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# taz.de -- Einigung im Abgeordnetenhaus: Parlament ermöglicht Notbetrieb
> Verfassungsänderung soll weiter helfen, falls wegen Corona die Hälfte der
> Abgeordneten nicht mitstimmen kann. Präsident Ralf Wieland ist
> erleichtert.
Bild: Mit einer Verfassungsänderung will das Parlament auch in Corona-Zeiten b…
Eine Verfassungsänderung soll am Donnerstag dafür sorgen, dass das
Parlament auch in einer Notsituation wie der Coronapandemie arbeitsfähig
bleibt. Die dafür nötige Mehrheit von zwei Dritteln der 160 Abgeordneten
bekommt die rot-rot-grüne Koalition mit den Fraktionen von CDU und FDP
zusammen. [1][Kern der Änderung, die nur bis zum Ende der Wahlperiode im
Herbst 2021] gilt, ist die Möglichkeit festzulegen, dass das Parlament auch
mit nur 40 Mitgliedern beschlussfähig ist. Bisher müssen es 80 sein. Anders
als bei einem gescheiterten Anlauf im Frühjahr geht es nicht um ein
dauerhaftes Notparlament in Form eines 27-köpfigen Krisenausschusses.
SPD und CDU hatten sich schon im März dafür stark gemacht, einen
Notfallmechanismus zu beschließen. Die FDP ging im Kern mit, den Grünen und
der Linkspartei aber war eine Verfassungsänderungen zu weitreichend. Zudem
sahen sie einen zu großen Eingriff in die Rechte jener unter den 160
Abgeordneten, die nicht dem Notparlament angehören würden.
Im Sommer mit vergleichsweise wenig Neuinfektionen geriet das Thema in den
Hintergrund, doch der Coronaverlauf im Herbst ließ die Diskussion wieder
aufleben. Käme das Abgeordnetenhaus durch ein Superspreader-Event
tatsächlich ohne Notfallregelung zur Hälfte in Quarantäne, wären vorerst
keine Beschlüsse möglich – und das trotz der Forderung der Parlamente nach
mehr Beteiligung.
Verhandelt wurde die Änderung im Kreis der parlamentarischen
Geschäftsführer, quasi den Betriebsleitern der Fraktionen. „Im Frühjahr
waren wir der Auffassung, dass man die Verfassung nicht mal so einfach
ändern kann“, sagte Steffen Zillich von der Linkspartei der taz. Von seinem
Grünen-Kollegen Daniel Wesener hieß es: „Wir haben jetzt die Notwendigkeit
gesehen, Vorsorge zu treffen.“
## Sicherungen gegen Missbrauch
Beide Politiker hoben die Sicherungsmaßnahmen hervor, die einen Missbrauch
des Notbetriebs verhindern sollen: Ein Misstrauensvotum gegen den
Regierenden Bürgermeister ist genauso ausgeschlossen wie die Ernennung von
Verfassungsrichtern. Beschlossene Gesetze erlöschen, wenn sie nach Ende
einer Notsituation nicht binnen vier Wochen bestätigt werden. Und ein
Beschluss zum Notbetrieb soll maximal drei Monate gültig sein und eine
Vierfünftelmehrheit im Ältestenrat des Parlaments benötigen.
Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) zeigte sich der taz gegenüber
zufrieden mit dem nun gefundenen Kompromiss, der am Donnerstagvormittag im
Plenarsaal zur Abstimmung steht: „Ich bin froh, dass sich nunmehr nach
langer Diskussion fünf Fraktionen verständigt haben, um die
Beschlussfähigkeit des Parlaments im absoluten Krisenfall abzusichern.“
10 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.parlament-berlin.de/ados/18/Recht/vorgang/r18-0264-v.pdf
## AUTOREN
Stefan Alberti
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