| # taz.de -- Selbstabschaltende Diesel-Software: Volkswagen droht neuer Rückruf | |
| > Der Europäische Gerichtshof stellt sich gegen Volkswagen. Damit werden | |
| > Abschaltanlagen für Diesel-Abgase künftig wohl noch strenger gehandhabt. | |
| Bild: Der EuGH hat in einem Strafverfahren gegen Volkswagen entschieden – es … | |
| In einem Strafverfahren gegen Volkswagen hat der Europäische Gerichtshof | |
| (EuGH) am Donnerstag gegen den Automobilhersteller entschieden. Demnach | |
| darf in einem Motor die Abgasreduzierung nur abgeschaltet werden, um dort | |
| Schäden zu vermeiden. Die damit formulierten hohen Anforderungen an solche | |
| Abschaltmechanismen könnten nun zu neuen Rückrufaktionen bei Millionen von | |
| Dieselfahrzeugen führen. | |
| In Frankreich läuft [1][seit dem Bekanntwerden der Schummelsoftware von VW | |
| im Herbst 2015] ein Strafverfahren wegen „schwerer Täuschung“ der | |
| Verbraucher. Laut französischem Verbraucherschutz-Gesetzbuch droht VW eine | |
| Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Die Schummelsoftware | |
| hatte dafür gesorgt, dass die Abgasreduzierung nur arbeitet, wenn das | |
| Fahrzeug auf einem Prüfstand steht. Deshalb konnten die gesetzlichen | |
| Grenzwerte im Normalbetrieb nicht eingehalten werden. Betroffen waren rund | |
| 950.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns. | |
| VW berief sich seinerzeit auf eine Ausnahmeregelung in der EU-Verordnung. | |
| Demnach ist die Abschaltung von Maßnahmen der Abgasreduzierung | |
| grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise sind solche Abschalteinrichtungen nur | |
| erlaubt, „um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen“. VW | |
| argumentierte, auch der Schutz des Motors vor Verschmutzung und die | |
| Verzögerung von Verschleiß fielen darunter. Ein Pariser Gericht hatte diese | |
| Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. | |
| ## Was passiert mit bestehenden Abschalteinrichtungen? | |
| [2][Der EuGH hat die Argumentation von VW nun klar abgelehnt.] Der Schutz | |
| vor Verschmutzung und Verschleiß des Motors kann eine Abschaltung der | |
| Abgasreduktion im Normalbetrieb nicht rechtfertigen. Sonst wäre das Verbot | |
| von Abschaltvorrichtungen in „seiner Substanz entleert“, so die Richter. | |
| Die Abgasreduktion darf deshalb nur abgeschaltet werden, um „den Motor vor | |
| plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen“, die unmittelbar … | |
| einer „konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen“. | |
| In Deutschland ist nach dem Urteil eine Diskussion darüber entbrannt, ob | |
| mit diesen strengen Anforderungen nicht nur die VW-Schummelsoftware für | |
| illegal erklärt wurde, sondern auch sogenannte Thermofenster, die viele | |
| Dieselhersteller verwenden. Sie führen dazu, dass die Abgasreduktion nur | |
| bei mittleren Temperaturen funktioniert, bei Kälte aber abgeschaltet wird. | |
| Das Kraftfahrbundesamt hatte 2015 ein Software-Update angeordnet, das | |
| Thermofenster bestehen ließ. | |
| VW hat seine Argumentation bereits den neuen Anforderungen angepasst und | |
| behauptet nun, die Thermofenster schützten die Motoren vor plötzlichen und | |
| unerwartet auftretenden Schäden. Ob dies stimmt, müssen neue | |
| Sachverständigengutachten klären. Möglicherweise kommen auf VW aber neue | |
| teure Rückruf- und Nachbesserungspflichten zu. | |
| Anwälte sehen zudem eine neue Klagewelle von Dieselkäufern auf die | |
| Hersteller zurollen. Sie suchen neue Betätigungsfelder, auch weil der | |
| Bundesgerichtshof an diesem Donnerstag entschied, dass Klagen wegen der | |
| VW-Schummelsoftware spätestens Ende 2018 erhoben werden mussten und spätere | |
| Klagen verjährt sind (Az.: VI ZR 739/20). | |
| Schadenersatzklagen wegen des Thermofensters werden aber nur erfolgreich | |
| sein, wenn es gelingt, VW und anderen Herstellern „sittenwidrige“ Absichten | |
| nachzuweisen. Das war bei der Schummelsoftware, die nur auf dem Prüfstand | |
| funktionierte, leichter als beim Thermofenster, das die Abgasreduktion bei | |
| kalten Temperaturen abschaltet. | |
| 17 Dec 2020 | |
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| [1] /5-Jahre-Dieselskandal/!5711270 | |
| [2] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200170de… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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