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# taz.de -- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Surfer gewinnen, Angler verlieren
> Kommt der Surf-Spot in Hannovers City? Das Verwaltungsgericht Hannover
> lehnte jetzt eine Klage des Fischereivereins gegen die „Leinewelle“ ab.
Bild: So sahen die ersten Projektionen aus für die perfekte Welle mitten in de…
Hannover taz | Vielleicht kommt sie jetzt doch, die Leinewelle. Dann könnte
man mitten in Hannover surfen. [1][So wie auf dem Eisbach in München.] Das
ist das große Vorbild, so etwas will Heiko Heybey – Architekt, Unternehmer,
Gastronom und leidenschaftlicher Surfer für Hannover auch. Seit acht Jahren
beschäftigt er sich mit dem Projekt „Leinewelle“. Und fast genauso lange
versucht der Fischereiverein, die künstliche Welle auf der Leine zu
verhindern. Doch jetzt hat das Verwaltungsgericht Hannover seine Klage
abgelehnt.
1,2 Millionen Euro soll das Projekt kosten, die Planung ist komplett, die
Angebote der Baufirmen liegen vor, die Sponsoren stehen bereit – sagen
[2][Heybey und sein Verein] Leinewelle. [3][Die lokale Politik ist
begeistert,] kein Wunder bei einer zusätzlichen Attraktion für die Stadt,
die nichts kostet. Die zuständige Region Hannover hat nach einem langen
Prüfverfahren die wasserrechtliche Genehmigung für den Betrieb der Anlage
erteilt.
Dagegen hatte der Fischereiverein zuerst Widerspruch eingelegt, als der
zurückgewiesen wurde, klagte er. Mit dieser Klage befasste sich nun das
Verwaltungsgericht Hannover und zwar gründlich. Im strömenden Regen machte
sich die Kammer erst einmal vor Ort ein Bild.
Und das sieht so aus: Der erträumte Surfer-Hotspot liegt wenige Meter
flussabwärts vom Landtag mitten in der Stadt – da wo an normalen Samstagen
der Flohmarkt stattfindet, denkmalgeschützte alte Mauern für eine
pittoreske Kulisse sorgen, Restaurants das Ufer säumen. „Anthropogen
überformt“ heißt das im Fachlatein der Gutachter. Alles andere als ein
ursprüngliches Stück Natur ist der Fluss hier: Das Bett ist künstlich
geschaffen, ein paar Hundert Meter weiter endet er in der für Fische
unüberwindlichen Leinewehr.
## Ein Habitat für seltene Fischarten?
Der Fischereiverein meint allerdings, hier gäbe es Fische, die die starke
Strömung lieben und die man sonst in der Leine kaum angeln könnte. Und auch
der Abschnitt zwischen Welle und Wehr sei möglicherweise ein wertvolles
Habitat für Arten wie die Koppe, Steinbeißer und Flußneunauge.
[4][Ursprünglich hätte die Leinewelle sogar direkt] hinter dem Wehr liegen
sollen, das biss sich dann aber mit der Bannmeile um den Landtag und
vielleicht auch ein bisschen mit der Würde und Bedeutung dieses Ortes – bei
aller politischen Begeisterung.
Die Unüberwindlichkeit des Leinewehrs spielt aber in mehr als einer
Hinsicht eine Rolle: Einerseits erleichterte es die Genehmigung, weil sich
die Auswirkungen natürlich in Grenzen halten, wenn der Fluss hier ohnehin
eine „Sackgasse“ ist.
Andrerseits witterte der Fischereiverein hier einen Hebel, ein Projekt
durchzusetzen, das ihm schon länger am Herzen liegt: Eine Fischtreppe, die
das Wehr überwindlich macht. Dafür, ließ der Verein anfangs durchblicken,
würde er sogar diese lästigen Surfer in Kauf nehmen.
Doch dieses Kompromissangebot scheiterte, wie das Gericht bedauernd
erläuterte. Für einen kleinen privaten Verein wie die Leinewelle war das
nicht zu stemmen. Und die Landeshauptstadt Hannover, die hier zuallererst
zuständig wäre, hat erst einmal andere Dinge auf der To-do-Liste.
## Der Kläger zielt vor allem auf den Verwaltungsvorgang
Deshalb verbiss sich der Fischereiverein dann in die Ablehnung des
Projektes und suchte an allen Ecken und Enden nach einer Möglichkeit, die
Genehmigung für ungültig erklären zu lassen. Hätte es nicht doch eine große
Umweltverträglichkeitsprüfung geben müssen statt der kleineren
UVP-Vorprüfung, die keine Hinweise auf erhebliche ökologische
Beeinträchtigungen gefunden hatte?
Hätte es nicht ein Planfeststellungsverfahren mit einem ausgiebigen
Erörterungstermin geben müssen statt eines einfachen
Genehmigungsverfahrens? Sind das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot
und die Fischereirechte nicht in der Abwägung der Behörde zu kurz gekommen?
Nein, nein und nochmal nein, befindet das Gericht nachdem es die
verwaltungsrechtlichen Untiefen des Verfahrens erörtert hat. Das Verfahren
sei sauber gelaufen und der Fischereiverein habe nicht glaubhaft darlegen
können, warum nun ausgerechnet dieses überschaubare Stückchen Fluss (die
Rede ist von etwa zwölf Metern) so wertvoll sei, sagt der Richter.
Oder welche konkreten katastrophalen Auswirkungen denn hier nun zu
befürchten seien – immerhin hat die Leinewelle ja sogar eine ausgefeilte
Fischtreppe, einen Ökopass, vorgesehen, um den Flussabschnitt für Fische
passierbar zu halten. Und die Region hat ein Monitoring angeordnet und die
Genehmigung vorsichtshalber unter dem Vorbehalt erteilt, dass diese
Schutzmaßnahme auch funktioniert.
## Angler sehen Fische missachtet
Die Vertreter*innen des Fischereivereins geben sich nach dem Urteil
verschnupft. „Es ist typisch, dass Fischarten immer weniger geschätzt
werden als Vögel oder Säugetiere“, sagt der Vorsitzende Heinz Pyka. Die
Rechte von Anglern werden einfach übergangen, weil das Projekt politisch so
dringend gewünscht wird, glaubt er. Ob man nun noch einmal in die Berufung
geht, könne er aber nicht allein entscheiden, da müsse er erst Vorstand und
Präsidium konsultieren.
Der Richter hatte die Berufung ausdrücklich zu gelassen und die Leinewelle
noch einmal ermuntert den Anglern doch ein Vergleichsangebot zu
unterbreiten.
14 Jan 2021
## LINKS
[1] /Extremes-Surfen/!5144192
[2] https://www.leinewelle.de/portfolio/heiko-heybey/
[3] https://www.haz.de/Thema/L/Leinewelle
[4] /Archiv-Suche/!5613249&s=Leinewelle&SuchRahmen=Print/
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Fischerei
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