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# taz.de -- Verfassungsgericht zu Afghanistan-Urteil: Amtshaftung auch im Krieg
> Das Bundesverfassungsgericht rüffelt ein umstrittenes Urteil zum
> Bombardement von Kundus im Jahr 2009. Die Opfer gehen trotzdem leer aus.
Bild: Angehörige trauern um die Opfer des Luftangriffs im September 2009 im Ku…
Karlsruhe taz | Der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945 bleibt
ohne rechtliche Folgen. Die Opfer-Angehörigen des Bombardements von Kundus
2009 bekommen keinen Schadenersatz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte
eine Verfassungsbeschwerde ab, öffnete aber die Tür für eine deutsche
„Amtshaftung“ in militärischen Konflikten.
Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus
zwei Tanklaster entführt. Die Laster blieben jedoch in einer Furt stecken.
Die Bundeswehr, die für die Region zuständig war, forderte zwei
US-Kampfflugzeuge an, aus Sorge, die Laster könnten als rollende Bomben
gegen das Bundeswehrlager Kundus eingesetzt werden.
Nach mehreren Stunden gab der deutsche Oberst Georg Klein den Befehl, die
Laster und die umstehenden Menschen zu bombardieren. Er lehnte den
Vorschlag der US-Piloten ab, zunächst mit Tiefflügen die Menschen zu
verscheuchen. Klein vertraute auf die Aussage eines Informanten vor Ort,
dass es sich ausschließlich um Taliban handele. Tatsächlich hatten die
Taliban jedoch die BewohnerInnen der umliegenden Dörfer eingeladen,
kostenlos Benzin zu zapfen. Beim Bombardement starben deshalb rund 100
ZivilistInnen, davon viele Kinder.
Deutschland zahlte den Familien der Toten nur jeweils 5.000 Dollar – ohne
Anerkennung einer Pflicht. Der Bauer Abdul Hanan, der zwei Söhne verloren
hatte, hielt jedoch 40.000 Euro für angemessen. Querisha Rauf, eine Mutter
von sechs Kindern, verlangte für den Tod ihres Ehemanns und ihres Vaters
50.000 Euro. Das Landgericht Bonn lehnte die Schadenersatzklagen 2013
ebenso ab wie das Oberlandesgericht Köln 2015. Oberst Klein habe keine
Amtspflichten verletzt. Er habe zum damaligen Zeitpunkt mit den ihm
vorliegenden Informationen nicht erkennen müssen, dass es sich bei den
Personen an den Tanklastern überwiegend um ZivilistInnen handelte.
Der [1][Bundesgerichtshof (BGH) war 2016] noch viel restriktiver. „Das
deutsche Amtshaftungsrecht ist auf militärische Kampfhandlungen im Ausland
gar nicht anwendbar“, erklärte damals der Vorsitzende BGH-Richter Ulrich
Herrmann. Die Amtshaftung sei auf den „normalen Amtsbetrieb“ zugeschnitten,
sie passe nicht auf die „Gefechtshandlungen eines Soldaten“. Eine solche
Ausweitung könne nur der Gesetzgeber beschließen, kein Gericht.
## Massive Zweifel des Bundesgerichtshofs
An dieser Rechtsauslegung des Bundesgerichtshof äußerte das
Bundesverfassungsgericht nun aber massive Zweifel. Schon der Wortlaut der
Amtshaftungsnorm – Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) –
enthalte keine räumliche oder sachliche Einschränkung.
Ein genereller Ausschluss der Amtshaftung für Auslandshandlungen von
deutschen AmtsträgerInnen sei auch gar nicht möglich, weil der
Amtshaftungsanspruch auf den Grundrechten beruhe. Der Schadenersatz sei die
„Kompensation“ für die schuldhafte staatliche Verletzung von Grundrechten.
Und dass die Grundrechte die deutsche Staatsgewalt auch im Ausland binden,
das hatte das Bundesverfassungsgericht erst [2][im Mai in seinem
BND-Urteil] klargestellt.
Die Verfassungsbeschwerde der beiden AfghanInnen wurde dennoch abgelehnt.
Denn auch der BGH hatte im konkreten Fall keine konkrete
Amtspflichtverletzung von Oberst Klein erkannt. Diese Einschätzung sei
vertretbar, erklärte nun eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 2
BvR 477/17)
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist noch
ein weiterer Kundus-Fall anhängig. Dort geht es um die Frage, ob
Deutschland gegen Oberst Klein ausreichend strafrechtlich ermittelte.
Oberst Klein blieb nicht nur straflos, sondern wurde 2013 sogar zum
Brigadegeneral befördert. Die Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR
fand bereits im Februar 2020 statt. Es gibt aber immer noch keinenTermin
für das Urteil. Auch hier klagt der Bauer Abdul Hanan.
16 Dec 2020
## LINKS
[1] http://xn--Rckschlag%20fr%20die%20Opfer%20von%20Kundus-rpdk
[2] /Urteil-gegen-BND-Gesetz/!5685722
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundeswehr
Afghanistankrieg
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Afghanistan
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Afghanistaneinsatz
Oberlandesgericht
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