# taz.de -- Verfassungsgericht zu Afghanistan-Urteil: Amtshaftung auch im Krieg | |
> Das Bundesverfassungsgericht rüffelt ein umstrittenes Urteil zum | |
> Bombardement von Kundus im Jahr 2009. Die Opfer gehen trotzdem leer aus. | |
Bild: Angehörige trauern um die Opfer des Luftangriffs im September 2009 im Ku… | |
KARLSRUHE taz | Der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945 bleibt | |
ohne rechtliche Folgen. Die Opfer-Angehörigen des Bombardements von Kundus | |
2009 bekommen keinen Schadenersatz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte | |
eine Verfassungsbeschwerde ab, öffnete aber die Tür für eine deutsche | |
„Amtshaftung“ in militärischen Konflikten. | |
Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus | |
zwei Tanklaster entführt. Die Laster blieben jedoch in einer Furt stecken. | |
Die Bundeswehr, die für die Region zuständig war, forderte zwei | |
US-Kampfflugzeuge an, aus Sorge, die Laster könnten als rollende Bomben | |
gegen das Bundeswehrlager Kundus eingesetzt werden. | |
Nach mehreren Stunden gab der deutsche Oberst Georg Klein den Befehl, die | |
Laster und die umstehenden Menschen zu bombardieren. Er lehnte den | |
Vorschlag der US-Piloten ab, zunächst mit Tiefflügen die Menschen zu | |
verscheuchen. Klein vertraute auf die Aussage eines Informanten vor Ort, | |
dass es sich ausschließlich um Taliban handele. Tatsächlich hatten die | |
Taliban jedoch die BewohnerInnen der umliegenden Dörfer eingeladen, | |
kostenlos Benzin zu zapfen. Beim Bombardement starben deshalb rund 100 | |
ZivilistInnen, davon viele Kinder. | |
Deutschland zahlte den Familien der Toten nur jeweils 5.000 Dollar – ohne | |
Anerkennung einer Pflicht. Der Bauer Abdul Hanan, der zwei Söhne verloren | |
hatte, hielt jedoch 40.000 Euro für angemessen. Querisha Rauf, eine Mutter | |
von sechs Kindern, verlangte für den Tod ihres Ehemanns und ihres Vaters | |
50.000 Euro. Das Landgericht Bonn lehnte die Schadenersatzklagen 2013 | |
ebenso ab wie das Oberlandesgericht Köln 2015. Oberst Klein habe keine | |
Amtspflichten verletzt. Er habe zum damaligen Zeitpunkt mit den ihm | |
vorliegenden Informationen nicht erkennen müssen, dass es sich bei den | |
Personen an den Tanklastern überwiegend um ZivilistInnen handelte. | |
Der [1][Bundesgerichtshof (BGH) war 2016] noch viel restriktiver. „Das | |
deutsche Amtshaftungsrecht ist auf militärische Kampfhandlungen im Ausland | |
gar nicht anwendbar“, erklärte damals der Vorsitzende BGH-Richter Ulrich | |
Herrmann. Die Amtshaftung sei auf den „normalen Amtsbetrieb“ zugeschnitten, | |
sie passe nicht auf die „Gefechtshandlungen eines Soldaten“. Eine solche | |
Ausweitung könne nur der Gesetzgeber beschließen, kein Gericht. | |
## Massive Zweifel des Bundesgerichtshofs | |
An dieser Rechtsauslegung des Bundesgerichtshof äußerte das | |
Bundesverfassungsgericht nun aber massive Zweifel. Schon der Wortlaut der | |
Amtshaftungsnorm – Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – | |
enthalte keine räumliche oder sachliche Einschränkung. | |
Ein genereller Ausschluss der Amtshaftung für Auslandshandlungen von | |
deutschen AmtsträgerInnen sei auch gar nicht möglich, weil der | |
Amtshaftungsanspruch auf den Grundrechten beruhe. Der Schadenersatz sei die | |
„Kompensation“ für die schuldhafte staatliche Verletzung von Grundrechten. | |
Und dass die Grundrechte die deutsche Staatsgewalt auch im Ausland binden, | |
das hatte das Bundesverfassungsgericht erst [2][im Mai in seinem | |
BND-Urteil] klargestellt. | |
Die Verfassungsbeschwerde der beiden AfghanInnen wurde dennoch abgelehnt. | |
Denn auch der BGH hatte im konkreten Fall keine konkrete | |
Amtspflichtverletzung von Oberst Klein erkannt. Diese Einschätzung sei | |
vertretbar, erklärte nun eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 2 | |
BvR 477/17) | |
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist noch | |
ein weiterer Kundus-Fall anhängig. Dort geht es um die Frage, ob | |
Deutschland gegen Oberst Klein ausreichend strafrechtlich ermittelte. | |
Oberst Klein blieb nicht nur straflos, sondern wurde 2013 sogar zum | |
Brigadegeneral befördert. Die Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR | |
fand bereits im Februar 2020 statt. Es gibt aber immer noch keinenTermin | |
für das Urteil. Auch hier klagt der Bauer Abdul Hanan. | |
16 Dec 2020 | |
## LINKS | |
[1] http://xn--Rckschlag%20fr%20die%20Opfer%20von%20Kundus-rpdk | |
[2] /Urteil-gegen-BND-Gesetz/!5685722 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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