Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Julian Assange bleibt in Haft: Er muss freikommen
> Der Wikileaks-Gründer ist ein Aufklärer – dennoch lehnt die britische
> Justiz seine Freilassung ab. Das untergräbt die Pressefreiheit und das
> Ansehen des Westens.
Bild: Der Wikileaks-Gründer bleibt in Haft
Es waren erschütternde Szenen, gefilmt aus einem über Bagdad kreisenden
US-Militärhubschrauber: Die Besatzung erschießt gezielt eine Gruppe von
unbewaffneten Männern. Unter den Toten sind auch zwei Mitarbeiter der
Nachrichtenagentur Reuters, die beruflich unterwegs waren. Es ist Wikileaks
und dem Gründer Julian Assange zu verdanken, [1][dass dieses und andere
Kriegsverbrechen des US-Militärs 2010 ans Licht kamen].
Doch im Hochsicherheitsgefängnis sitzen heute nicht die Mörder, sondern der
Aufklärer – ein Skandal, der andauert. Denn obwohl die britische Justiz
[2][dem Auslieferungsgesuch der USA nicht stattgegeben] hat, behandelt sie
Assange weiterhin wie einen Schwerverbrecher. [3][Der Antrag auf
Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt], Assange bleibt in Haft. Damit
ist der Whistleblower seit 2012, seit seiner Flucht in die ecuadorianische
Botschaft, in London faktisch in Arrest – davon eineinhalb Jahre im
Hochsicherheitsgefängnis. Er ist psychisch am Ende. Das musste selbst die
Richterin in London einsehen, die die Auslieferung ablehnte.
Mit der Ablehnung des Kautionsgesuchs macht sich Großbritannien weiter zum
willigen Komplizen der USA. Für die USA ist Assange kein Journalist,
sondern ein Spion, der geheime Dokumente veröffentlicht hat. Folgt man
dieser Logik, ist eine Verfolgung allzu investigativer Journalist:innen
überall auf der Welt legitim. Jede Diktatur kann sich bereits jetzt auf den
Fall Assange berufen. Das Regime im [4][Iran hat erst kurz vor Weihnachten
den Blogger Ruhollah Sam gehängt], weil er über Proteste berichtet hatte.
Die Parallelen sind offensichtlich. Auch die USA wollen Assange für immer
mundtot machen, weil seine Berichterstattung ihren Interessen zuwiderlief.
Es gibt nur einen Weg, um die Pressefreiheit und das Ansehen des Westens,
der für freiheitliche Werte stehen will, nicht weiter zu untergraben:
Assange muss freikommen, die Anklagen gegen ihn fallen gelassen werden. Es
geht um die Würde eines Menschen, aber auch um den Wert der Demokratie.
6 Jan 2021
## LINKS
[1] /WikiLeaks-verbreitet-400000-Geheimakten/!5133531
[2] /Londoner-Urteil-zu-Julian-Assange/!5741252
[3] /Gericht-lehnt-Freilassung-ab/!5738251
[4] /Hinrichtung-von-Ruhollah-Sam-im-Iran/!5733621
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Julian Assange
Wikileaks
Schwerpunkt Pressefreiheit
Whistleblower
Julian Assange
Whistleblower
Julian Assange
Wikileaks
## ARTIKEL ZUM THEMA
Missstände und Kommunikation: Plädoyer für die Wahrheit
Der internationale Tag der Pressefreiheit hätte ein Anlass sein müssen,
Missstände beim Namen zu nennen. Es braucht eine kommunikative Währung.
Vater von Julian Assange: „Weshalb tun die Mächtigen das?“
Seit zehn Jahren ist Wikileaks-Gründer Assange auf der Flucht oder im
Gefängnis. Sein Vater kämpft für seine Rückführung nach Australien.
Verfahren gegen Julian Assange: Anna Ardin bricht ihr Schweigen
Vor fast zehn Jahren brachte ihre Aussage die Ermittlungen gegen Julian
Assange wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Gang.
Gericht lehnt Freilassung ab: Assange bleibt weiter in Haft
Ein Londoner Gericht lehnte am Mittwoch einen Antrag ab, den
Wikileaks-Gründer gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Es bestehe
Fluchtgefahr.
Ex-CIA-Mann über den Fall Assange: Haftbedingungen zum Fürchten
Was hätte Wikileaks-Gründer Julian Assange im Falle seiner Auslieferung in
die USA zu erwarten gehabt? Ex-CIA-Mitarbeiter John Kiriakou erläutert es.
Londoner Urteil zu Julian Assange: Kein Fanal für freie Presse
Die Nicht-Auslieferung von Assange wird mit der Lebensgefahr begründet, die
ihm droht. Der Schutz von Whistleblowern ist dem Gericht kein Anliegen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.