Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Corona-Ausgangssperre in Berlin: Wenn Verbote nur Appelle sind
> Der Justizsenator fordert die Streichung der Ausgangsbeschränkung. Es
> würde die Glaubwürdigkeit vieler anderer Maßnahmen stärken.
Bild: Sicher auch illegal gebauter Schneemann in Berlin
Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt hat die Aufhebung der
Ausgangssperre [1][in der Coronaverordnung] gefordert. Und tatsächlich täte
der Senat bei seiner Sondersitzung an diesem Mittwoch gut daran, Behrendts
Vorstoß schnell zu folgen – trotz der jüngsten Beschlüsse von Kanzlerin und
Ministerpräsidenten, in Hotspots die Bewegungsfreiheit deutlich
einschränken zu können.
Derzeit ist es BerlinerInnen nur aus „triftigen Gründen“ erlaubt, ihre
eigenen vier Wände zu verlassen. Die Liste der Ausnahmen ist aber so
umfassend, dass wer will tatsächlich immer einen legalen Grund finden wird.
Solange die Politik der Meinung ist, der Lockdown müsse nicht mit einer
wirklich harten Ausgangssperre [2][wie aktuell in Großbritannien]
kombiniert werden, so lange kann auf diese Vorschrift guten Gewissens
verzichtet werden.
Zumal sie nicht nur, wie Behrendt betont, eine massive Einschränkung eines
Grundrechts ist und deswegen regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit
überprüft werden muss, sondern auch immer wieder für Verwirrung sorgt: So
war etwa an Silvester der Verkauf von Feuerwerk verboten, das Abbrennen
noch vorhandener Kontingente aber erlaubt, allerdings durfte man dafür –
wie die Polizei im Vorfeld mehrfach betonte – nicht die Wohnung verlassen.
Hä?!
Und man sollte sich im Fall einer Abschaffung der Ausgangssperre auch nicht
vom (erwartbaren) Vorwurf aus Bayern kirre machen lassen, schon aus
prinzipiellen und symbolischen Gründen dürfe man sich aktuell keine
vermeintliche Lockerung erlauben und die Berliner wollten wohl nur weiter
feiern. Denn wie so oft in den vergangenen zehn Monaten geht es um die
Glaubwürdigkeit und Akzeptanz einer Maßnahme im Kampf gegen Corona.
## Wie war das mit dem Sitzverbot auf Parkbänken?
Drastische, aber letztlich wirkungslose Ideen – man erinnere sich noch an
das Sitzverbot auf Parkbänken im letzten Frühjahr – oder widersprüchlich
formulierte – schaden oft mehr, als sie helfen. Das sollte man auch
angesichts von hohen Infektionszahlen nicht vergessen.
Schwieriger ist es da schon mit der Frage, ob jede verordnete Maßnahme auch
immer polizeilich durchsetzbar sein muss. Denn ehrlich gesagt trifft das
auf viele nicht zu in einer Millionenstadt (und übrigens auch nicht auf dem
Dorf), angefangen vom Alkoholverbot auf der Straße bis hin zur Frage, wer
sich im privaten Raum noch treffen darf.
In letzterem Fall blieb Politik und Polizei am Ende auch nicht mehr als ein
eindringlicher Aufruf an die Bevölkerung, wie sich Weihnachten und
Silvester gezeigt hat. Natürlich folgen nicht alle Menschen diesen
Appellen. Aber sie sind deswegen trotzdem die ehrlichere Variante, und das
ist eminent wichtig in einem Rechtsstaat.
5 Jan 2021
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
[2] /Coronamutation-in-Grossbritannien/!5738106
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Ausgangssperre
Dirk Behrendt
Justiz
Schwerpunkt Coronavirus
Silvester
Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Coronamutation in Großbritannien: Londons leere Straßen
Alarmstufe 5 in Großbritannien: Das mutierte Virus ist so ansteckend, dass
man nur noch aus triftigen Gründen aus dem Haus darf.
Demonstrationen an Silvester in Berlin: Gericht bestätigt Verbot
Der Senat hatte Demonstrationen an Silvester verboten. Das
Verwaltungsgericht entscheidet, dass das rechtens sei. In Stuttgart wird
demonstriert.
Berliner „Lockdown light“ für Kinder: Im Frühjahr was gelernt
Bei den harten Einschränkungen im November-Lockdown hat man den wenigen
Spielraum, den man noch hat, den Kindern zugebilligt. Das ist konsequent.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.