bedrohlich“, wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so | |
| eingeschränkt werde. | |
| ## Demos in Stuttgart an Silvester erlaubt | |
| In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den | |
| Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der | |
| Corona-Impfung geplant. Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden. | |
| Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt. | |
| „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg kündigte am Mittwoch an, an einer | |
| genehmigten Demo in Stuttgart teilnehmen zu wollen. | |
| 30 Dec 2020 | |
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